(seigniorage) resultiert begrifflich aus einer Zeit, als Geld in Form von Metallmünzen verwendet wurde. Für diesen Fall ist er als Differenz zwischen dem Emissionswert, also dem der Münze aufgedruckten Wert, und den Produktionskosten definiert. Der Münzgewinn kann dabei als eine Art Steuer für den Souverän aufgefasst werden, der den Wirtschaftssubjekten das Zahlungsmittel Münzgeld zur Verfügung stellt. Mit dem Münzgewinn entstehen zugleich soziale Verluste (für alle Geldverwender), da der Geldwert nicht dem Stoffwert der Münze entspricht; volkswirtschaftliche Gewinne erwachsen daraus, dass mit der Verwendung von (hinsichtlich des Stoffwertes) unterwertigem Geld Ressourcen bei der Geldproduktion eingespart werden. Ein Münzgewinn entsteht auch bei der Schaffung von Banknoten (Zentralbankgeld), Giralgeld (Geschäftsbankengeld) oder auch von internationalen Zahlungsmitteln wie den Sonderziehungsrechten oder auch der Europäischen Währungseinheit (ECU). Häufig wird dabei der Münzgewinn als Differenz zwischen dem Nominalwert der entsprechenden Geldart und den Druck-, Verwaltungs- und evtl. entstehenden Opportunitätskosten (Verzicht auf Zinserträge bei alternativer Verwendung) aufgefasst. Diese Sichtweise würde jedoch zu einem unangemessen hohen Münzgewinn verleiten: Der Münzgewinn der Bundesbank entspräche dann dem gesamten Banknotenumlauf, da deren Produktionskosten vernachlässigbar gering sind; der Münzgewinn der Geschäftsbanken entspräche fast der gesamten Giralgeldmenge, da Zins- und Verwaltungsausgaben nur einen Bruchteil des Giralgeldvolumens ausmachen. Der Münzgewinn würde bei weitem höher ausgewiesen als etwa der unternehmerische Bankgewinn. Ermittelt man dagegen den Münzgewinn (als Gewinn aus der Geldschöpfung) bilanzmässig in der gleichen Art wie ursprünglich bei Metallmünzen, so gilt für ihn die Dif- rerenz zwiscnen aem wert aer oeiumciigc (Passivseite der Bilanz) und der diesem Wert gegenüberstehenden Wert an Aktiva (Aktivseite der Bilanz) beim Geldemittenten. Dennoch aber ist der Münzgewinn nicht einfach diesem unternehmerischen Bankgewinn gleichzusetzen. Ein Münzgewinn bei umlaufenden Metallmünzen entsteht erst dadurch, dass der Souverän Exklusivrechte zum Prägen unterwertiger Münzen vergibt. Er ist damit also nichts anderes als der gegenüber der Konkurrenzsituation zwischen Geldemittenten entstehende zusätzliche Gewinn (das gleiche gilt auch für den Wert des Goodwill einer Bank); er ist damit ein Monopolgewinn, der im Konkurrenzfall gar nicht entstehen könnte. Damit stellt sich die Frage, wem dieser Münzgewinn eigentlich zusteht. Nach Milton Friedman und Fiarry G. Johnson sollte durch eine Verzinsung der Kassenhaltung der Münzgewinn auf die Geldverwender verteilt werden, die durch die staatliche Konzession bei der Geldschaffung den Münzgewinn eigentlich tragen. Dies gilt auch für den Münzgewinn, der bei der Schaffung von internationalen Zahlungsmitteln wie Sonderziehungsrechten anfällt. Eine Verteilung des Münzgewinns wird deshalb angestrebt, weil er eine optimale Geldversorgung verhindere. Diese optimale Kassenhaltung besteht nämlich dann, wenn der zusätzliche Nutzen einer vermehrten Kassenhaltung Null ergibt. Um diese optimale Kassenhaltung anzustreben, für die kein Zinsertrag anfällt, schlägt Friedman vor, die Geldmenge so zu steuern, dass das Preisniveau bis zu einem Umfang fällt, bei dem der nominelle Zinssatz Null wird. Eine Rendite der Kassenhaltung ergibt sich dabei durch eine sich steigernde Realkasse. In der Ausgestaltung entgegengesetzt ist das von Silvio Gesell vorgeschlagene Schwundgeld, bei dem der den Banknoten aufgedruckte Wert periodisch reduziert wird; dieses Schwundgeld führt zu einer starken Steigerung der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes. Literatur: Friedman, M., Die optimale Geldmenge und andere Essays, München 1970. Johnson, H. G., Beiträge zur Geldtheorie und Geldpolitik, Berlin 1976.
1. im engeren Sinn: Differenzbetrag zwischen Münzeinnahmen und -ausgaben. Die dem Münzregal zu verdankenden Einnahmen des Bundes entstehen in Höhe des Nennbetrags seiner vom Europäischen System der Zentralbanken übernommenen - Scheidemünzen. Die Aufwendungen umfassen Kosten von Metallbeschaffung, Prägung, Unterhalt des Münzumlaufs sowie Bekämpfung der Falschmünzerei. Der Münzgewinn aus der allgemeinen Münzprägung verstärkt den Bundeshaushalt ohne Zweckbindung. Bei Erlass des Münzgesetzes von 1950 hatte man noch honorige Verwendungen wie die Finanzierung des Wohnungsbaus vorgesehen, um das fiskalische Interesse im Zaum zu halten. Der Münzgewinn aus der Prägung von Olympiamünzen war für Investitions- und Veranstaltungskosten sowie die vom Bund zu tragenden Folgelasten der Olympischen Spiele 1972 bestimmt.
2. im weiteren Sinn: in realen Einheiten gemessene Erlöse, die jede geldschaffende Institution (also auch Zentralbank und Monetäre Finanzinstitute) durch Bereitstellung von Geld über die Bereitstelungskosten hinaus zu erzielen vermag. Mit Rücksicht auf die Vorteile der Geldverwendung sind die Geldnachfrager offenbar bereit, einen solchen (z.T. durch Monopolstellungen im Geldangebot noch potenzierten) Realtransfer zu leisten (seigniorage). Der Münzgewinn in diesem weiteren Sinn spielt in der mikroökonomisch fundierten - Geldtheorie und v.a. auch in der Diskussion um den PIGOU-Effekt eine Rolle, die zur Unterscheidung von Außengeld und Innengeld geführt hat (John G. GURLEY und Edward S. SHAW, 1960). Diese Unterscheidung wurde allerdings im Zuge des Diskurses um die Vermögenseigenschaften des Geldes (ausgelöst durch Boris P. PESEK und Thomas R. SAVING, 1967) bereits wieder in Frage gestellt.
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