Im Rechnungswesen werden unter Ausgaben Schuldenzugänge und Forderungsabgänge (Forderung) verstanden. Ausgaben bewirken stets eine Verringerung des Geldvermögens, jedoch nicht zwingend einen Abfluss von liquiden Mitteln (Auszahlung). Gegensatz Einnahmen.
entstehen einerseits im Zusammenhang mit Auszahlungen beim Erwerb und direkter Lieferung von Waren oder Dienstleistungen (Ausgabe = Auszahlung), andererseits wenn bei Erwerb von Waren oder Dienstleistungen Verbindlichkeiten eingegangen werden. Ausgaben werden erst im Zuge ihrer Tilgung zu Auszahlungen. Schließlich kommt es noch zu Ausgaben durch Empfang von im voraus bezahlten Lieferungen oder/und Leistungen, z. B. Kundenanzahlung (Forderungsabbau).
Finanzwirtschaftlich ist von Bedeutung, in welchem Umfang und wann durch die Ausgaben Zahlungsmittel dauerhaft entzogen oder nur zeitweise gebunden werden (Finanzplanung).
stellen ein monetäres Äquivalent zu den betrieblichen Güterbewegungen dar. Ausgaben entstehen mit der schuldrechtlichen Verpflichtung des Käufers zur Abnahme des Gegenstandes des Kaufvertrages. Sie sind unabhängig vom eigentlichen Zahlungsverkehr (vgl. Auszahlungen). Ausgaben sind streng zu unterscheiden von Aufwendungen, die durch eine periodengerechte Aufteilung der Ausgaben ermittelt werden.
Ausgaben und Einnahmen sind weiter gefaßt als die Auszahlungen und Einzahlungen. Ausgaben und Einnahmen urn-schließen nicht nur reine Zahlungsvorgänge, sondern es werden darunter auch Kreditvorgänge zusammengefaßt.
Begriff des Rechnungswesens für die Geldabflüsse aus dem Unternehmen. Sie werden den Einnahmen in der Geldrechnung gegenübergestellt. Über den Zusammenhang mit Erfolgsrechnung und Kostenrechnung siehe Rechnungswesen.
monetäres Äquivalent zu den betrieblichen oder volkswirtschaftlichen Leistungs- oder Güterströmen. Ausgaben sind stets mit einer Verringerung des Geldvermögens verbunden, nicht jedoch notwendigerweise mit einem Abfluss an Zahlungsmitteln. Im letzteren Fall spricht man von Auszahlung. Der Begriff Ausgaben ist sorgfältig zu unterscheiden vom Aufwand. Eine spezielle Bedeutung im Steuerrecht hat der Begriff Betriebsausgaben.
Ausgabe ist der Geldwert eines Einkaufs (Grundbegriffe des Rechnungswesens).
Problem:
Nur bei Barzahlung stimmen Ausgabe und Auszahlungen überein. Bei Zielkauf bleibt der Zahlungsmittelbestand vorläufig gleich, es steigen aber die Schulden.
Deshalb gilt auch die Begriffsbestimmung:
Ausgabe = Auszahlung + Schuldenzugang.
Rechnungsgröße aus der Finanzierungsrechnung (Gegenbegriff: Einnahme). Ausgaben können als negative zeitpunktbezogene Bestandsänderung des Fonds "Geldvermögen" aufgefaßt werden, der sich aus "Liquiden Mitteln + Forderungen — Verbindlichkeiten" zusammensetzt.
(engl. expenditure, expense) Eine Ausgabe ist ein Vorgang, der stets zu einer Verringerung des Geldvermögens (Zahlungsmittelbestand + Forderungsbestand Schuldenbestand) in einem bestimmten Ausmaß führt. Sie kann durch drei Aktionen veranlasst werden: a) Auszahlung, sofern diese nicht gleichzeitig mit einem Forderungszugang (Forderung) oder Schuldenabgang (Schulden) verbunden ist, b) Schuldenzunahme, sofern diese nicht gleichzeitig mit einer Einzahlung verbunden ist, c) Forderungsabnahme, sofern diese nicht gleichzeitig mit einer Einzahlung verbunden ist. Ausgabe ist nicht zu verwechseln mit Auszahlung, I Aufwand oder Betriebsausgabe (steuerrechtlicher Begriff).
Die aus einem Unternehmen abfließenden Beträge. Sie sind Grundlage eines Finanzplans. Ausgaben sind häufig identisch mit Kosten und mit Aufwand.
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