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Kredite der Ausfuhrkredit-Gesellschaft

mbH (AKA). Für mittel- und langfristige Lieferanten-, Besteller- und Margenkredite unterhält die AKA mehrere revolvierend einsetzbare Plafonds. Die eingesetzten Mittel sind in aller Regel Marktmittel. Sie werden von den Gesellschafterbanken bereitgestellt, soweit die AKA nicht eigene, einschl. am Geld- und Kapitalmarkt aufgenommener Mittel einsetzt. Jede Finanzierung setzt ein bereits abgeschlossenes Exportgeschäft voraus. Exporteure können sich aber bereits vor Abschluss eines Exportgeschäftes über ihre Hausbank die voraussichtlich benötigten Mittel reservieren lassen. Lieferantenkredite (die inländische Exporteure ausländischen Importeuren gewähren) werden aus dem Plafond A refinanziert. Dies ist eine eigene Kreditlinie der AKA (mit einer kumulativen Inanspruchnahmespitze von zurzeit 250 Mio. €). Antragsberechtigt sind nur die Mitgliedsbanken. Es können sowohl die Aufwendungen des Exporteurs während der Produktionszeit wie auch das Zahlungsziel refinanziert werden; für Exportgeschäfte in alle Länder. Grundsätzlich beträgt die Laufzeit eines solchen Kredits mindestens 1 Jahr, höchstens 10 Jahre. Kredite mit einer Laufzeit von über 24 Monaten sollen durch eine Ausfuhrgewährleistung des Bundes abgesichert werden. Ansprüche des Exporteurs aus der Hermes-Deckung sind an die AKA abzutreten. Da die Finanzierung kleinerer Exportgeschäfte mit verschiedenen Importeuren durch Einzelkredite unwirtschaftlich oder nicht möglich wäre (wegen der Mindestkredithöhe), können hierfür Globalkredite in Anspruch genommen werden. Die Höhe eines Globalkredites richtet sich grundsätzlich nach dem Finanzierungsbedarf des Exporteurs. Dem Kredit sollen mindestens Forderungen des Exporteurs gegenüber seinen Abnehmern in Höhe von 130 % des Kreditbetrages gegenüberstehen, d. h. die Selbstfinanzierungsquote soll mindestens 30 % betragen. Lieferantenkredite wurden bis 1995 auch aus der Plafond B gewährt, einer Rediskontlinie der Deutschen Bundesbank. Sie stellte den staatlich initiierten Teil der Exportförderung dar. Daher waren alle Kreditinstitute berechtigt, solche Lieferantenkredite zu beantragen. Sie waren bei deutschen Exporteuren (v. a. aus Kostengründen) sehr beliebt. Bestellerkredite (als gebundene Finanzkredite) werden an ausländische Importeure aus dem Plafond C gewährt; einer weiteren eigenen Kreditlinie der AKA, die es seit 1973 gibt. Antragsberechtigt sind demgemäß ebenfalls nur Mitgliedsbanken. Finanziert werden Lieferungen und Leistungen deutscher Exporteure in grundsätzlich alle Länder; bis zu einer kumulativen Inanspruchnahmespitze — gemeinsam mit dem Plafond D — von zurzeit 3 Mrd. €). Diese Bestellerkredite können anstelle von Lieferantenkrediten oder als Anschlussfinanzierung an einen Kredit aus dem Plafond A eingeräumt werden. Die Mindestkredithöhe betrug bisher 500.000 €. Der Kreditvertrag wird zwischen dem Importeur und der AKA geschlossen. Die Auszahlung erfolgt im Auftrag und für Rechnung des Importeurs durch die AKA an den Exporteur (nach Lieferung, Leistungsfortschritt oder Ablauf einer Gewährleistungsfrist). Den Kapitaldienst leistet der Importeur an die AKA. Die Sicherstellung erfolgt durch eine Hermes-Deckung zugunsten der AKA; deren Kosten trägt der Exporteur. Margenkredite werden aus dem Plafond D gewährt. 1993 wurde diese ebenfalls eigene Kreditlinie der AKA geschaffen. Somit können auch hier Anträge nur von Mitgliedsbanken gestellt werden. Der Plafond D ist vorrangig für Forderungsankäufe aus Exporten von Waren und Dienstleistungen (aber nicht für Transithandelsgeschäfte) bestimmt. Dabei haftet der Exporteur insb. für den rechtlichen Bestand der angekauften — hermesgedeckten — Exportforderung. Aus dem Plafond D können auch gebundene Finanzkredite an ausländische Banken der Importeure (Bank-zu-Bank-Kredite) sowie Bestellerkredite (analog zu denen des Plafond C) gewährt werden. Hierzu gehören auch Finanzkredite mit vereinfachter Dokumentation. Dazu hat die AKA mit einer Reihe von Ländern sog. Grundverträge (ohne Betragslimit) oder Rahmenverträge (mit betraglichem Limit) abgeschlossen; z. B. auch mit Russland. Mit ihrer Hilfe soll insb. kleineren und mittelständischen Exporteuren verholfen werden, die Vorteile eines Finanzkredits auch bei relativ niedrigen Auftragswerten nutzen zu können. Margenkredite werden auf der Grundlage eines Referenzzinssatzes (EURIBOR, LIBOR) in Euro oder Fremdwährung eingeräumt. Die Marge wird für jeden Einzelfall in Abhängigkeit vom Länderrisiko festgelegt. Damit soll der jeweiligen Interessenlage des ausländischen Importeurs wie auch der besonderen Markt- und Währungssituation Rechnung getragen werden. Es können auch Projektfinanzierungen über gebundene :Finanzkredite auf Antrag der Hausbank abgewickelt werden. Dabei beruht die Kreditgewährung nicht auf der Bonität des Kreditnehmers oder auf den von ihm gestellten Sicherheiten. Sie ist vielmehr auf die Hartwährungserlöse und die Ertragskraft des Projektes abgestellt. Über Kreditanträge für Plafond-A-, -C- und -D-Finanzierungen entscheidet der Kreditausschuss der AKA in seinen turnusmäßigen Sitzungen. Margenkredite können auch über den Plafond E gewährt werden. Diese Kreditlinie für Finanzkredite wurde 1998 (als ergänzende Variante des Plafonds D) für ausländische Importeure oder Banken geschaffen. Sie erlaubt alle marktorientierten Konditionsgestaltungen. Diese Kredite können hermesgedeckt, ggf. aber auch ungedeckt sein. Im Unterschied zu den anderen Plafonds der AKA gibt es hier kein festgesetztes Volumen. Die Anträge werden über die Hausbank gestellt. Die Geschäftsleitung der AKA entscheidet darüber unmittelbar (ohne Behandlung im Kreditausschuss). Die AKA stellt auch CIRR-Kredite zur Verfügung.

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