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Warenbörse

als —Börse organisierter Markt, an dem standardisierte und somit vertretbare (Fungibilität) Güter wie Metalle, Getreide, Ölfrüchte, Kaffee, Kakao, Mais, Baumwolle u. ä. gehandelt werden. Die Kontrakte sind in Menge und Qualität standardisiert.

Handelsobjekte dieser Börsen sind bewegliche Sachgüter (soweit vertretbar und nicht leicht verderblich). Praktisch bedeutsam sind Warenbörsen nur für Naturprodukte, nicht hingegen für industrielle Erzeugnisse. ?Produktenbörsen? gibt es z. B. für Getreide, Mühlenerzeugnisse und Stroh, Spezialwarenbörsen z. B. für Getreide, Kaffee, Zucker, Baumwolle und Jute.

Börse

Warenbörsen sind Börsen, an denen bestimmte Produkte wie z. B. Weizen, Soja, Schweinebäuche usw. börsenmäßig gehandelt werden.

(Produktenbörsen) sind Börsen, an denen Rohstoffe der verschiedensten Art, Nahrungs- und Genußmittel sowie landwirtschaftliche Produkte gehandelt werden. Zu den Rohstoffen gehören z.B. Roheisen, Stahlschrott, Kupfer, Blei, Zink, Zinn, Nickel, Quecksilber, Silber und Gold, weiterhin Kautschuk, Erdnußöl, Kokosöl und dergleichen. Zu den Nahrungs- und Genußmitteln sowie landwirtschaftlichen Produkten gehören z.B. Orangensaftkonzentrat, Käse, Rohkaffee, Rohkakao, Tee, Zucker, Schweine, weiterhin Wolle, Seide, Jute, Sisal, Kalbfelle, Rindshäute, Talg, Sojabohnen, Erdnüsse u.a. Haupthandelsplätze sind Chicago (Getreide, landwirtsch. Produkte), New York (COMEX), Winnipeg (Weizen), London (Metalle), Colombo und Kalkutta (Tee), Singapur (Kautschuk), Pittsburgh (Stahl), Johannesburg (Gold). Die Abschlüsse erfolgen entweder im Lokogeschäft (sofort nach Abschluß zu erfüllen) oder im ^Termingeschäft (Warenterminhandel). Käufe und Verkäufe laufen nach genau festgelegten Warenstandards oder an der Börse prüfbaren Mustern ab. Gehandelt wird in sogenannten Kontrakten, dies sind Mindestmengen, die Für jede Ware festgelegt sind (z.B. ein Kontrakt Kakao = 30.000 lbs Kakaobohnen).

Siehe auch: Börsen

Von anderen Marktveranstaltungen un­terscheiden sich Warenbörsen (Commodity exchange, Board of Trade, Future Exchange, Metal Exchange, Mercantile Exchange) als stark institutionalisierte Hilfsbetriebe der v. a. am internationalen Handel teilnehmen­den Unternehmen (Industrie, Außenhan­del, institutioneller, Banken, nationale und internationale Handelsvermittler; inter­nationaler Vermittlerhandel) durch ihre staatliche Beaufsichtigung bzw. Genehmi­gung. Obwohl Warenbörsen jeweils natio­nalen Rechtsgrundlagen folgen, haben sie durch Art und Umfang der an ihnen getätig­ten Transaktionen internationalen Charak­ter. An Warenbörsen werden vorwiegend ge­handelt: landwirtschaftliche Produkte (Agricultu­ral crops, Animal products) wie Getreide, Zucker, Kakao, Kaffee, Soja, Speiseöl, Gum­mi, Baumwolle, Schnittholz etc. oder Schlacht- und tiefgefrorenes Fleisch, Geflü­gel oder Wolle; Bergbauprodukte (Metall), Energie und Fracht (Fracht-Raten, Freight rates); Finanzinstrumente (Financial Instru­ments) und Währungen (Currencies), wie ctwaUS-$, Deutsche Mark, Schweizer Fran­ken oder Commercial paper, GNMA mort- gages, Short bonds, Eurodollar deposits, Treasury bonds (T-Bonds), Share index, US-$/Indexu.a. Warentermingeschäfte (Commodity Futu­res) sind überwiegend qualitäts- und men­genmäßig standardisierte Kontrakte über Naturprodukte, welche in großem Umfang weltweit angeboten bzw. nachgefragt wer­den. Die vorwiegend aus der Agrarwirtschaft und dem Bergbau stammenden Erzeugnisse (Commodity) werden nicht bei Vertrags­abschluß, sondern zu einem späteren Termin geliefert. Die standardisierten Kontrakte er­lauben die Konzentration der Vertragspar­teien auf Preise und (i. d. R. ebenfalls weitge­hend standardisierte) Erfüllungstermine. Diese Art der Transaktion erlaubt es, sie in besonderem Maße zu Spekulationsgeschäf­ten einzusetzen: Erwartet ein Marktteilneh­mer steigende Preise (Bull) so wird er sofort kaufen (und geht damit in die sog. long Posi­tion) um die Waren später mit Gewinn wie­der zu veräußern. Er spekuliert also ä la haus­se (to bull the market - die Kurse in die Höhe treiben, bullish stocks - haussierende Kurse). Umgekehrt wird bei erwarteten fallenden Preisen ä la baisse operiert, indem solche Kontrakte verkauft werden (short position). Bei Short braucht der Verkäufer über die Ware noch gar nicht zu verfügen, da er erst zum Liefertermin erfüllen muß. Sind seine Überlegungen hinsichtlich der zu erwarten­den fallenden Preise richtig, so kann der Spekulant die zu liefernde Ware später zu niedrigeren Preisen einkaufen und so Diffe­renzgewinne realisieren. Der Einschuß (ini­tial margin) dient als Sicherheit beim Ver­tragsabschluß und beträgt lediglich einen Bruchteil des Gesamtvertragswertes. Ändert sich die Kursentwicklung zum Nachteil des Spekulanten, so entsteht für ihn eine Nach- schußpflicht, wenn eine bestimmte untere Si­cherheitsgrenze (maintenance margin, die et­wa bei 50% des Einschusses liegt) erreicht wird, um entstehende Verluste auszuglei­chen. Im übrigen sind die jeweiligen Bör­senusancen auschlaggebend, ob entstehende Gewinne vorzeitig abgezogen werden kön­nen. Durch die geringe Einschußpflicht entsteht bei Warentermingeschäften eine starke He­belwirkung (Leverage-Effekt), so dass bei ei­ner Preisänderung von 10% ein Gewinn oder Verlust von 100% bezogen auf den Einsatz entsteht. Deshalb unterliegen derartige Transaktionen der Überwachung eigens ein­gerichteter Institutionen (Clearing houses), welche für die Abwicklung der Kontrakte sorgen. Können geforderte Nachschüsse nicht geleistet werden, erfolgt die Zwangsli­quidierung der betreffenden Kontrakte. Spekulanten sind i. d. R. nicht an der effekti­ven Erfüllung ihrer Kontrakte interessiert, weshalb sie innerhalb der lfd. Kontraktzeit ein zweites gleichartiges Geschäft in umge­kehrter Richtung auf den gleichen Erfül­lungstermin (und Erfüllungsort) abschlie­ßen. Die u.U. verbleibende Differenz aus den beiden Transaktionen gleicht man men­genmäßig aus, die wertmäßige Differenz (Gewinn oder Verlust) übernimmt der Spe­kulant. Diese Form der Glattstellung von Kontrakten beläuft sich auf etwa 97 bis 99,5% des Gesamtumsatzes einer Ware. Hedging resultiert aus der Möglichkeit Wa­rentermingeschäfte abzuschließen. Während jedoch der Spekulant seine Prämie als Spesen für das eingegangene Risiko seiner Gewinn­chance betrachtet, zahlt der Hedger die glei­che Prämie als Versicherung für die Vermei­dung von Risiken, die für ihn aus Preisänderungen resultieren. Hedge-Ge­schäfte sind also für Produzenten sowie den institutionellen Außenhandel interessant, welche tendenziell an stabilen Preisen als Grundlage ihrer Kalkulation oder Vertrags­verpflichtung interessiert sind. Kassageschäfte (Spotgeschäfte) werden so­fort effektiv erfüllt. Arbitrage-Geschäfte resultieren aus den Preisdifferenzen an verschiedenen Börsenplätzen, welche professionelle Börsenteilnehmer (Jobber, Makler) durchführen (Platzarbitrage), oder zwischen Gegenwart und Zukunft realisieren (Zeitarbitrage). Substitutions-Arbitrage (Interwaren-Ar- bitrage) nutzt Preisdifferenzen mit eng ver­wandten und/oder substitutiven Commodi­ties (z.B. Live hogs versus Live cattle [Schlachtschwein versus Schlachtrind]). Optionsgeschäfte (Optionen) werden bisher an den wichtigsten Börsenplätzen nur für be­stimmte Kontrakte bzw. Warenarten zu­gelassen. Seit Oktober 1982 wird an der Chi­cago Board of Trade mit Optionen auf Ter­minkontrakte gehandelt; seitdem erweitert sich der Kreis der Kontrakte und Warenbör­sen für solche Transaktionen. Durch den Optionsvertrag erwirbt der Käufer der Op­tion vom Verkäufer (Stillhalter) das Recht, eine bestimmte vertraglich vereinbarte Lei­stung zu bestimmten Konditionen zu ver­langen. Der Käufer einer Kaufoption (Call, Verkaufsoption - Put) kann gegen Zahlung des Optionspreises innerhalb der Options­frist (oder zum Optionszeitpunkt) den Kon­trakt zum vereinbarten Preis vom Verkäufer (Stillhalter) kaufen. Der börsenmäßige Op­tionshandel ist durch Usancen standar­disiert, wodurch sich der Sekundärmarkt erweitert. Die wichtigste Aufgabe der Warenbörse liegt in der Preisbildung (Preispolitik). Die physische Warenvermittlung tritt - ange­sichts der hohen nicht-effektivenErfüllung- in den Hintergrund. Die Fungibilität (Vertretbarkeit, Marktgängigkeit) der mit­tels Kontrakten gehandelten Waren ist Grundlage für deren Börsenfähigkeit (Commodity). Die wichtigsten internationalen Börsenplät­ze sind für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Soft- Commodities): für Agricultural Crops: Chicago Board of Trade, Mid-America Commodity Exchange, New York Coffee, Sugar and Cocoa Exchan­ge, New York Cotton and Citrus Exchange, New York Mercantile Exchange, Kansas Ci­ty Board of Trade, Minneapolis Grain Ex­change, Winnipeg Commodity Exchange, Japanese Exchanges (Tokio etc.), Hong Kong Commodity Exchange, Kuala Lum­pur Exchange, Bourse de Commerce du Havre, Bourse de Commerce de Paris, Am­sterdam Terminal Market, Grain and Feed Trade Association, London, London Com­modity Exchange; für tierische Produkte: Chicago Mercan­tile Exchange, Mid-America Exchange, Syd­ney Futures Exchange, Amsterdam Terminal Market, New Zealand Futures Exchange, Grain and Feed Association, London; Bergbauprodukte, Energie und Fracht­raten: Commodity Exchange, New York, New York Mercantile Exchange, Mid-Ame­rica Commodity Exchange, Chicago Board of Trade, London Metal Exchange, Interna­tional Petroleum Exchange London, Sydney Futures Exchange, International Exchange, Bermuda, Baltic International Freight Futures Exchange; Finanzinstrumente und Währungen: Chicago Mercantile Exchange, Chicago Board of Trade, New York Futures Ex­change, Mid-America Commodity Exchan­ge, Sydney Futures Exchange, London In­ternational Financial Futures Exchange.

Literatur:  Gemill, G., Futures Trading in Commo­dity Markets, London 1981. Gemill, G.; Interna­tional Chamber of Commerce, Futures and Options Trading in Commodity Markets, Paris 1986. Hielscher, U., Warenterminbörsen, in: Macharzi- na, K.; Welge, M. K. (Hrsg.), Handwörterbuch Ex­port und Internationale Unternehmung, Stuttgart 1989, Sp. 2225-2232.

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