(Fundierung) Finanzierungsvorgang mit dem Zweck, bislang eingesetzte Finanzierungsmittel zu substituieren und im gleichen Zuge freizusetzen. Somit ist mit einer Umfinanzierung keine Bilanzverlängerung, sondern lediglich ein Passivtausch verbunden. Umfinanzierung liegt nicht vor, wenn lediglich ein Passivtausch (z. B. nominelle Kapitalerhöhung) ohne Kapitalzufuhr und -abfluß stattfindet.
Beispiele für Umfinanzierung:
(engl. refinancing) Bei der Sanierung eines Unternehmens ist häufig eine Umfinanzierung (Umschuldung) zur Verbesserung der Liquiditätslage (9 Liquidität), der Erhöhung der Zahlungsfähigkeit und der Reduktion der Angst vor Illiquidität (9 Zahlungsunfähigkeit) erforderlich. Hierbei kommt bei der Gestaltung der Finanzierungsseite die Ablösung kurzfristig fälliger Kredite durch die Gewährung langfristiger Kredite zur Anwendung. Eine Umfinanzierung ist nur dann sinnvoll, wenn das Unternehmen langfristig gesund und zur Zahlung der Zins und Tilgungsleistung (Zinsen, Tilgung) fähig ist. Die Tilgungsaussetzung oder der Übergang von monatlicher Tilgung auf jährliche Tilgung verschiebt das Problem nur von heute auf morgen. Ein Sanierer wird neben der Umschuldung von Darlehen und Erweiterung von Kontokorrentlinien (Kontokorrent) auch versuchen, überflüssige Rückstellungen zu streichen, um damit höhere Eigenmittel auszuweisen. Diese können auch durch die Umwandlung von Darlehen in haftendes Kapital erhöht werden. Die Verringerung und Anpassung von Zinslasten ist bei der Umstellung von fester in gewinnabhängige Verzinsung möglich.
Auch: Ablösungsfinanzierung, Konsolidierung, Fundierung. Umwandlung kurzfristiger Verbindlichkeiten in langfristige bzw. von Fremdkapital in Eigenkapital, ggf. auch von buchmässigen Verbindlichkeiten in wertpapiermässig verbriefte. Erfolgt durch entspr. finanzierungspolitische Massnahmen.
Finanzierungsvorgang, der zwar eine Kapitalbeschaffung darstellt, aber letztlich keine Vermehrung des dem Betrieb zur Verfügung stehenden Kapitals zur Folge hat. Folgende Umfinanzierungsvorgänge können unterschieden werden: · Umschichtung von Fremdkapital in Eigenkapital. Beispiele: Eine Bank wandelt ihr Darlehen in eine Beteiligung um; eine Wandelschuldverschreibung wird in Aktien umgetauscht. · Umschichtung von Eigenkapital in Fremdkapital. Beispiel: Ein Kommanditist scheidet aus und stellt sein Auseinandersetzungsguthaben der Gesellschaft als Darlehen zur Verfügung. · Umschichtung von einer Art des Fremdkapitals in eine andere Art. Beispiel: Ein kurzfristiger Kredit wird in einen langfristigen umgewandelt. · Umschichtung von einer Art des Eigenkapitals in eine andere Art. Beispiel: Es wird eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung) durch Umwandlung von offenen Rücklagen in Grundkapital durchgeführt.
Vorgang, bei dem bereits vorhandene Finanzierungsmittel eines Unternehmens ausgetauscht werden. U. stellt einerseits eine Kapitalbeschaffung dar, führt aber andererseits zu keiner Vermehrung des Betriebskapitals. Beispiele hierfür sind: Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital (von Darlehen in Beteiligungen; wie durch den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien). Umwandlung von Eigenkapital in Fremdkapital (wenn ein ausscheidender Gesellschafter seinen frei werdenden Anteil dem Unternehmen als Darlehen zur Verfügung stellt). Umwandlung von Fremdkapital (von kurzfristigen Krediten in langfristige). Umwandlung von Eigenkapital (von offenen Rücklagen in Grund/Stammkapital). Bei einer U. kommt es lediglich zum Tausch von Passivpositionen einer Unternehmensbilanz (nicht zu einer Bilanzverlängerung).
Vorhergehender Fachbegriff: Umfeldanalyse | Nächster Fachbegriff: Umformulierungstechnik
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|