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Zentralbankgeldmenge (ZBGM)

ist nach Ansicht der Monetaristen die entscheidende Größe zur Gestaltung der Wirtschaftspolitik seitens der Zentralbank. Die Deutsche Bundesbank richtet sich ebenfalls nach dieser Größe und weist deren Entwicklung laufend aus. Die Zentralbankgeldmenge besteht nach allgemeiner Festlegung aus den Zahlungsmitteln, die die Zentralbank geschaffen hat. Hierzu gehören Noten und Sichtguthaben (Bankguthaben, über die jederzeit verfügt werden kann). In der Bundesrepublik werden Münzen mit einbezogen, weil sie von der Deutschen Bundesbank in Umlauf gebracht werden, obgleich das Münzrecht beim Bund liegt. Die Deutsche Bundesbank faßt die Zentralbankgeldmenge jedoch etwas abweichend auf, indem sie hierzu den Bargeldumlauf (ohne Kassenbestände der Kreditinstitute) und das Mindestreserve-Soll zählt und zwar weil diese spezielle ZBGM hauptsächlich von der Bundesbank selbst beeinflußt wird, sie von den Geldanlagen der Privatpersonen relativ wenig berührt wird und in ihr die Geldschöpfung der Kreditinstitute gut ablesbar ist. Der Nachteil besteht darin, daß Änderungen der Zahlungsgewohnheiten oder Umbuchungen zwischen verschiedenen Arten von Einlagen Veränderungen der ZBGM anzeigen können, die effektiv nicht stattgefunden haben.

umfasst nach der Definition der Deutschen Bundesbank die Bargeldhaltung der Nichtbanken sowie das Mindestreservesoll (Mindestreservepolitik) auf Einlagen inländischer Nichtbanken; diese Mindestreserveverpflichtung wird zudem zu konstanten Mindestreservesätzen (bezogen auf einen bestimmten Zeitpunkt) berechnet. Gegenüber der monetären Basis, von der Berechnung des Mindestreservesolls zu konstanten Mindestreservesätzen abgesehen, ist der Bestand an Zentralbankgeld im Besitz der Geschäftsbanken um die Überschussreserven und das Mindestreservesoll gegenüber Einlagen von Ausländern gekürzt. Gegenüber der Geldbasis enthält die Zentralbankgeldmenge nach der Definition der Deutschen Bundesbank zusätzlich den Bestand an Bargeld im Besitz der Geschäftsbanken, da die Kassenbestände der Banken seit 1978 prinzipiell auf die Berechnung des Mindestreservesolls angerechnet werden. Die Zentralbankgeldmenge in der genannten Abgrenzung stellte gleichzeitig das Zwischenziel und den Indikator der Politik der Bundesbank bis 1989 dar. Auf bestimmte Massnahmen der Geldpolitik, so auf Änderungen des Mindestreservesatzes, reagiert der Umfang der monetären Basis nicht. Die Zentralbankgeldmenge allerdings berücksichtigt den Einfluss einer Mindestreservesatzänderung auf die Geldmenge in der Weise, dass sie rechnerisch den Umfang aufweist, der nötig gewesen wäre, wenn die Mindestreservesätze konstant geblieben wären.       



in der Abgrenzung der Deutschen Bundesbank Summe aus Bargeldumlauf und Mindestreserve-Soll der Banken für Sicht-, Termin- und Spareinlagen von Inländern, jeweils berechnet mit den konstanten Mindestreservesätzen von Januar 1974. Der Sachverständigenrat verwendet demgegenüber das Konzept der bereinigten Zentralbankgeldmenge als Summe aus Bargeldumlauf und Bankreserven (Zentralbankeinlagen und Kassenbestände der Kreditinstitute), wobei die Summe (Geldbasis) mit einem bestimmten Korrekturfaktor multipliziert wird. Der Korrekturfaktor dient dazu, die von Änderungen der Mindestreservesätze ausgehenden Wirkungen auf das Geldangebot in einem Geldbasiskonzept zu erfassen. Die beiden Abgrenzungen unterscheiden sich durch die ÜberschuBreserven, die Mindestreserven für Einlagen von Ausländern und durch die unterschiedliche Behandlung von Veränderungen der Mindestreservesätze. Nach Auffassung des Sachverständigenrates gibt die bereinigte Zentralbankgeldmenge den unmittelbaren Beitrag der Bundesbank zur monetären Expansion wieder und erlaubt ein Urteil über den Kurs der Geldpolitik. Nach Auffassung der Bundesbank steht die Entwicklung der von ihr abgegrenzten Zentralbankgeldmenge in einer langfristig stabilen positiven Beziehung zum Wachstum des nominalen gesamtwirtschaftlichen Produktionspotentials, weist außerdem einen zeitlichen Vorlauf gegenüber der Entwicklung des nominalen Sozialprodukts auf und erlaubt daher auf längere Sicht eine geldpolitische Beeinflussung des Sozialprodukts und des gesamtwirtschaftlichen Preisniveaus. Die Zentralbankgeldmenge diente daher der Bundesbank von 1974 bis 1987 zugleich als Indikatorgröße, die die Wirkung vergangener monetärer Impulse auf wirtschaftspolitische Endziele anzeigt, und als monetäres Zwischenziel zur Verfolgung eines bestimmten geldpolitischen Kurses. Ihr Geldmengenziel fixierte sie in dieser Zeit für die Zentralbankgeldmenge als jährliche Wachstumsrate mit einem bestimmten Wert (z.B. 8%) oder innerhalb eines Zielkorridors (z.B. 4-6%). Die Zielvorgabe wurde indirekt über den Geldmarkt auf mittlere Sicht angesteuert und teils erreicht, teils verfehlt (Zentralbankpolitik). Als nachteilig erwies sich vor allem, dass in der Zentralbankgeldmenge der Bargeldumlauf um ein Vielfaches höher gewichtet wird als die Sichteinlagen. Bei deutlichen Wachstumsunterschieden zwischen Bargeld und Sichteinlagen wird die monetäre Entwicklung demzufolge durch die Veränderung der Zentralbankgeldmenge überzeichnet. Vorwiegend aus diesem Grunde ging die Bundesbank ab 1988 dazu über, als Indikator und Zwischenziel anstelle der Zentralbankgeldmenge die Geldmenge M3 zu verwenden (Geldmenge). Literatur: Issing, O. (1996). Jarchow, H.-J. (1995). Neumann, M.J.M. (1975)

Siehe: Geldmenge

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