als —Börse organisierter Markt, an dem standardisierte und somit vertretbare (Fungibilität) Güter wie Metalle, Getreide, Ölfrüchte, Kaffee, Kakao, Mais, Baumwolle u. ä. gehandelt werden. Die Kontrakte sind in Menge und Qualität standardisiert.
Handelsobjekte dieser Börsen sind bewegliche Sachgüter (soweit vertretbar und nicht leicht verderblich). Praktisch bedeutsam sind Warenbörsen nur für Naturprodukte, nicht hingegen für industrielle Erzeugnisse. ?Produktenbörsen? gibt es z. B. für Getreide, Mühlenerzeugnisse und Stroh, Spezialwarenbörsen z. B. für Getreide, Kaffee, Zucker, Baumwolle und Jute.
Börse
Warenbörsen sind Börsen, an denen bestimmte Produkte wie z. B. Weizen, Soja, Schweinebäuche usw. börsenmäßig gehandelt werden.
(Produktenbörsen) sind Börsen, an denen Rohstoffe der verschiedensten Art, Nahrungs- und Genußmittel sowie landwirtschaftliche Produkte gehandelt werden. Zu den Rohstoffen gehören z.B. Roheisen, Stahlschrott, Kupfer, Blei, Zink, Zinn, Nickel, Quecksilber, Silber und Gold, weiterhin Kautschuk, Erdnußöl, Kokosöl und dergleichen. Zu den Nahrungs- und Genußmitteln sowie landwirtschaftlichen Produkten gehören z.B. Orangensaftkonzentrat, Käse, Rohkaffee, Rohkakao, Tee, Zucker, Schweine, weiterhin Wolle, Seide, Jute, Sisal, Kalbfelle, Rindshäute, Talg, Sojabohnen, Erdnüsse u.a. Haupthandelsplätze sind Chicago (Getreide, landwirtsch. Produkte), New York (COMEX), Winnipeg (Weizen), London (Metalle), Colombo und Kalkutta (Tee), Singapur (Kautschuk), Pittsburgh (Stahl), Johannesburg (Gold). Die Abschlüsse erfolgen entweder im Lokogeschäft (sofort nach Abschluß zu erfüllen) oder im ^Termingeschäft (Warenterminhandel). Käufe und Verkäufe laufen nach genau festgelegten Warenstandards oder an der Börse prüfbaren Mustern ab. Gehandelt wird in sogenannten Kontrakten, dies sind Mindestmengen, die Für jede Ware festgelegt sind (z.B. ein Kontrakt Kakao = 30.000 lbs Kakaobohnen).
Siehe auch: Börsen
Von anderen Marktveranstaltungen unterscheiden sich Warenbörsen (Commodity exchange, Board of Trade, Future Exchange, Metal Exchange, Mercantile Exchange) als stark institutionalisierte Hilfsbetriebe der v. a. am internationalen Handel teilnehmenden Unternehmen (Industrie, Außenhandel, institutioneller, Banken, nationale und internationale Handelsvermittler; internationaler Vermittlerhandel) durch ihre staatliche Beaufsichtigung bzw. Genehmigung. Obwohl Warenbörsen jeweils nationalen Rechtsgrundlagen folgen, haben sie durch Art und Umfang der an ihnen getätigten Transaktionen internationalen Charakter. An Warenbörsen werden vorwiegend gehandelt: landwirtschaftliche Produkte (Agricultural crops, Animal products) wie Getreide, Zucker, Kakao, Kaffee, Soja, Speiseöl, Gummi, Baumwolle, Schnittholz etc. oder Schlacht- und tiefgefrorenes Fleisch, Geflügel oder Wolle; Bergbauprodukte (Metall), Energie und Fracht (Fracht-Raten, Freight rates); Finanzinstrumente (Financial Instruments) und Währungen (Currencies), wie ctwaUS-$, Deutsche Mark, Schweizer Franken oder Commercial paper, GNMA mort- gages, Short bonds, Eurodollar deposits, Treasury bonds (T-Bonds), Share index, US-$/Indexu.a. Warentermingeschäfte (Commodity Futures) sind überwiegend qualitäts- und mengenmäßig standardisierte Kontrakte über Naturprodukte, welche in großem Umfang weltweit angeboten bzw. nachgefragt werden. Die vorwiegend aus der Agrarwirtschaft und dem Bergbau stammenden Erzeugnisse (Commodity) werden nicht bei Vertragsabschluß, sondern zu einem späteren Termin geliefert. Die standardisierten Kontrakte erlauben die Konzentration der Vertragsparteien auf Preise und (i. d. R. ebenfalls weitgehend standardisierte) Erfüllungstermine. Diese Art der Transaktion erlaubt es, sie in besonderem Maße zu Spekulationsgeschäften einzusetzen: Erwartet ein Marktteilnehmer steigende Preise (Bull) so wird er sofort kaufen (und geht damit in die sog. long Position) um die Waren später mit Gewinn wieder zu veräußern. Er spekuliert also ä la hausse (to bull the market - die Kurse in die Höhe treiben, bullish stocks - haussierende Kurse). Umgekehrt wird bei erwarteten fallenden Preisen ä la baisse operiert, indem solche Kontrakte verkauft werden (short position). Bei Short braucht der Verkäufer über die Ware noch gar nicht zu verfügen, da er erst zum Liefertermin erfüllen muß. Sind seine Überlegungen hinsichtlich der zu erwartenden fallenden Preise richtig, so kann der Spekulant die zu liefernde Ware später zu niedrigeren Preisen einkaufen und so Differenzgewinne realisieren. Der Einschuß (initial margin) dient als Sicherheit beim Vertragsabschluß und beträgt lediglich einen Bruchteil des Gesamtvertragswertes. Ändert sich die Kursentwicklung zum Nachteil des Spekulanten, so entsteht für ihn eine Nach- schußpflicht, wenn eine bestimmte untere Sicherheitsgrenze (maintenance margin, die etwa bei 50% des Einschusses liegt) erreicht wird, um entstehende Verluste auszugleichen. Im übrigen sind die jeweiligen Börsenusancen auschlaggebend, ob entstehende Gewinne vorzeitig abgezogen werden können. Durch die geringe Einschußpflicht entsteht bei Warentermingeschäften eine starke Hebelwirkung (Leverage-Effekt), so dass bei einer Preisänderung von 10% ein Gewinn oder Verlust von 100% bezogen auf den Einsatz entsteht. Deshalb unterliegen derartige Transaktionen der Überwachung eigens eingerichteter Institutionen (Clearing houses), welche für die Abwicklung der Kontrakte sorgen. Können geforderte Nachschüsse nicht geleistet werden, erfolgt die Zwangsliquidierung der betreffenden Kontrakte. Spekulanten sind i. d. R. nicht an der effektiven Erfüllung ihrer Kontrakte interessiert, weshalb sie innerhalb der lfd. Kontraktzeit ein zweites gleichartiges Geschäft in umgekehrter Richtung auf den gleichen Erfüllungstermin (und Erfüllungsort) abschließen. Die u.U. verbleibende Differenz aus den beiden Transaktionen gleicht man mengenmäßig aus, die wertmäßige Differenz (Gewinn oder Verlust) übernimmt der Spekulant. Diese Form der Glattstellung von Kontrakten beläuft sich auf etwa 97 bis 99,5% des Gesamtumsatzes einer Ware. Hedging resultiert aus der Möglichkeit Warentermingeschäfte abzuschließen. Während jedoch der Spekulant seine Prämie als Spesen für das eingegangene Risiko seiner Gewinnchance betrachtet, zahlt der Hedger die gleiche Prämie als Versicherung für die Vermeidung von Risiken, die für ihn aus Preisänderungen resultieren. Hedge-Geschäfte sind also für Produzenten sowie den institutionellen Außenhandel interessant, welche tendenziell an stabilen Preisen als Grundlage ihrer Kalkulation oder Vertragsverpflichtung interessiert sind. Kassageschäfte (Spotgeschäfte) werden sofort effektiv erfüllt. Arbitrage-Geschäfte resultieren aus den Preisdifferenzen an verschiedenen Börsenplätzen, welche professionelle Börsenteilnehmer (Jobber, Makler) durchführen (Platzarbitrage), oder zwischen Gegenwart und Zukunft realisieren (Zeitarbitrage). Substitutions-Arbitrage (Interwaren-Ar- bitrage) nutzt Preisdifferenzen mit eng verwandten und/oder substitutiven Commodities (z.B. Live hogs versus Live cattle [Schlachtschwein versus Schlachtrind]). Optionsgeschäfte (Optionen) werden bisher an den wichtigsten Börsenplätzen nur für bestimmte Kontrakte bzw. Warenarten zugelassen. Seit Oktober 1982 wird an der Chicago Board of Trade mit Optionen auf Terminkontrakte gehandelt; seitdem erweitert sich der Kreis der Kontrakte und Warenbörsen für solche Transaktionen. Durch den Optionsvertrag erwirbt der Käufer der Option vom Verkäufer (Stillhalter) das Recht, eine bestimmte vertraglich vereinbarte Leistung zu bestimmten Konditionen zu verlangen. Der Käufer einer Kaufoption (Call, Verkaufsoption - Put) kann gegen Zahlung des Optionspreises innerhalb der Optionsfrist (oder zum Optionszeitpunkt) den Kontrakt zum vereinbarten Preis vom Verkäufer (Stillhalter) kaufen. Der börsenmäßige Optionshandel ist durch Usancen standardisiert, wodurch sich der Sekundärmarkt erweitert. Die wichtigste Aufgabe der Warenbörse liegt in der Preisbildung (Preispolitik). Die physische Warenvermittlung tritt - angesichts der hohen nicht-effektivenErfüllung- in den Hintergrund. Die Fungibilität (Vertretbarkeit, Marktgängigkeit) der mittels Kontrakten gehandelten Waren ist Grundlage für deren Börsenfähigkeit (Commodity). Die wichtigsten internationalen Börsenplätze sind für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Soft- Commodities): für Agricultural Crops: Chicago Board of Trade, Mid-America Commodity Exchange, New York Coffee, Sugar and Cocoa Exchange, New York Cotton and Citrus Exchange, New York Mercantile Exchange, Kansas City Board of Trade, Minneapolis Grain Exchange, Winnipeg Commodity Exchange, Japanese Exchanges (Tokio etc.), Hong Kong Commodity Exchange, Kuala Lumpur Exchange, Bourse de Commerce du Havre, Bourse de Commerce de Paris, Amsterdam Terminal Market, Grain and Feed Trade Association, London, London Commodity Exchange; für tierische Produkte: Chicago Mercantile Exchange, Mid-America Exchange, Sydney Futures Exchange, Amsterdam Terminal Market, New Zealand Futures Exchange, Grain and Feed Association, London; Bergbauprodukte, Energie und Frachtraten: Commodity Exchange, New York, New York Mercantile Exchange, Mid-America Commodity Exchange, Chicago Board of Trade, London Metal Exchange, International Petroleum Exchange London, Sydney Futures Exchange, International Exchange, Bermuda, Baltic International Freight Futures Exchange; Finanzinstrumente und Währungen: Chicago Mercantile Exchange, Chicago Board of Trade, New York Futures Exchange, Mid-America Commodity Exchange, Sydney Futures Exchange, London International Financial Futures Exchange.
Literatur: Gemill, G., Futures Trading in Commodity Markets, London 1981. Gemill, G.; International Chamber of Commerce, Futures and Options Trading in Commodity Markets, Paris 1986. Hielscher, U., Warenterminbörsen, in: Macharzi- na, K.; Welge, M. K. (Hrsg.), Handwörterbuch Export und Internationale Unternehmung, Stuttgart 1989, Sp. 2225-2232.
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