Bez. für einen Spediteur, der sich auf den Güterverkehr mit dem Ausland spezialisiert hat. Dieser übernimmt für Exporteure bzw. Importeure die Planung und Durchführung der gesamten grenzüberschreitenden Güterversendung vom Absender bis zum Empfänger; einschl. aller Nebendienste, z. B. der Erstellung von Dokumenten, des Abschlusses von Versicherungsverträgen, der Abgabe von Zollerklärungen, der Entrichtung von Zollgebühren. Der Versender kann die Ausstellung einer Spediteur-Übernahmebescheinigung verlangen. I. Sp. haben oftmals eigene Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im Ausland; oder sie arbeiten mit dortigen Korrespondenzspediteuren zusammen. Man unterscheidet Grenzspediteure, Messespediteure, Seehafenspediteure.
Unter internationalen Speditionen versteht man Unternehmen, die grenzüberschreitende Verkehre anbieten bzw. koordinieren. Dies kann durch die Muttergesellschaft und/ oder durch im Ausland gegründete Tochterunternehmen, Niederlassungen oder auch in Kooperation mit ausländischen Partnern (Korrespondenzspediteuren) geschehen (vgl. Schroth, 2001, Speditionen, internationale 488). Die Bezeichnung international bezieht sich demzufolge nicht auf den Standort einer Spedition, sondern auf die Reichweite des (internationalen) Dienstleistungsangebotes.
Die Aufgabenbereiche von international tätigen Speditionen unterscheiden sich hinsichtlich der Komplexität der Strukturen und der Kenntnis rechtlicher Unterschiede, so der Ein- und Ausfuhrbestimmungen in den einzelnen Ländern und der Zollvorschriften (Zölle) von den natio-nal-operierenden Speditionen.
Weiterhin kann zwischen Importspeditionen und Exportspeditionen unterschieden werden. Die Aufgaben der Importspedition umfassen u.a. das Besorgen und Ausstellen der notwendigen Zollpapiere, die Vorbereitung der dem Zoll obliegenden Arbeiten (Vorführen der Ware), das Entrichten der Abgaben und die Erledigung von Versandscheinen. Oftmals übernimmt die Importspedition die Organisation des Transportes aus dem Ausland, den Empfang der Ware gegen Konnossements und die Wahrung der Rechte aus dem Frachtvertrag (einschl. Schadensersatzforderungen), die Durchführung von Qualitätskontrollen, die Einlagerung, Kommissionierung und Wiederauslieferung der Ware und die Organisation des Transportes zum jeweiligen Empfänger im Einfuhrland.
Zu den Tätigkeitsfeldern der Exportspedition gehören i.d.R. die Ausfuhrabfertigung, d.h. die zollamtliche Vorabfertigung sowie die Erstellung der erforderlichen Dokumente (Ausfuhrerklärung). Eine andere Unterteilung führt zu Spediteuren, die auf unterschiedlichen Gebieten spezialisiert sind (vgl. Schroth, 2001, Speditionen, internationale 488f.):
- Grenzspediteure besorgen den Warenumschlag an den Grenzen und erledigen die Ein-, Ausfuhr- und Durchfuhr-sowie Zollformalitäten. Sie haben, durch den Wegfall der Binnengrenzen, ihre Funktion im Warenhandel mit EU-Mitgliedstaaten weitestgehend verloren.
- Messespediteure besorgen für ihre Auftraggeber Speditionsleistungen im Zusammenhang mit in- und ausländischen Ausstellungen und Messen, einschließlich der bereits zuvor beschriebenen Nebenleistungen.
- Seehafenspediteure, die in Hafenstädten geschäftsansässig sind, führen i.d.R. reine Vermittlungsgeschäfte (Vermittlungsspediteure) durch, indem sie die Anlieferung der Güter im Seehafen und die Weiterlieferung von dort, den Umschlag von Gütern auf Seeschiffe und umgekehrt sowie die Zusammenstellung und Verteilung von Sammelladungen veranlassen.
Vorhergehender Fachbegriff: Internationale Spediteur-Übernahmebescheinigung | Nächster Fachbegriff: Internationale Standardisierung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|