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Streckengeschäft

vor allem im —› Grosshandel mit schweren Massengütern (Stahl, Baustoffen etc.) und im internen Geschäftsverkehr von Handelszusammenschlüssen praktizierte Art des Verkaufs, bei der die Ware selbst nicht zum Händler gelangt, sondern vom Lieferanten unmittelbar an den Abnehmer geliefert wird.

Streckengeschäft heißt die Form der Warenlieferung, bei der die Ware dem Käufer direkt vom Hersteller geliefert wird, ohne daß sie das Händlerlager berührt. Der Händler übt nur eine Vermittlungsfunktion aus.

Das Streckengeschäft - auch als Streckengroßhandel bzw. Streckenhandel bezeichnet - umfasst den Handel mit Waren, die (physisch) nicht das Lager des Handelsbetriebes berühren, sondern unmittelbar vom Lieferanten an den Kunden geliefert werden (vgl. Ausschuß für Begnffsdefinitionen aus der Handels- und Absatzwirtschaft, 1995, Streckengeschäft 40). Die Auftragsstellung, Auftragsabwicklung, Rechnungsstellung und Entgegennahme der Zahlungen fallen in den Aktivitätenbereich des Handelsunternehmens.

Das Streckengeschäft ist im Handel mit Massengütern (Getreide, Eisen, Stahl, Kohle, Baustoffe usw.) sowie im Handel mit Verbrauchsgütern, beispielsweise im Geschäftsverkehr zwischen kooperativen Zusammenschlüssen (Kooperation) und ihren Mitgliedern einerseits sowie ihren Lieferanten andererseits, vorzufinden.

Der Gegenbegriff zum Streckenhandel bzw. Streckengroßhandel ist der des lagerhakenden Großhandels. Dieser ist durch eine ausgeprägte Wahrnehmung der Zeitüberbrückungsfunktion durch Lagerhaltung charakterisiert (vgl. Liebmann/Zen-tes, 2001, Streckengeschäft 362f.).

Läuft ein Warengeschäft mehrstufig ab, so kann die Ware vom ersten Verkäufer direkt zum letzten Abnehmer geliefert werden. Ei­ne dazwischen liegende Stufe oder auch meh­rere Stufen nehmen lediglich die Verrech­nung vor. Dafür und für das i. d. R. zusätzlich übernommene Delkredere erhalten sie eine Provision. Das Streckengeschäft ist im Groß­handel mit schweren Massengütern und bei den Handelsgruppen des Lebensmittelhan­dels üblich. Beim Lebensmittelhandel tritt es zugunsten des sog. Lager-, d.h. Eigenge­schäftes immer mehr in den Hintergrund. Das Streckengeschäft - besonders im Le­bensmittelhandel - weist zwei Eigenheiten auf: Der Lieferant - i. d.R. der Hersteller - übernimmt die Logistik vollständig, die eigentlich Aufgabe des Großhandels ist. Logistik bedeutet nicht nur Anlieferung der Ware, sondern i. d. R. auch die sog. Re­galpflege, also das Preisauszeichnen, das Einräumen in das Regal, die Mitnahme leerer Verpackung und die Bestandsüber­wachung mit anschließender Disposition. Der Lieferant hat damit auch den direkten Zugriff in den Einzelhandel hinein und kann bei der Sortimentsgestaltung, der Warenpräsentation und der Preispolitik zumindest mitreden. Das Streckengeschäft erfordert einen um­fangreichen Außendienst des Lieferanten und verursacht somit hohe Kosten. Ohne Außendienst ist jedoch eine dichte Distribu­tion und die Präsenz der Ware im Regal des Einzelhandels zu jeder Zeit nicht sicher zu stellen. Trotz der unbestreitbaren absatzpo­litischen Vorteile haben viele Hersteller auf diese Gcschäftsart verzichtet und sind zum Lagergeschäft mit dem Großhandel überge­gangen.    

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