internationale Warenabkommen
multilaterale völkerrechtliche Verträge zur Regelung von Produktion, Handel und Verwendung von Rohstoffen sowie zur Errichtung internationaler Organisationen mit entsprechenden Vollzugsaufgaben. Vertragspartner sind exportierende und importierende Lander. Als Rohstoffe gelten Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei, ferner Mineralien in natürlicher Form oder in handelsfähiger Mindestverarbeitung. Abkommen ähnlicher Art werden vielfach als bilaterale Staatsverträge geschlossen oder auf privatrechtlicher Grundlage vereinbart (z.B. Vorläufer der internationalen Rohstoffabkommen vor dem
1. Weltkrieg wie die Zuckerabkommen 1864, 1902), oft nur von einer Marktseite (Kartelle von Produzenten in den 20er Jahren). Andere Abkommen beziehen sich auf verarbeitete Produkte (z.B. Welttextilabkommen 1981, wieder andere verfolgen ethische oder gesundheitspolitische (z.B. Opiumabkommen 1925) oder Umweltschutzinteressen (z.B. Washingtoner Artenschutzübereinkommen, 1973). Die Ziele der internationalen Rohstoffabkommen sind weit gefächert entsprechend der Interessenlage der regelmäßig vielen Beteiligten, wobei die Zuordnung der Exporteure zum Lager der Entwicklungsländer und der Importeure zum Lager der Industrieländer der Angelegenheit besondere Brisanz verleiht, zu Gruppenbildung geführt (Gruppe der 77, - Zehnergruppe) und internationale Organisationen (Welthandelskonferenz UNCTAD) als vikarische Sachwalter auf den Plan gernfen hat. Die - Havana-Charta vom 24.3.1948 drückt dementsprechend, untermauert durch Beschlüsse des Wirtschafts- und Sozialrates der - Vereinten Nationen (UN), den internationalen Rohstoffabkommen ihr immer noch erkennbares Siegel auf, wenngleich das seinerzeit intendierte allgemeine Recht der Rohstoffabkommen nicht zustande kam. Das - Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen enthält die einzige gültige Strukturierung mit (allerdings nicht sehr ernstgenommener) Rechtsverbindlichkeit für die contracting parties. Strategien der Rohstoffpolitik und konzeptionelle Begleitung der Abkommen werden hauptsächlich im Schoße der UN, insbes. UNCTAD, verfolgt. Die Ölpreiskrisen der 70er Jahre und die Schuldenkrise (internationale Verschuldung) haben solchen Bestrebungen Gewicht verliehen und auf verschiedenen Ebenen, daher wenig koordiniert (u.a. - Integriertes Rohstoffprogramm, Fazilitäten des Internationalen Währungsfonds), institutionelles Beiwerk entstehen lassen. Der 1989 gegründete Gemeinsame Fonds versteht sich trotz großer Ernüchterung aller Beteiligten nach 15jährigem Debattieren als Katalysator der neuen Welt-Rohstoffwirtschaft. Bei den mittels internationaler Rohstoffabkommen zu verwirklichenden Absichten handelt es sich im wesentlichen stets um regulierende Eingriffe ins Marktgeschehen des jeweiligen Rohstoffs (v.a. Jute, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Milch, Olivenöl, Rindfleisch, Tropenholz, Weizen, Zinn, Zucker). Instrumente sind neben vielen anderen: · Ausgleichsläger (buffer stocks), · Quotensysteme bezüglich Liefer- und Abnahmeverpflichtungen, · Preissysteme und Interventionsmechanismen, · Informations- und Vermarktungsregeln. Die Mitgliedstaaten übernehmen darüber hinaus z.T. weitgehende Vertragsförderungspflichten (u.a. Verhalten gegenüber Nichtmitgliedsländern und Substituten). Dominierende Regelungsabsichten sind Sicherstellung der Versorgung, Stabilisierung bzw. Indexierung der Preise und in letzter Zeit verstärkt auch Eindämmung der Exporterlösschwankungen im Entwicklungsinteresse. Die 80er Jahre werden trotz verschiedener Anläufe seitens der internationalen Organisationen nicht in die Erfolgsgeschichte der Rohstoffabkommen eingehen. Typisch für das Jahrzehnt sind das Scheitern des Internationalen Zinn-Übereinkommens im Jahr 1985 und die Suspendierung der Interventionen gemäss Kaffee- und Kakao-Abkommen. Die weltweit, besonders aber in den Industrieländern auflebende Diskussion zur Deregulierung, der Zusammenbruch der Planwirtschaften und der Interessenzwiespalt unter den Beteiligten schaffen kein fruchtbares Klima für Wirtschaftslenkung. Globalisierung des Welthandels und verschärfte Substitutionskonkurrenz aufgrund intensiver Forschung und beschleunigter Innovation setzen starke Gegenkräfte frei. Volatilität der Wechselkurse unterminiert die Preisabsprachen, ohne dass ein wirksames Kompensationsinstrument existiert nach Art des Grenzausgleichs, wie er (unter besseren Randbedingungen und dennoch keinesfalls problemlos) zum Schutz der - Europäischen Agrarmarktordnung zur Verfügung steht. Literatur: Pelikahv, H.-M. (1990)
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