Allgemein: System, an dessen Spitze eine Institution steht meistZentralbank, in der Bundesrepublik Deutschland ?Deutsche Bundesbank? genannt -, die als oberstes Gremium der Bankwirtschaft währungspolitische Aufgaben zu übernehmen hat.
Speziell: das vom 20. 6. 1948 bis 31. 7. 1957 in der Bundesrepublik Deutschland bestehende zweistufige Bankensystem. Es bestand aus den rechtlich selbständigen Landeszentralbanken (ausgestattet mit Zentralbankfunktionen in ihren geographischen Bereichen) und ihrer gemeinsamen Tochter, der Bank deutscher Länder. Deren Aufgabenfeld bestand hauptsächlich in der Notenausgabe, der Koordination der Notenbankpolitik etc. Dieses in Anlehnung an die USA geschaffene System wurde am 1. 8. 1957 durch die ?Deutsche Bundesbank? abgelöst. Die Deutsche Bundesbank ersetzte als Einheitsbank das zweistufige System. Die Landeszentralbanken wurden Teil der Bundesbank und fungieren nunmehr als Hauptverwaltungen.
Die Deutsche Bundesbank ist in allen ihren Maßnahmen, soweit sie den gesetzlich zustehenden Befugnissen entsprechen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig (Autonomieprinzip). Sie hat aber die Verpflichtung, im Rahmen ihrer Politik die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung nach Möglichkeit zu unterstützen (§ 12 BBankG). Diese Verpflichtung besteht allerdings nur solange, als die eigentlichen Ziele der Notenbankpolitik nicht zu denen der Bundesregierung in Konflikt stehen.
Die Deutsche Bundesbank hat vom Gesetzgeber (gem. § 3 BBankG) den Auftrag erhalten, den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft entsprechend zu regeln. Dies geschieht mit der Zielsetzung, einerseits die Währung zu sichern, andererseits für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland zu sorgen. Zur Erfüllung ihrer währungs- und kreditpolitischen Aufgabe versucht die Zentralbank, die Wirtschaftssubjekte zu strategiekonformer Verhaltensweise zu veranlassen. Dies kann nur durch Variation bestimmter Aktionsparameter geschehen. Diese Aktionsparameter bilden die Geldmenge, der Zins und/oder die Liquidität der Wirtschaft. Die Notenbank bedient sich zur Zielerreichung der verschiedenen geldpolitischen Instrumente, die sie einzeln und kombiniert einsetzt. Es sind dies die:
? Refinanzierungspolitik ( Diskontpolitik, Lombardpolitik),
? Mindestreservepolitik,
? Offenmarktpolitik,
? Einlagenpolitik,
? Liquiditätspolitik über den Geldmarkt.
Das Instrumenatrium wirkt, wenn überhaupt, nur indirekt. Dabei können zwischen Einsatz und angestrebter Wirkung mehr oder weniger große zeitliche Verzögerungen (time lags) auftreten.
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