bargeldlose Zahlung, bei der der Zahlende seine Bank beauftragt, zu Lasten seines Kontos einen bestimmten Betrag an einen bestimmten Dritten durch Gutschrift auf dessen Konto zu zahlen. Die Überweisung ist die in Deutschland vorherrschende Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Lautet der Auftrag, in regelmässigen Abständen einen bestimmten Betrag zu überweisen, so nennt man ihn Dauerauftrag.
Zahlungsauftrag eines Kunden an seine Bank, zu Lasten seines Kontos einen bestimmten Geldbetrag auf ein anderes Bankkonto bei seiner Bank oder einem anderen Kreditinstitut zu übertragen. Die Überweisung kann in unterschiedlichen Formen durchgeführt werden:
(1) Normalfall: Die Überweisung wird im Einzelauftrag durchgeführt.
(2) Sonderfälle:
? beschleunigte Überweisung im Eilverkehr, Direktverkehr oder telegraphische Überweisung;
? bei mehreren Überweisungsaufträgen am gleichen Tag kann die Abwicklung im Rahmen einer Sammelüberweisung vollzogen werden;
? bei periodisch anfallenden Zahlungsaufträgen an den gleichen Empfänger in jeweils gleicher Höhe ist ein Dauerauftrag möglich.
Überweisung heißt die wichtigste Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Der Zahlungspflichtige beauftragt seine Bank, die Überweisung durchzuführen, entweder per Telefon, durch ein spezielles Überweisungsformular oder auf elektronischem Wege (z. B. über das Internet). Der zu überweisende Geldbetrag wird dem Konto des Zahlungspflichtigen belastet und dem Konto des Zahlungsempfängers entsprechend gutgeschrieben.
Auftrag des Inhabers eines Girokontos, zu Lasten dieses Kontos einem anderen Kontoinhaber bei derselben oder einer anderen Bank den angewiesenen Betrag gutzuschreiben oder gutschreiben zu lassen.
Die Überweisung ist die simpelste Methode des Zahlungsverkehrs. Bei der Überweisung handelt es sich um den Auftrag eines Kunden an sein Kreditinstitut, einen bestimmten Betrag Buchgeld von seinem Konto auf ein anderes Konto zu übertragen. Das andere Konto kann sich sowohl beim eigenen als auch bei einem anderen Kreditinstitut befinden.
Für den Zahlungsverkehr mit Überweisungen wird in der Regel ein Girokonto benutzt. Um eine Überweisung auszulösen und um den Zahlungsverkehr rationell abwickeln zu können, werden Formulare benutzt. Diese Formulare füllt der Kunde aus und übergibt sie an seine Bank. Das kann am Schalter geschehen, per Posteinwurf oder vielfach auch schon an einem Terminal.
Es gibt verschiedene Formen von Überweisungen, die aber am Grundprinzip nichts ändern. Neben der Einzelüberweisung gibt es auch die Möglichkeit von Sammelüberweisungen für Kunden, die regelmäßig sehr viele Überweisungen in Auftrag geben. Wer ständig wiederkehrende Zahlungen an einen oder mehrere Empfänger zu leisten hat, kann einen Dauerauftrag einrichten: Bei dieser Dauerüberweisung wird zu einem festgesetzten Termin der fällige Betrag dem Empfangerkonto übertragen. Der Dauerauftrag wird manchmal mit dem Abbuchungsverfahren verwechselt, hat aber damit nichts zu tun. Das Abbuchungsverfahren ist ein Lastschriftverfahren (Lastschrift), das heißt, nicht der Kontoinhaber löst den Zahlungsverkehr aus, sondern der Zahlungsempfänger.
Natürlich sind auch grenzüberschreitende Überweisungen möglich. Hierfür gilt seit dem 14. August 1999 ein Überweisungsgesetz mit neuen Vorschriften für den grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr innerhalb der Europäischen Union (derzeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und Vereinigtes Königreich) sowie innerhalb der EWR-Staaten (derzeit Liechtenstein, Norwegen und Island). Das neue Überweisungsgesetz ist auch ein Reflex auf europäische Normen des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs, wobei man allerdings sagen muß, daß solche Überweisungen von etlichen Banken mangelhaft und viel zu teuer abgewickelt werden. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen stellen Banken die Kosten einer Überweisung sowohl dem Absender als auch dem Empfänger in Rechnung, obwohl eigentlich nur der Absender zur Kasse gebeten werden darf. Teilweise werden bis zu 25 Prozent des Überweisungsbetrages zusätzlich als Gebühr erhoben. Damit nicht genug, dauern die Überweisungen über die europäischen Grenzen hinweg viel zu lange. Wegen des Problems der Doppelbelastung mit Gebühren (bei Absender und Empfänger) sowie wegen der häufigen Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Ausführungsfristen durch die Banken haben sich Überweisungen gerade bei Kleinbeträgen als wenig effektiv erwiesen. Die Stiftung Warentest empfiehlt daher das Bezahlen mit Kreditkarte oder das Versenden von Bargeld oder eines Eurocheque als Wertbrief International, was allemal billiger kommt.
Internationale Überweisungen über einen Schwellenbetrag von derzeit 5.000 D-Mark hinaus sind nach §§ 55ff. der Außen wirtschafte Verordnung (AWV) meldepflichtig.
In der Gesundheitswirtschaft:
Im Gesundheitskontext bezeichnet der Begriff der Überweisung die Übertragung des Behandlungsauftrags, zum Beispiel vom Hausarzt zu einem Facharzt. Der Vorgang der Überweisung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V in § 27 geregelt:
Dort heißt es im 1. Absatz:
Der Vertragsarzt hat die Durchführung erforderlicher diagnostischer oder therapeutischer Leistungen durch einen anderen Vertragsarzt, eine nach § 311 Abs. 2 Satz 1 und 2 zugelassene Einrichtung, einen ermächtigten Arzt oder eine ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtung durch Überweisung auf vereinbartem Vordruck zu veranlassen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch überträgt mit einer Überweisung ein Berechtigter einem Ausführenden Dinge oder Rechte. Als Überweisung wird auch die Übertragung von Geld von einem Bankkonto auf ein anderes bezeichnet.
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