Volksaktien sind Aktien, die durch verbilligten Verkauf eine volkswirtschaftlich breitere Bildung von Vermögen ermöglichen sollen. Volksaktien wurden von drei großen ehemals bundeseigenen Industrieunternehmen ausgegeben, die auf diese Weise (teilweise) privatisiert wurden: 1959 die Preussag (Preuss. Bergwerks und Hütten ktiengesellschaft), 1961 das Volkswagenwerk (Volkswagen AG), 1965 die VEBA (Vereinigte Elektrizitäts und Bergwerks AG).
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Aktie
Instrument der Vermögenspolitik, mit dem durch eine Privatisierung öffentlichen Industrievermögens eine breitere Vermögensstreuung, insb. eine breitere Streuung des Unternehmenseigentums erreicht werden soll. Der Begriff der Volksaktie, der nicht eindeutig ist, lässt sich am ehesten durch eine Reihe bestimmter Merkmale abgrenzen, wobei in der Praxis der Privatisierung nicht stets alle Eigenschaften zusammenfallen. Der Kreis der bezugsberechtigten Ersterwerber ist auf die Bezieher niedriger Einkommen beschränkt; der Erwerb wird durch die Gewährung eines Nachlasses auf den Kaufpreis begünstigt, aber pro Bezugsberechtigten bei gleichzeitig kleiner Stückelung zahlenmässig begrenzt; das Stimmrecht ist beschränkt, und schliesslich wird eine schnelle Veräusserung durch eine Sperrfrist verhindert. Das Vorbild dieses Anlagetyps findet sich in. Österreich, wo Anfang 1957 zwei verstaatlichte Grossbanken im Umfang von 30% ihres Grundkapitals Volksaktien ausgaben. In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Gedanke der Volksaktie durch vier Teilprivatisierungen in den Jahren zwischen 1959 und 1965 verwirklicht. Den Auftakt bildete im März 1959 eine Grundkapitalaufstockung bei der Preussischen Bergwerks- und Hütten AG (Preussag). Aufgrund der hohen Überzeichnung durch die Bezugsberechtigten stellte die bundeseigene Muttergesellschaft Vereinigte Elektrizitäts- und Bergwerks AG (VEBA) aus ihrem Altbesitz weitere Preussag-Aktien für die Zuteilung zur Verfügung. Nach Abschluss der Privatisierung, bei der Volksaktien im Nennwert von rd. 100 Mio. DM an rd. 200000 Neuaktionäre ausgegeben wurden, hielt die VEBA noch einen Anteil von 22% am Grundkapital dieser ersten teilprivatisierten Unternehmung. Im Jahr 1961 folgte die Teilprivatisierung der Vereinigten Tanklager und Transportmittel GmbH im Rahmen ihrer Eingliederung in die Preussag, die entsprechend ihr Grundkapital um 25,5 Mio. DM erhöhte. Bedeutsamer war im Jahr 1961 die Teilprivatisierung des zuvor in eine Aktiengesellschaft umgewandelten Volkswagenwerks, an dessen Grundkapital die öffentliche Hand nach Abgabe eines Nominalwertes von 360 Mio. DM an 1,6 Mio. Personen einen Anteil von 40% behielt. Einen Höhepunkt und Abschluss fanden diese vermögenspolitischen Massnahmen im Juli 1965 mit der Teilprivatisierung der VEBA. Nach der Ausgabe von Volksaktien im Nennwert von 1,26 Mrd. DM an 2,8 Mio. Personen hielt der Bund noch 36% des Grundkapitals. Bei der Vermögenspolitik in Form der Privatisierung von Staatsvermögen kann es sich immer nur um einmalige Aktionen handeln. Es bleibt deshalb fraglich, ob sie spürbar zu einer breiteren Vermögensstreuung beitragen kann. So machte das privatisierte Nominalkapital 1965 nur etwa 2% des gesamten Aktienkapitals inländischer Unternehmen aus. Der Erfolg dieses Instruments kann eher darin liegen, dass es zur Popularisierung des Aktienerwerbs beiträgt. Immerhin sind im Jahr 1969 noch etwa zwei Drittel der Volksaktionäre im Besitz ihrer Aktien gewesen. Literatur: Kleps, K., Lohnpolitische Konzeptionen und Vermögensbildung, Baden-Baden 1982, S. 317ff.
Bezeichnung von Aktien, die im Zuge der (Re-) Privatisierung des Bundesvermögens geschaffen und an einen breiten Personenkreis zu Vorzugskonditionen gestreut wurden.
Aktie, die aufgrund der Größe der Neuemission, der umfangreichen Werbemaßnahmen und des bekannten Namens auf ein besonders großes Interesse, auch bei Kleinanlegern, stößt. Typische Volksaktien: Volkswagen, Infineon, T-Online, Deutsche Post, Krupp Thyssen Steel.
Siehe: Privatisierung
In Deutschland Bez. f. Aktien, die im Zuge der (Re-)Privatisierung von Staats(Bundes-)Vermögen geschaffen und an einen großen Personenkreis zu Vorzugsbedingungen abgegeben wurden.
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