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Sammelbewertung

Die Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 Satz 1 HGB werden auch als Sammelbewertung bezeichnet. Danach wird bei gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögen unterstellt, daß sie in einer bestimmten zeitlichen Verbrauchsfolge (Fifo oder Lifo) oder in einer sonstigen bestimmten Reihenfolge (Hifo, Lofo, Kifo, Kilo) verbraucht werden oder eine Bewertung mit Durchschnittswerten erfolgt.

Diese Verfahren sind handelsrechtlich nur zulässig, wenn sie den GoB entsprechen und es sich um gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens handeln. Steuerrechtlich ist neben der Durchschnittsbewertung nur die Lifo-Methode zulässig.

Unter Sammelbewertung werden verschiedene Bewertungsvereinfachungsverfahren für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens verstanden. Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann gemäß § 256 HGB unterstellt werden, daß die zuerst oder daß die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst oder in einer sonstigen bestimmten Folge verbraucht oder veräußert werden. Es wird dabei von einer Verbrauchsfolgefiktion gesprochen. Damit wird der Grundsatz der Einzelbewertung durchbrochen. Zu den Verfahren der Sammelbewertung für den Wertansatz gleichartiger Gegenstände des Vorratsvermögens gemäß § 256 HGB gehören:

Fifo-Methode (fifo = first in, first out),

Hifo-Methode (hifo = highest in, first out),

Lifo-Methode (lifo = last in, first out),

Lofo-Methode (lofo = lowest in, first out).

Diese Methoden sind handelsrechtlich grundsätzlich zulässig, steuerrechtlich ist jedoch nur die Lifo-Methode erlaubt. Nach Wöhe darf nicht übersehen werden, daß die mit Hilfe der einzelnen Verfahren der Sammelbewertung ermittelten Werte nicht ohne weiteres als Bilanzansätze in Fragekommen, sondern daß sie die fiktiven Anschaffungs- oder Herstellungskosten der als Bestände zu aktivierenden Vorräte sind. Bei Anwendung des Niederstwertprinzips kommen sie nur dann zum Zuge, wenn sie unter dem Markt- oder Börsenwert liegen.

Vereinfachte Verfahren zur Bestimmung von Abgängen gleichartiger Gegenstände des Vorratsvermögens mit Hilfe bestimmter Fiktionen, wie z. B. Durchschnittsmethode, Fifo-, Hifo-, Kifo-, » Lifo und Lofo-Verfahren (Vgl. § 155 Abs. 1 Sammelbewertung 3 AktG 1965). vgl.: Einzelbewertung, Grund satz der

Zusammenfassung verschiedener Verfahren zur Bewertung des Vorratsvermögens. Die Sammelbewertung durchbricht das Einzelbewertungsprinzip, indem sie analog dem Verfahren der Gruppenbewertung gleichartige Vermögensgegenstände zusammenfasst und gemeinsam bewertet. Gleichartigkeit setzt voraus, dass es sich um die gleiche Warengattung oder um Güter gleicher Funktion handelt und dass die Preise annähernd gleich sind. Die Sammelbewertung dient der Vereinfachung der Vorratsbewertung, da für verschiedene Güter des Vorratsvermögens, die aus unterschiedlichen Lieferungen stammen und nicht getrennt gelagert werden, eine Einzelbewertung überhaupt nicht oder nur unter grossen Schwierigkeiten möglich ist (z. B. Auffüllung des Heizölbestands). Zu dem Verfahren der Sammelbewertung gehören gern. § 256 HGB die Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-, Lifo-, Hifo- und Lofo-Methode. Als beschaffungs- bzw. verbrauchszeitpunktorientierte Methode kommen das Fifound das Lifo-Verfahren in Betracht. Das FifoVerfahren (first in — first out) unterstellt, dass die zuerst beschafften Waren oder Bestände als erste verbraucht bzw. verkauft werden. Somit wird der Verbrauch mit den Anschaffungskosten des Anfangsbestandes und der ersten Lieferungen bewertet, während der Endbestand mit den Anschaffungskosten der letzten Lieferungen angesetzt wird. Gerade umgekehrt verhält es sich beim Lifo-Verfahren (last in — first out), das den Verbrauch der zuletzt beschafften Güter als ersten vorsieht. Technisch sind zwei Formen der Lifo-Methode zu unterscheiden, die als permanentes Lifo und Perioden-Lifo bezeichnet werden. Beim permanenten Lifo wird der Materialverbrauch während des ganzen Jahres fortlaufend erfasst und nach der Methode des last in — first out bewertet, nach dem Perioden-Lifo ist der Bestand dagegen lediglich zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der ältesten Bestände zu bewerten. Als beschaffungspreisbestimmte fiktive Verbrauchsfolgen sind das Hifo- und das Lofo-Verfahren zu nennen. Das Hifo-Verfahren (highest in — first out) unterstellt, dass die Güter mit den höchsten Anschaffungskosten Sammelbewertung Sammelbewertung Sammelbewertung Sammelbewertung zuerst verbraucht werden. Daraus folgt, dass der Verbrauch mit den Anschaffungskosten der teuersten Lieferungen bewertet wird, der Endbestand mit den Anschaffungskosten der billigsten Lieferungen (Bildung stiller Rücklagen). Umgekehrt ist es beim LofoVerfahren (lowest in — first out), bei dem unterstellt wird, dass die Güter mit den niedrigsten Anschaffungskosten zuerst verbraucht werden. Bei allen Verfahren der Sammelbewertung dürfen jedoch die —Anschaffungs- oder —Herstellungskosten als Obergrenze der Bewertung nicht überschritten bzw. muss das strenge Niederstwertprinzip beachtet werden. Die Verbrauchsfolgeverfahren sind handelsrechtlich grundsätzlich zulässig, da nach § 256 HGB nicht die tatsächliche, sondern die unterstellte Verbrauchsfolge massgeblich ist. Bei Anwendung eines der Verbrauchsfolge-verfahren muss der Stetigkeitsgrundsatz (Bilanzstetigkeit) beachtet werden. Ein Wechsel des Verfahrens ist danach nur in sachlich begründeten Fällen zulässig. Steuerrechtlich ist nur die Bewertung nach der Lifo-Methode erlaubt, sofern diese Verbrauchsfolge auch für den Wertansatz in der Handelsbilanz unterstellt wird und dies den Grundsätzen ordnungsmässiger Buchführung entspricht (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Somit werden die Hifound die Lofo-Methode steuerrechtlich nicht anerkannt.            Literatur: Coenenberg, A. G., Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 12. Aufl., Landsberg am Lech 1991. Eisele, W, Rechnungswesen, in: Bea, F. X./Dichtl, E./Schweizer, M. (Hrsg.), Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Bd. 2: Führung, 5. Aufl., Stuttgart 1991. Wöhe, G., Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 17. Aufl., München 1990.

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