wichtiges (beschreibendes) Merkmal einer Wirtschaftseinheit. Aussagen über die Betriebs- bzw. Unternehmensgrösse sind zum einen abhängig von der Wahl der zugrunde gelegten Begriffe, zum anderen von der Wahl der Kriterien bzw. Massstäbe. Wird unter dem Betrieb eine ökonomische Leistungen erzeugende technisch-organisatorische Einheit verstanden, so werden Betriebe in diesem Sinne auch als Produktionsstätten, Werke, Filialen bzw. Niederlassungen bezeichnet. Dies sind wirtschaftlich und rechtlich unselbständige Gebilde (Betrieb). Bei dieser Begriffswahl würde durch eine Fusion von zwei Unternehmungen bei unveränderter Fortführung der Leistungserstellung zwar die Unternehmensgrösse, nicht aber die Betriebsgrösse wachsen. Unabhängig von der Definition des zugrunde liegenden Betriebsbegriffs gilt allerdings, dass Betriebe (zumeist) komplex strukturierte Gebilde mit starken Verknüpfungen zu ihren Umgebungssystemen ("Umwelt") darstellen. In dieser Tatsache ist auch das Phänomen der zahlreichen Dimensionsalternativen bei der Betriebsgrössenmessung begründet. Analog dieser Kriterienvielfalt unterscheiden sich die in Wirtschaft, Wissenschaft und Gesetzgebung verwendeten Betriebsgrössenbegriffe. Zahlreiche Definitionen tendieren dahin, die Betriebsgrösse als Gesamtheit aller Ausdehnungen in allen denkbaren Dimensionen zu erfassen. So gesehen ist die Betriebsgrösse die Summe der persönlichen und sachlichen Erzeugungskräfte, die im Betrieb eingesetzt sind, und die in ihrer Gesamtheit seine Leistungsfähigkeit bestimmen. Derartigen global-beschreibenden Betriebsgrössendefinitionen fehlt jedoch für zahlreiche Anwendungszwecke (Statistiken, Betriebs- oder Branchenvergleiche etc.) die Operationalisierbarkeit. Gebräuchliche Massgrössen stellen dar: (1) Einteilungen in Umsatz-, Beschäftigten- bzw. Betriebsgrössenklassen. Gliederungskriterium für die Aufbereitung von Datenmaterial insb. durch das Statistische Bundesamt; gleichzeitig häufig Grundlage für Gesetzgeber (z.B. Mitbestimmungsgesetz) und öffentliche Verwaltung. (2) Inputbezogene (produktionsfaktorbezogene) Merkmale, wobei wiederum zu unterscheiden ist zwischen: (a) Bestandsgrössen (jeweils als Mengen- oder Wertgrössen) • Anzahl der Beschäftigten, • Anzahl der Aggregate, Maschinenpotential, • Rohstoffvorräte etc. (b) Bewegungsgrössen • Beschäftigtenstunden, Lohn- und Gehaltssumme, • Maschinenstunden, Abschreibungen auf Maschinen, • Rohstoffverbrauch etc. (3) Outputbezogene (produktionsergebnisbe- zogene) Merkmale: • Produktmenge, • Bruttoproduktionswert, • Nettoproduktionswert, • Umsatz etc. (4) Allgemeine Merkmale: • Bilanzsumme, • Kapitalsumme, • Vermögenssumme. Insb. beim Vergleich (branchen-)ähnlicher Betriebe können Betriebstiefe und Betriebsbreite als Merkmale der Betriebsgrösse verwandt werden; analoge Überlegungen gelten für das Kriterium der (Produktions-)Kapazität. Die Feststellung der Betriebs- bzw. Unternehmensgrösse erfolgt zweckgerichtet. Hierin begründet sich dementsprechend auch die Merkmalsauswahl. Sollen z.B. Schlüsse für künftige betriebliche Aktivitäten aus einer Grössenbetrachtung gezogen werden, schliessen sich für bestimmte Sachverhalte die Bestimmung der optimalen Betriebsgrösse bzw. Fragen der Betriebsgrössenvariation und der Problemkreis der Anpassung (mutative, multiple etc.) an. Literatur: Lücke, W., Betriebs- und Unternehmensgrösse, Stuttgart 1967. Schäfer; E., Die Unternehmung, 9.Aufl, Wiesbaden 1978. Weber, H. K. Wertschöpfungsrechnung, Stuttgart 1980, S. 46 ff.
ist ein Kostenbestimmungsfaktor, dessen Änderung auf den Kostenverlauf einwirkt. Sie determiniert die betriebliche Kapazität. Zur Messung der Betriebsgröße vgl. Kapazitätsmessung, optimale Betriebsgröße.
Die Betriebsgröße wird durch den zeitlichen Umfang des Einsatzes von Produktionsfaktoren im Kombinationsprozeß gekennzeichnet. Kurzfristig ist die Betriebsgröße konstant, langfristig ist sie dagegen variabel im Sinne der operational time von Alfred Marshall. Die Betriebsgröße wird damit zum Gegenstand der im Rahmen der strategischen Planung zu treffenden langfristigen Entscheidungen.
Einen einzigen Maßstab zur Messung der Betriebsgröße gibt es nicht, vielmehr müssen mehrere Kriterien zur Bestimmung der Betriebsgröße herangezogen werden, wie in der Regel Umsatzerlöse, Bilanzsumme, Beschäftigtenzahl. Dabei wird häufig in Klein-, Mittel- und Großbetriebe unterschieden. Bei den Kapitalgesellschaften sieht § 267 HGB eine entsprechenede Einteilung in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften vor.
Diese drei Maßgrößen reichen im konkreten Fall oft nicht aus, um eine Betriebsgröße zu messen, so daß noch andere Größen, wie Ausbringung, Lohn- und Gehaltssumme, Standort, Maschinenpark, Produktionstiefe, Produktionsbreite, herangezogen werden müssen. Die optimale Betriebsgröße wird als kostenoptimale oder gewinnoptimale Betriebsgröße verstanden.
Für Banken nicht eindeutig festlegbarer Begr., da ein allgemein anerkannter und für alle Banken vergleichbarer Massstab nicht existiert. Daher werden oft mehrere Hilfsgrössen zur Betriebsgrössenbezeichnung verwendet: vor allem Geschäftsvolumen, Bilanzsumme, Eigenkapital, bestimmte aus dem Bankgeschäft resultierende Bilanzposten, Mitarbeiterzahl u. dgl.
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