(KfW), die zur Finanzierung von Exporten und Auslandsprojekten vergeben werden: Exportfinanzierung aus ERP-Mitteln (ERP-Sondervermögen). Diese erfolgt im Rahmen der Refinanzierung mittel- und langfristiger Kredite, die deutsche Exporteure ausländischen Importeuren, insb. in Entwicklungsländern einräumen. Mit der sog. allgemeinen Exportfinanzierung werden Exporte langlebiger Investitionsgüter (insb. des Maschinenbaus, der Elektrotechnik; auch von Industrieanlagen und damit verbundenen Beratungs- und Ingenieurleistungen), mit der speziellen Exportfinanzierung Branchenexporte (von Schiffen, Flugzeugen, Kernkraftwerken) gefördert. Dabei werden (wie auch beim Einsatz anderer Fördermittel) die OECD-Konsensusregeln eingehalten. Nach diesen dürfen bei öffentlich unterstützten Exportkrediten Mindestzinssätze nicht unterschritten (s. CIRR), Kreditlaufzeiten, je nach Länderkategorie, nicht überschritten werden (z. B. max. 5 bis max. 10 Jahre); An- und Vorauszahlungen sollen in der Höhe von mindestens 15 % des Auftragswertes geleistet werden oder anders ausgedrückt: Max. 85 % des Auftragswertes können finanziert werden. Die KfW gewährt v. a. Bestellerkredite (die Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten ist — wie bei der AKA — stark zurückgegangen). Solche gebundenen Finanzkredite aus ERP-Mitteln sind sehr gefragt (niedrige Selbstbeteiligungquote, günstiger Festzinssatz, lange Laufzeit). Der Bestellerkredit wird dem ausländischen Importeur von Investitionsgütern gewährt. Der inländische Exporteur erhält unmittelbar nach ordnungsgemäßer Lieferung den Betrag seiner Exportforderung von der KfW ausbezahlt. Es werden auch Bank-zu-Bank-Kredite gewährt, bei denen eine ausländische Bank im Land des Importeurs als Kreditnehmer der KfW fungiert (diese Importeurbank leitet ihrerseits den Kredit an den Importeur weiter). I. d. R. werden diese Kredite durch eine Hermes-Deckung abgesichert (inländische Besicherung). Es kann aber auch eine ausländische Besicherung in Form einer abstrakten Zahlungsgarantie seitens einer erstklassigen privaten Bank oder staatlichen Institution im Importland erfolgen. Lieferantenkredite werden inländischen Exporteuren gewährt (faktisch nur noch selten) und dienen der Refinanzierung des vom Exporteur dem Importeur eingeräumten Zahlungsziels. Solche Kredite bilden manchmal die Voraussetzung dafür, dass ein Importeur überhaupt in Deutschland einkauft. Lieferantenkredite können von allen Exporteuren über ihre Hausbank beantragt werden. Die Hausbank muss die Primärhaftung übernehmen; d. h. sie muss unaufgefordert zu den jeweiligen Zahlungsterminen den Kapitaldienst an die KfW leisten, unabhängig davon, ob der Exporteur seinerseits leistet oder nicht. Zur Finanzierung von Auslandsprojekten unterhält die KfW folgende Programme: KfW-Mittelstandsprogramm — Ausland. Dient zur Finanzierung deutscher Direktinvestitionen mittelständischer Unternehmen im Ausland. Kredite können bis zu zwei Drittel oder drei Viertel des Investitionsvolumens gewährt werden; die Obergrenze liegt dzt. bei 5 Mio. C. Ein Antrag ist über die Hausbank zu stellen, die — wie bei den anderen ERP-Krediten — Primärhaftung, Besicherung u. a. übernimmt. Solche Kredite werden in Euro oder in Fremdwährung, zu festen oder variablen Zinsen, mit einer Laufzeit bis zu 10 Jahren (inkl. 2 Freijahren) vergeben. KfW-Umweltprogramm — Ausland. In dessen Rahmen werden ebenfalls zinsgünstige Kredite — mit teilweiser Haftungsfreistellung der durchleitenden Bank — von i. d. R. bis zu 5 Mio. € gewährt. Niederlassungs- und Technologieprogramm. Wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über die KfW bereitgestellt. Es dient der Finanzierung deutscher Direktinvestitionen in Entwicklungsländern, der Finanzierung des Technologietransfers wie auch zur Studienfinanzierung für geplante Auslandsprojekte. Kredite werden bis zu 50 % des Investitionsvolumens und einem Höchstbetrag von bisher 1,25 Mio. C. vergeben; max. Laufzeit 15 Jahre (inkl. höchstens 5 Freijahren). Kapitalhilfe des Bundes. Damit werden — ebenfalls im Auftrag des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Auslandslandsprojekte in Entwicklungsländern, insb. zur Verbesserung der Infrastruktur und im Produktionsbereich finanziert. Die hierfür bereitgestellten FZ-Mittel (Bundesmittel zur finanziellen Zusammenarbeit) werden — nach entsprechenden Projektstudien — von der KfW entweder dem deutschen Exporteur unmittelbar nach erbrachter Lieferung/Leistung ausgezahlt oder dem ausländischen Importeur/Investor nach Bezahlung der Lieferung/Leistung erstattet. Der Exporteur muss sich um den zuvor ausgeschriebenen Auftrag beworben und diesen erhalten haben. Die Kreditbedingungen (die von Fall zu Fall unterschiedlich sind) sind für den Exporteur ohne Bedeutung, da er keine Finanzierung übernimmt. Informationen zu derartigen Ausschreibungen erteilt die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai); sie können auch deren Veröffentlichungen und Datenbanken entnommen werden. Schließlich gewährt die KfW auch noch Avalkredite, um deutschen Exporteuren den Zugang zu Kapitalmarktmitteln von Geschäftsbanken zu erleichtern.
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