leistungsbezogene - Lohnform: Zu einem vereinbarten Grundlohn, der nicht unter dem —Tariflohn liegen darf, wird planmässig die Prämie als zusätzliches Entgelt gewährt, sofern quantitative oder qualitative Mehrleistungen (z. B. Gütegrad der produzierten Teile) des Arbeitnehmers vorliegen. Der Anwendungsbereich des Prämienlohnes ist somit grösser als beim Akkordlohn. Als Prämienbezugsgrössen kommen u. a. in Betracht: · Mengenleistungen, · Erzeugnisqualitäten, · Ersparnisse von Betriebsmitteln und Werkstoffen, · Nutzungsgrade von Maschinen und sonstigen technischen Arbeitsmitteln. Neben der Festlegung der Prämienbezugsgrösse und der zu erbringenden Normalleistung, d. h. eines Leistungsgrades, ab dem Mehrleistungen zum Prämienbezug führen, besteht der lohnpolitische Gestaltungsspielraum in der Wahl des Prämienverlaufs. Je nachdem, ob mit zunehmender Mehrleistung der Geldbetrag gleich, schneller oder langsamer wächst, unterscheidet man proportionale, progressive oder degressive Prämienkurvenverläufe; Entscheidungskriterien für den Prämienverlauf sind Art und Ausmass der angestrebten Leistungssteigerung. In der Praxis hat der Prämienlohn bedingt durch seine breite Einsetzbarkeit eine grosse Bedeutung. Im Übergang von konventionellen, halbmanuellen zu hochtechnisierten Produktionsprozessen löst er vielfach traditionelle Akkordentlohnungssysteme ab. Dabei kommen zunehmend gruppenbezogene Prämienentlohnungsmodelle (Arbeitsgruppe) zum Einsatz. Während als Prämienbezugsgrössen derzeit noch quantifizierbare Leistungskriterien dominieren, werden vereinzelt bereits auch im gewerblichen Bereich Entlohnungsverfahren (Merit-Rating-Modelle) praktiziert, die auch auf qualitativen Bewertungskriterien (z. B. Führungsverhalten, Instruktionsvermögen, Kooperationsbereitschaft, Problemlösungsfähigkeit) aufbauen. Literatur: Drumm, H. J., Personalwirtschaftslehre, Berlin 1989. v. Eckardstein, D. u. a., Die Qualifikation von Arbeitnehmern in neuen Entlohnungsmodellen, Frankfurt a. M. 1988. REFA, Entgeltdifferenzierung, 3. Aufl., München 1991.
Lohnform (Lohn) aus zwei Komponenten: einem leistungsunabhängigen Grundlohn und einer zusätzlichen, der Mehrleistung entsprechenden Prämie zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Dabei kann die Prämie an verschiedenen Merkmalen ansetzen:
1. Mengenprämie: Steigerung des Outputs pro Zeiteinheit;
2. Nutzungsprämie: hohe Kapazitätsauslastung;
3. Qualitätsprämie: Verbesserung der Produktqualität.
Prämienlohn ist eine Mischform zwischen den Lohnformen Zeit- und
Leistungslohn und besteht aus zwei Elementen:
(1) Grundlohn:
Er darf nicht unter dem Tariflohn liegen, ist konstant und repräsentiert
das Zeitlohnelement.
(2) Prämie:
Sie stellt ein zusätzliches Entgelt dar und wird für quantitative und/
oder qualitative Mehrleistungen gezahlt, die bei reiner Zeitlohnarbeit
nicht ohne weiteres erwartet werden können.
Im Gegensatz zum Akkordlohn erhält der Arbeiter beim Prämienlohn nur
einen Teil der Vergütung für seine Mehrleistung. Sie wird zwischen ihm
und dem Betrieb nach einem vereinbarten Schlüssel aufgeteilt.
Beispiel:
Die Prämien lassen sich nach Bezugsgrößen einteilen in:
? Quantitätsprämien:
Sie prämiieren die mengenmäßige Ausbringung und haben das Ziel,
diese zu erhöhen. Hierin stimmen sie mit dem Akkordlohn überein;
der Unterschied zum Akkordlohn liegt in der Existenz des Grundlohns.
? Qualitätsprämien:
Sie orientieren sich an der Qualität der erzeugten Leistungseinheiten.
Es sollen möglichst wenig wertverminderte Erzeugnisse zweiter und
dritter Wahl oder Ausschußartikel entstehen (Qualitätszirkel).
? Ersparnisprämien:
Sie werden für kostenbewußtes Produzieren gezahlt; prämiiert werden
Einsparungen an Material, Energie, Hilfsstoffen, Werkzeugen usw.
? Nutzungsprämien:
Sie belohnen die bessere Auslastung von Maschinen und Werkzeu-
gen, also die Verringerung von Warte-, Leerlauf- und Reparaturzeiten.
Hinweis:
(1) Der Prämienlohn kann sich aus der Kombination mehrerer Prämien
zusammensetzen und so mehrere Kostenbestimmungsfaktoren be-
rücksichtigen.
(2) Die Festlegung der Prämienkonditionen unterliegt dem Mitbestim-
mungsrecht des Betriebsrats, sofern bislang keine tarifliche Regelung
besteht.
(3) Die Prämie kann bei zunehmender Leistung gleich, schneller oder
langsamer wachsen: Man unterscheidet proportionale, progressive
und degressive Prämienkurven.
Literatur:
REFA, Methodenlehre der Betriebsorganisation, Entgeltdifferenzierung.
G. Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre.
eine Lohnform, die sich aus dem Grundlohn (in der Regel Zeitlohn) und einer Prämie zusammensetzt. Die Höhe des Grundlohns bleibt konstant, die Höhe der Prämie richtet sich nach der Mehrleistung. Im Gegensatz zum Akkordlohn erhält der Arbeiter nicht die volle Vergütung seiner Mehrleistung: Diese wird zwischen ihm und dem Betrieb nach einem vereinbarten Schlüssel aufgespalten. Die Folge der Aufteilung kann daher eine Abnahme der Lohnkosten pro Stück bei steigender Leistung bedeuten. Neben Prämien, die unmittelbar für eine Steigerung der Leistung gezahlt werden (sog. Hauptprämien), werden noch Nebenprämien als Qualitäts-, Ersparnis-, Pünktlichkeits- und Unfallverhütungsprämien gewährt, Lohnkosten, Personalkostenplanung
Prämienlohn liegt nach Hermann Böhrs vor, wenn zu einem vereinbarten Grundlohn, der nicht unter dem Tariflohn liegen darf, planmäßig ein zusätzliches Entgelt für eine Mehrleistung, die Prämie, gezahlt wird. Insoweit ist der Prämienlohn wie der Akkordlohn eine zusammengesetzte Lohnform. Er ist wie dieser eine Form des Leistungslohnes. Im Gegenstz zum Akkordlohn kommt jedoch beim Prämienlohn die Mehrleistung dem Arbeitnehmer nicht voll zugute, sie wird vielmehr nach einem bestimmten Schlüssel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Darum werden diese auf einem Grundlohn aufbauenden Prämienlohnsysteme auch als Teilungslöhne bezeichnet.
Aufteilungsmaß
Lohnformen
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