(Abkürzung für: last in, first out). Das Lifo-Verfahren ist eine Methode zur Sammelbewertung von Vorratsvermögen. Es wird unterstellt, dass die zuletzt beschafften Bestände (last in) als erste das Lager wieder verlassen (first out). Dadurch werden die Endbestände mit den zeitlich ältesten Preisen bewertet.
Das Lifo-Verfahren ist handelsrechtlich nur zulässig, wenn 1. annähernd gleichwertige oder gleichartige Bestände zusammen bewertet werden (vor allem Rohmaterialien, Massenprodukte); 2. die Preisentwicklung steigende Tendenz aufweist, da sonst mit Anwendung des Lifo-Verfahrens gegen das Niederstwertprinzip verstoßen würde. Seit 1990 ist das Lifo-Verfahren auch steuerlich zulässig.
Das Lifo Verfahren (last in first out) stellt im Rahmen der Sammelbewertung von Vorräten ein Bewertungsvereinfachungsverfahren (p Bewertungsvorschriften) dar. Beim Lifo Verfahren wird unterstellt, dass die zuletzt angeschafften und damit jüngsten Bestände der Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden. Voraussetzung für die Anwendung ist nach § 256 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB), dass die zu bewertenden Vermögensgegenstände gleichartig sind. Ausprägungen sind das permanente Lifo Verfahren, bei dem der Materialverbrauch innnerhalb einer Periode fortlaufend mengen und wertmäßig erfasst, und das Perioden Lifo, bei dem der Bestand an Vorräten nur am Periodenende mit den Preisen der zuerst angeschafften Vermögensgegenstände bewertet wird. Steuerrechtlich wird das Lifo Verfahren (im Gegensatz zum Fifo-Verfahren) nach §4 Abs. 1 2a Einkommensteuergesetz (EStG) sogar dann anerkannt, wenn die unterstellte Verbrauchsfolge der tatsächlichen nicht voll entspricht.
Siehe auch Sammelbewertung, Bestandsrechnung.
Die Lifo-Methode ist eine Bewertungsmethode im Rahmen der Sammelbewertung gemäß § 256 HGB zur Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei der Lifo-Methode (last in first out) wird unterstellt, daß die zuletzt erworbenen oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden. Diese Verbrauchsfolgefiktion unterstellt also, daß sich die zuerst erworbenen oder hergestellten Gegenstände des Vorratsvermögens auf Lager befinden. Diese Methode ist bei steigenden Preisen zweckmäßig. Die Lifo-Methode ist sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich zulässig, und zwar ist sie in der Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG dann zulässig, wenn sie auch in der Handelsbilanz angewandt wird ( umgekehrtes Maßgeblichkeitsprinzip); außerdem darf kein Importwarenabschlag vorgenomen werden. Wird die LifoMethode angewandt, so kann davon in den folgenden Wirtschaftsjahren nur mit Zustimmung des Finanzamtes abgewichen werden.
LIFO (Last in — First out) bedeutet bei Wirtschaftsgütern mit unterschiedlichen Anschaffungskosten, dass die zuletzt gekauften als zuerst verkauft gelten. Auf Lager befindlich gelten danach nur die zuerst eingekauften Vorräte; deren Anschaffungskosten sind somit für die Bewertung maßgebend.
Grundsätzlich sind Gegenstände des Vorratsvermögens nach § 6 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einzeln zu bewerten. Die LIFO-Methode wird jedoch dann steuerlich anerkannt, wenn eine genauere Ermittlung nicht möglich oder zuzumuten ist und die zuletzt angeschafften Wirtschaftsgüter aufgrund ihrer Lagerung (z. B. Schrottoder Kohlenhandel) zuerst verbraucht oder veräußert worden sind.
Bei Wertpapieren tritt an die Stelle des LIFO-Verfahrens die Durch-sch n ittswertrech n u ng.
last in - first out
Siehe Verbrauchsfolgeverfahren
(englisch: last in first out) ist ein Verfahren zur Bewertung von Vorräten. Es gehört zu den sogenannten Verbrauchsfolge-Verfahren. Dabei wird unterstellt, daß die zuletzt eingelagerten Mengen zuerst verbraucht werden (z.B. bei einer Kohlenhalde). Zur Einhaltung des Niederstwertprinzips stehen dann in Zeiten steigender Preise die früher bezogenen (billigeren) Mengen zu Buche, die zuletzt bezogenen (teureren) gelten als verbraucht. Siehe auch Fifo, Hifo.
Last in first out. Ein Verfahren der Sammelbewertung, bei dem unter stellt wird, daß die zuletzt erworbe nen oder hergestellten Vermögensge genstände zuerst verbraucht oder ver äußert werden. Damit wird bei dieser Verbrauchsfolgefiktion unterstellt, daß sich die zuerst erworbenen oder hergestellten Bestände auf Lager be finden.
Das Verfahren unterstellt, dass die zuletzt angeschafften Bestände der Vorräte zuerst verbraucht oder veräussert werden. Das bedeutet, dass am Jahresende die zuerst eingegangenen Vorräte an Lager liegen. Entsprechend sind sie mit ihren Einstandspreisen zu bewerten. Zu beachten ist allerdings, dass alle Verbrauchsfolgefiktionen nur Vereinfachungsverfahren zur Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind. D.h. der ermittelte Wert ist zum Bilanzstichtag stets mit dem beizulegenden Wert zu vergleichen und es ist nach dem strengen Niederstwertprinzip mit dem niedrigeren Wert zu bilanzieren. Lifo ist in Deutschland handels- und steuerrechtlich anerkannt. Auch IAS/IFRS und US-GAAP akzeptieren Lifo. Siehe auch Umlaufvermögen (mit Literaturangaben).
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