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wirtschaftspolitische Ziele

Die Ziele der Wirtschaftspolitik, nämlich Wachstum, konjunkturelle Stabilität (ausgedrückt durch Preisniveaustabilität, Vollbeschäftigung und aussenwirtschaftliches Gleichgewicht), Verteilungsgerechtigkeit und Entscheidungsbeteiligung — sollen zum einen den gesellschaftlichen Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherheit und Wohlstand entsprechen, sie gleichsam konkretisieren, zum anderen auch der täglichen Politik unmissverständliche Wegweiser vorgeben. Über die Grundwerte besteht Konsens. Differenzen treten indes stets dann auf, wenn die inhaltliche Konkretisierung der Ziele ansteht, wenn festgeschrieben werden soll, welche individuellen Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Freiheit (in formaler Sicht) verspricht das Recht, das Leben nach den individuellen Vorstellungen eigenverantwortlich gestalten zu können, frei zu sein (besser vielleicht sogar: sich frei machen zu können) von Verhaltensvorschriften Dritter (vornehmlich des Staates). Grenzen müssen der Entscheidungsfreiheit jedoch dort gezogen werden, wo das Verfolgen persönlicher Interessen den Freiheitsspielraum anderer angreift. Der individuellen Entscheidungskompetenz des Liberalismus steht die im Kollektiv und durch das Kollektiv gefundene Freiheit der sozialistischen Ideologie gegenüber. Der Vorrang der individuellen Kompetenz bleibt auch dann gewahrt, wenn kollektive Kontrollen (z. B. durch Mitbestimmung oder Tarifvertrag) nur dort vorgesehen werden, wo eine ausgewogene Machtverteilung bei individueller Kompetenz nicht erwartet werden kann. Wohlstand, konkretisiert durch das Wachstumsziel, steht für die materielle Versorgung. Er verspricht ein möglichst reichhaltiges Angebot an Sachgütern und Diensten in lebensgerechter Umwelt bei steigender Freizeit. Wohlstand verbannt die bedrückenden materiellen Zwänge, die tägliche Sorge für den Lebensunterhalt, eröffnet Kaufmöglichkeiten, erschliesst Freizeit, in der unbelastet persönlichen Interessen nachgegangen werden kann; kurz: Wohlstand fundiert die Freiheit in materieller Sicht. Gerechtigkeit bezieht sich aut aie verteilung von Einkommen und Entscheidungsbefugnis, einschliesslich der damit verbundenen Chancen und Risiken. Obgleich über die grundsätzliche Forderung nach Gerechtigkeit Konsens besteht, gehen die Meinungen über eine konkrete Verteilungsregel fast unüberbrückbar auseinander. In der Forderung nach Verteilungsgerechtigkeit stossen zudem das politische Prinzip der Mehrheitsentscheidung und das ökonomische (produktionsorientierte) Prinzip aufeinander. Der Markt arbeitet (wie auch die Planwirtschaften) mit Leistungsanreizen. Sie dürfen nicht zu eng bemessen sein, wenn man das gewählte Allokationsprinzip arbeitsfähig halten will. Die Verteilungsfrage ist deshalb nicht isoliert zu lösen. Sie muss mit Blick auf das Wohlstandsziel gestaltet werden. Gilt individuelle Freiheit als unverzichtbar, wird deshalb der Markt als Koordinationsinstrument gewählt, dann setzt auch dessen (Einkommens-) Differenzierungsbedarf der Verteilungspolitik eine Grenze. Als weiterer Grundwert steht neben Freiheit, Wohlstand und Gerechtigkeit das Streben nach Sicherheit, angestrebt durch die Sozialpolitik im Rahmen der Verteilungspolitik. Der Mensch sucht seit altersher Schutz vor den Risiken des Lebens, nicht nur für heute, sondern über den Tag hinaus. Das Verlangen nach Sicherheit geht damit in dem Streben nach Wohlstand auf; es erweitert es inhaltlich und in zeitlicher Sicht. Das Streben nach Sicherheit impliziert dar-- über hinaus die individuelle Wohlstandsgarantie. Es bezieht damit eine Verteilungsregel ein. Der Wohlstand wird nicht länger kollektiv der Gesellschaft versprochen; auch der einzelne verlangt nach der Garantie: Er will vor Einkommensausfall durch Entlassung, Unfall, Krankheit oder altersbedingte Leistungsschwächen abgesichert sein.       Literatur: Streit, M. E., Theorie der Wirtschaftspolitik, 4. Aufl., Düsseldorf 1991. Teichmann, U., Wirtschaftspolitik, 3. Aufl., München 1989.

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