Siehe auch: Export
Export
Nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) das Verbringen von Sachen und Elektrizität aus dem eigenen Wirtschaftsgebiete ein fremdes Wirtschaftsgebiet. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Transaktionen aus kommerziellen Gründen (gegen Entgelt) oder aus anderen Motiven (zum Beispiel unentgeltlich) erfolgen. Der Erwerb von Grundstücken in fremden Wirtschaftsgebieten sowie Vermögenstiteln und finanziellen Forderungen gegenüber Gebietsfremden durch Gebietsansässige gilt als Kapitalausfuhr (Kapitalexport). Im Sprachgebrauch der Europäischen Union (EU) wird der grenzüberschreitende Warenverkehr der Mitgliedstaaten mit Drittländern als EXTRA-Handel. der Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union als INTRA-Handel bezeichnet.
Export
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (Export) Lieferung von Waren, Kapital und Dienstleistungen ins Ausland.
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Export
(engl. export, import) Durch die Ausfuhr (Export) und Einfuhr (Import) von Waren und Dienstleistungen sowie Vermögenstiteln ist das Inland mit dem Ausland (Weltmarkt) verbunden. Grenzüberschreitende Käufe und Verkäufe von Waren (z. B. Automobile, Maschinen, Rohstoffe) zwischen In und Ausländern werden im Rahmen des volkswirtschaftlichen Rechnungswesens in der Handelsbilanz, die der Dienstleistungen (z. B. Reiseverkehr, Transportleistungen, Versicherungsleistungen) in der Dienstleistungsbilanz statistisch erfasst und gegenübergestellt. Hinzu kommen private und öffentliche unentgeltliche Leistungen (ohne Gegenleistung), die in der Transferbilanz erfasst werden (z. B. Überweisungen ausländischer Arbeitnehmer in deren Heimatland, Leistungen des Staates an internationale Organisationen). Diese drei Teilbilanzen werden zur Leistungsbilanz zusammengefasst. Leistungsbilanz und Kapitalbilanz, in die die Kapitalimporte (Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland/Abnahme der Forderungen an das Ausland) und Kapitalexporte (Zunahme der Forderungen an das Ausland/Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland) eingehen, bilden zusammen (einschließlich Devisenbilanz) die Zahlungsbilanz (engl. balance of payments). Da diese definitionsgemäß stets ausgeglichen ist (Bilanz), kann sich ein «Zahlungsbilanzungleichgewicht» (engl. disequilibrium in the balance of payments) immer nur auf eine der Teilbilanzen beziehen. Bei flexiblen + Wechselkursen wird ein Ausgleich z. B. einer defizitären Handelsbilanz automatisch (wieder)hergestellt (außenwirtschaftliches Gleichgewicht als wirtschaftspolitisch richtungsweisender Grundsatz gem. Art. 3a EG Vertrag).
Bei der Einfuhr von Waren und Dienstleistungen wird der inländische Käufer entweder direkt beliefert (Direktimport) oder ein Importhändler dazwischengeschaltet (indirekter Import). Grundsätzlich bedarf die Ausfuhr in der Bundesrepublik Deutschland keiner staatlichen Genehmigung. Im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes ist jedoch eine Beschränkung möglich. Zur Unterstützung und Förderung des Außenhandels werden überstaatliche Gemeinschaften (z. B. Europäische Gemeinschaft) vor allem mit dem Ziel des Abbaus von Zöllen und Handelshemmnissen gebildet. Außenhandelspolitische Zusammenarbeit erfolgt weiterhin durch multi und bilaterale Abkommen (z. B. GATT/WTO; siehe auch Kontingentierung). «Incoterms», internationale Regeln zur einheitlichen Auslegung von Vertragsformeln in Außenhandelsverträgen, sollen Missverständnissen (z. B. aufgrund unterschiedlicher nationaler Handelsbräuche) vorbeugen. Der Außenhandel innerhalb der Europäischen Union (EU)(Europäische Integration, Europäische Wirtschafts und Währungsunion) wird in der Terminologie der EU als INTRA Handel, der mit Drittländern der EU als EXTRA Handel bezeichnet.
Export
Export; - Außenhandel; Handelsbilanz
Eine Ausfuhr liegt bei Lieferungen vor, wenn der Gegenstand nachweislich in das Ausland gebracht wird. Die Lieferung kann auch an einen ausländischen Privatmann erfolgt sein. Die steuerliche Bedeutung der Ausfuhr besteht darin, dass sie nach § 4 i. V. m. § 6 UStG stets umsatzsteuerfrei ist.
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