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Passivgeschäft

Aufnahme von Fremdkapital durch Kreditinstitute zur Finanzierung des Aktivgeschäfts. Aufgrund der Passivgeschäfte erhalten die Kreditinstitute einen Zufluss an liquiden Mitteln. Das Passivgeschäft umfasst die Hereinnahme von Sicht-, Termin- und Spareinlagen von Nichtbanken, die Aufnahme von Geldern am Geldmarkt, die Emission von Wertpapieren (Effektenemission) und die Refinanzierung bei der Notenbank (Refinanzierungspolitik). Die Ausdehnung des Passivgeschäfts mit inländischen Nichtbanken führt im Gegensatz zu einer Ausdehnung des Aktivgeschäfts mit inländischen Nichtbanken nicht zu einer Erhöhung der Geldmenge.                 

ist der Geschäftsbereich der Kreditinstitute, innerhalb dessen sie sich selbst Geldkapital beschaffen. Hierzu gehört beispielsweise die Hereinnahme von Einlagen (Depositen, Spareinlagen), die Ausgabe von Schuldverschreibungen oder die Geldaufnahme am Euromarkt. Siehe auch Fristentransformation.

Bankgeschäft, das sich grunds. auf der Passivseite der Bankbilanz niederschlägt. Es handelt sich bei den Passivgeschäften im Wesentlichen um Einlagengeschäfte aller Art, von der Bank aufgenommene Kredite, ausgegebene eigene Schuldverschreibungen, Sparbriefe, also solche Geschäfte, bei denen die Bank zum Schuldner wird, Verbindlichkeiten begründet. Bei der Zentralbank ist zusätzlich die Ausgabe bzw. der auf der Passivseite ihrer Bilanz gezeigte Umlauf an Banknoten ein Passiv«-geschäft«. Ggs.: Aktivgeschäft, bilanzunwirksame Geschäfte.

Bankgeschäfte, die zur Refinanzierung dienen. Dies sind insbesondere das Depositengeschäft (Hereinnahme von Sicht- und Termineinlagen), das Spareinlagengeschäft, die Emission von Pfandbriefen, Kommunalobligationen und anderer Anleihen.

Bankgeschäfte, die der Beschaffung von Geldkapital dienen und auf der Passivseite der Bilanz aufgeführt sind, insbesondere die Hereinnahme von Einlagen und Nostroverpflichtungen; bei Hypothekenbanken die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen.

Sammel-Bez. für alle Geschäfte, die den Banken zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln dienen; sie werden auf der Passivseite einer Bankbilanz ausgewiesen. Dazu zählen: Einlagengeschäft (Entgegennahme von Spareinlagen, Einlagen mit vereinbarter Laufzeit und mit vereinbarter Kündigungsfrist), Aufnahme von Finanzierungsmitteln auf dem Geldmarkt, Ausgabe von Bankschuldverschreibungen und von Bankaktien; die Ausgabe von Banknoten (sie ist den Zentralbanken vorbehalten). Gegensatz: Aktivgeschäft.

Der wirtschaftliche Vorgang der Annahme von Einlagen ihrer Kunden durch die Geschäftsbanken.
vgl. Aktivgeschäft, neutrale Geschäfte



Geschäfte einer Bank, die der Beschaffung von Mitteln zur Finanzierung des Aktivgeschäftes (insbesondere Kreditgeschäftes) dienen und auf der Passivseite der Bankbilanz aufgeführt sind. Dieses sind insbesondere die Hereinnahme von Einlagen und Nostroverpflichtungen; bei Hypothekenbanken die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen und bei sonstigen emissionsfähigen Instituten die Auflegung von Teilschuldverschreibungen.

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