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Föderalismus

staatliche Organisationsform, mit der versucht wird, durch Kombination von zentralen und dezentralen Elementen Vielfalt in der Einheit eines Gemeinwesens zu ermöglichen. In politischer Hinsicht steht im Vordergrund die Ergänzung der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Rechtsprechung durch vertikale Machtteilung zwischen Gesamtstaat, Gliedstaaten und Gemeinden, wobei die Aufteilung der Zuständigkeiten grundsätzlich nach dem Subsidiaritätsprinzip erfolgt und sich daher im Zeitablauf durchaus auch ändern kann (Bundesverwaltung, Landesverwaltung). Föderalismus ermöglicht zudem infolge der auf den verschiedenen Ebenen existierenden Gebietskörperschaften politischen, ökonomischen und kulturellen Wettbewerb ("Abstimmung mit den Füssen"). In der ökonomischen Theorie des Föderalismus wird analysiert, wie die Kompetenzen auf die Gebietseinheiten zu verteilen sind, um einen optimalen Zentralisierungsgrad im Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen zu erreichen. Dabei sind die Vorteile der Dezentralisation gegen diejenigen der Zentralisation abzuwägen. Als Argumente für Dezentralisierung kommen in Betracht: Je kleiner die Region, um so besser können individuelle Präferenzen berücksichtigt werden (insb. bei historisch-kulturellen Unterschieden zwischen den Regionen) und um so mehr Partizipationschancen eröffnen sich, weil die Zusammenhänge wegen zunehmender Konkretheit besser durchschaubar werden und zur Teilnahme anreizen. Weiterhin fallen die Informations- und Planungskosten geringer aus (jedenfalls für bestimmte Projekte), ist die Innovationsfähigkeit höher (weil die Regionen im Wettbewerb voneinander lernen können) und steigt die Effizienz des Angebotes, da wegen grösserer Bürgernähe die Kontrolle der öffentlichen Anbieter durch die Betroffenen tendenziell leichter wird. Für stärkere Zentralisierung können folgende Gründe sprechen: Räumliche externe Effekte (sog. spill overs) können interna- lisiert, Unteilbarkeitsprobleme umgangen, sinkende Durchschnittskosten bei gemeinsamem Angebot für mehrere Regionen ausgenutzt werden. Ausserdem kann ein Mindestangebot bestimmter öffentlicher Leistungen im gesamten Staatsgebiet sinnvoll sein. Schliesslich erfordern Stabilisierungs- und Verteilungspolitik Aktivitäten auf der gesamtstaatlichen Ebene, da die Massnahmen ihre Wirkung nicht nur regional entfalten oder im anderen Falle unerwünschte Wanderungsbewegungen zwischen den Regionen ausgelöst würden (um der Umverteilung auszuweichen bzw. verstärkt von ihr zu profitieren). Bei der Festlegung des Zentralisierungsgrades ist nach Möglichkeit das Prinzip der "fiskalischen Äquivalenz" zu beachten, d.h., Nutzniesser und Kostenträger sollten übereinstimmen. Da der Bereich der Nutzen- und Kostendiffusion jeweils unterschiedlich ist, müssten für jedes Gut unterschiedlich grosse Körperschaften gewählt, also verschiedene optimale Zentralisierungsgrade realisiert werden. Um den Preis einer Vielzahl von Mitgliedschaften eines Individuums existiert theoretisch die Möglichkeit des "funktionalen Föderalismus" (Tiebout). Aus Gründen der Überschaubarkeit für den Stimmbürger und somit zur besseren Kontrolle der Anbieter öffentlicher Güter sind praktisch jedoch Kompromisse im Sinne der Begrenzung der Anzahl verschiedener Körperschaften nicht zu vermeiden, was einen Finanzierungsausgleich notwendig machen kann, weil das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz nicht voll durchgehalten worden ist.                          Literatur: Frey, B. S., Theorie demokratischer Wirtschaftspolitik, München 1981. Kirsch, G. (Hrsg.), Föderalismus, Stuttgart, New York 1977.

politisches Struktur- und (staatliches) Organisationsprinzip. Zusammenschluss mehrerer Gliedstaaten zu einem Gemeinwesen, ohne dass die einzelnen Gliedstaaten ihre Eigenständigkeit völlig aufgeben. Neben der Bundesrepublik Deutschland sind insbesondere die Schweiz und die USA föderativ organisiert.

Ein staatliches Organisationsprinzip, in dem es neben der staatlichen Zentralgewalt (die Bundesebene) auch eine Länderebene gibt, die verfassungsrechtlich über eigene Kompetenzen verfügt und grundsätzlich bei Gesetzesvorhaben des Bundes, die sie betreffen, ein Mitwirkungsrecht (Bundesrat) hat. Eine unklare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern oder Verschiebungen in der Zuordnung von Aufgaben (Ausgaben) und Einnahmen der staatlichen Gebietskörperschaften führen zwangsläufig zu Reformbedarf. Dies wird immer wieder an der „Blockadepolitik“ des Bundesrates deutlich, wenn entweder die Interessen der Bundesländer von denen des Bundes abweichen oder wenn parteipolitische Machtkalküle es opportun erscheinen lassen. Dieses Verhalten kann die Effizienz der Wirtschaftspolitik (Grenzen der Wirtschaftspolitik) erheblich einschränken.

vgl. Diktatur
s. Entscheidungsträger

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