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Geldschöpfung

erweitert ein bestehendes Geldangebot der Zentralbank sowie der Geschäftsbanken. Die Vermehrung der Geldmenge durch die Zentralbank (Notenbank) unterliegt heute volkswirtschaftlichen Zielen der Geldpolitik und ist insofern autonom (Ausnahme bei festem  Wechselkurs). Die Vermehrung der Geldmenge durch die Geschäftsbanken erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Zielen der Rentabilität. Geschäftsbanken schaffen Geld, indem sie von Nichtbanken im Rahmen des Aktivgeschäftes primäre Aktiva (Gold, Devisen, Anlagen), die nicht selbst inländische Zahlungsmittel darstellen, und sekundäre Aktiva (Forderungsrechte wie Wechsel, Kredite, Wertpapiere) erwerben und der Nichtbank den Gegenwert als Sichteinlage (Geschäftsbankengeld) gutschreiben; dies ist eine Monetisierung von Aktiva. Im Rahmen des Passivgeschäftes wird Quasigeld oder Geldkapital in Sichteinlagen umgewandelt. Eine Schöpfung von Geschäftsbankengeld liegt auch dann vor, wenn eine Geschäftsbank Zentralbankgeld einnimmt und dem Einleger den betreffenden Betrag in Geschäftsbankengeld gutschreibt; die gesamte Geldmenge wird dabei nicht erhöht. Die Geldschöpfung der Geschäftsbanken ist allerdings begrenzt, und zwar durch ihren Bedarf an •     Barreserve (working balances; Zentralbankgeld in Form von Bargeld zur Abwicklung des täglich laufenden Zahlungsverkehrs; daneben auch Sorten), •     Mindestreserven (von der Zentralbank im Wege der  Mindestreservepolitik geforderter Umfang an Zentralbankgeld im Besitz einer Geschäftsbank). Je grösser das Volumen an Sichtguthaben bei einer Geschäftsbank ist, desto mehr Bargeld als Barreserve benötigt sie, um Barabhebungen erfüllen zu können. Der Umfang der working balances ist abhängig von den Zahlungssitten der Nichtbanken. Früher galt ein Erfahrungssatz von 1: 9 als notwendiger Kassenbestand gegenüber dem Volumen an Sichtguthaben. Der Erfahrungssatz verringert sich mit zunehmendem Umfang des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Durch die Mindestreservepolitik schreibt die Zentralbank den Geschäftsbanken vor, in welchem Verhältnis zum Umfang an Sicht-, Termin- und Spareinlagen (Geschäftsbankengeld) eine Bank über Zentralbankgeld verfügen muss. Eine Geschäftsbank kann nur dann zusätzliches Geld schöpfen, wenn sie über Zentralbankgeld verfügt oder sich solches beschaffen kann, das nicht durch Min- destreserveverpflichtungen gebunden ist. Die Geschäftsbanken können danach einen Geldbestand M schöpfen, wenn sie über eine solche Menge an monetärer Basis Bb verfügen, wie sie durch den Mindestreservesatz r von der Geldpolitik gefordert wird. Es gilt dann das Geldbasiskonzept der Geldschöpfung Geldschöpfung wobei der Ausdruck 1/r = m als Buchgeld- schöpfungsmultiplikator m bezeichnet wird. Das maximale Geldschöpfungspotential M* der Geschäftsbanken beruht auf dem Zentralbankgeldbestand in der Hand der Nichtbanken BN - also dem Bargeldumlauf das die Geschäftsbanken anwerben könnten, sowie auf dem Zentralbankgeldbestand in der Hand von Banken Bb, also ihrem Kassenbestand und ihren Zentralbankeinlagen. Das Geldschöpfungspotential ist dann durch M* = m • B mit B = Bn + Bb gegeben. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Nichtbanken bei gegebenen Zahlungssitten natürlich nicht ihren gesamten Bargeldbestand Bn aufgeben werden. Ausserdem wird bei Barabhebungen jeweils ein Bruchteil C dieser Barabhebungen im Nichtbankensektor bleiben und nicht mehr in den Bankenbereich zurückkehren. Diese Bargeldquote c modifiziert den Buchgeldschöpfungsmultiplikator (Geldschöpfung) zu Geldschöpfung Aus dem Buchgeldschöpfungsmultiplikator m kann auch der Spielraum der Geschäftsbanken zur Kreditschöpfung abgeleitet werden. Wenn die Banken durch ihr Kreditangebot Sichteinlagen zur Verfügung stellen, so muss der Umfang der geschöpften Geschäftsbankengeldmenge M der damit anfallenden Min- destreserveverpflichtung in Form von monetärer Basis Bb im Besitz der Geschäftsbanken und dem Kreditvolumen K entsprechen: M = Bb + K, oder K = m-BB-BB = BB (m- 1), mit (m - 1) als Kreditschöpfungsmultipli- kator. Diese Kreditschöpfung wird in ihrem Einfluss auf das Geldangebot von der Kreditmarkttheorie (Kreditmarkt) untersucht. Sofern die Geschäftsbanken über keine Barreserve (Überschuss an nicht durch Min- destreserveverpflichtungen gebundenes Zentralbankgeld) verfügen, müssen sie über zentralbankfähige Aktiva verfügen, um Geld schöpfen zu können. Auch bestimmte Refinanzierungsmöglichkeiten bei der Zentralbank, z.B. Wechselkredite oder Lombardkredite (Refinanzierungspolitik), können den Geldschöpfungsspielraum der Geschäftsbanken erweitern. Umgekehrt führen eine Einschränkung des Refinanzierungsspielraums oder eine Erhöhung des Mindestreservesatzes zu einer erzwungenen Reduktion der Geschäftsbankengeldmenge und damit zu einer Geldvernichtung.         Literatur: Jarchow, H.-J., Theorie und Politik des Geldes, Bd. 1: Geldtheorie, 8. Aufl., Göttingen 1990. Neldner, M., Die Bestimmungsgründe des volkswirtschaftlichen Geldangebotes, Berlin, New York 1976.

Schaffung von zusätzlichem Geld durch das Bänkensystem. Man unterscheidet zwischen der
1. Bargeldschöpfung: Ausgabe von Banknoten durch die Bundesbank und Münzen durch den Staat und der
2. Giralgeldschöpfung: Schaffung von Buchgeld durch das private Geschäftsbankensystem. Die Schöpfung von Giralgeld lässt sich vereinfacht wie folgt beschreiben: Durch die Entgegennahme einer Einlage entsteht im Banksystem ein Kreditspiel- raum, der ein Mehrfaches der ursprünglichen Einlage beträgt, da regelmäßig nur über einen Teil der Einlage in bar verfügt wird und auch ein Teil des aufgrund dieser Einlage ermöglichten Kredits im Geschäftsbankensystem verbleibt und zur erneuten Kreditgewährung genutzt werden kann. Begrenzt wird die Giralgeldschöpfung durch: Bargeldabhebungen der Bankkunden, staatliche Verpflichtung zur Haltung von Mindestreserven und Liquiditätsvorsorge der Banken.

findet im Bankenapparat einer Volkswirtschaft infolge der Existenz von Giralgeld statt und wird überwiegend durch die Kreditgewährung hervorgerufen. Man spricht deshalb auch von »autonomer Geldschöpfung« der Banken, weil Geld im engeren Sinne (Münzen und Noten) nur durch die Zentralbank in Verkehr gebracht wird. Durch Kundeneinlagen erhöht sich über deren Gutschrift auf ein Konto die Giralgeldmenge. Von diesem Zuwachs muß die Bank einen Teil als Mindestreserve halten. Den Rest leiht sie an andere Banken oder Private aus. Die Bankausleihungen werden zunächst bei den Empfängerbanken wiederum mindestreservepflichtig, der Rest steht für weitere Ausleihungen zur Verfügung, die zum Teil ebenfalls wieder an Banken erfolgen usw. Trotz Barabhebungen der Privaten von den eröffneten Konten entsteht eine in gewissen Grenzen wachsende geschöpfte Geldmenge. Sie kann durch den sogenannten Geldschöpfungsmultiplikator geschätzt werden. Geldschöpfung kann jedoch nicht unbegrenzt erfolgen, da Mindestreserve, Barabhebungen und begrenzter Kreditbedarf einschränkend wirken.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Vermehrung der Geldmenge entweder durch zusätzliche Ausgabe von Banknoten und Münzen durch den Staat oder durch Kreditgewährung des Bankensystems.

Setzt der Staat die „Notenpresse“ zur Zahlung seiner Schulden ein, dann vermehrt er die Geldmenge, ohne dass zusätzliche Güter entstehen. d.h., er verursacht eine Inflation.

Schaffung von neuem, zusätzlichem Geld. Man unterscheidet die Bargeldschöpfung (Ausgabe von Banknoten und Münzen) und die Giralgeldschöpfung (Schaffung von Buchgeld durch Kreditgewährung).

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