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Hermes-Kreditversicherungs-AG

Versicherungsgesellschaft, die - neben ihrem Eigengeschäft - im Auftrag des Bundes als Mandatar im Zusammenhang mit der Verwaltung und Vergabe von HERMES-Deckungen tätig wird. Diese werden vom Bund auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes zur Absicherung der mit dem Export sowie der Finanzierung von Exporten verbundenen Risiken gewährt. Die HERMES-Kreditversicherungs AG ist in dieser Funktion federführend im Konsortium mit der C&L Deutsche Revision AG.

Sitz ist in Hamburg. Sie wurde 1917 in Berlin gegründet und verlegte 1946 den Geschäftssitz. Sie betreibt im wesentlichen zwei Geschäftszweige. 1. auf eigene Rechnung gewährt sie Warenkreditversicherungen (Deckungsschutz für nicht bezahlte, auf Kredit erfolgte Lieferungen), Kautionsversicherungen (Bürgschaft für gestundete Frachten, Zölle, Anzahlungs- und sonstige Garantien), Teilzahlungs-Kreditversicherungen (Versicherung für restliche Kaufpreisforderung bei Teilzahlungsverkauf) und Vertrauensschadenversicherung (Abdeckung von Vermögensschäden, die einem Unternehmen durch Delikte seiner Mitarbeiter entstehen). 2. Als Mandatsträger (Vermittler für den Bund) deckt sie Risiken des Auslandsgeschäfts ab, bearbeitet die Vorgänge federführend, trägt aber kein eigenes Risiko. Bei diesen »Ausführdeckungen« werden versichert: Fabrikationsrisiko, Transferrisiko, Zahlungsrisiko. Dabei hat der Exporteur gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung zu tragen. Die HERMES AG arbeitet eng mit der Treuarbeit AG zusammen.

Private Gesellschaft, die im Namen und für Rechnung des Bundes Kreditversicherungsgeschäfte durchführt, durch welche besondere Risiken bei der Finanzierung von Exportgeschäften gedeckt werden können. „Hermes-Deckungen" können von Banken und Exporteuren in Anspruch genommen werden.

Grösste deutsche Kreditversicherungsunternehmung, die - neben Rückversicherungsaktivitäten - in allen Sparten dieses Geschäfts gegen Entgelt tätig ist: Waren-, Investitionsgüter-, Konsumentenkreditversicherung, Kautions-, Vertrauensschaden-, Computermissbrauchversicherung. Vor allem bekannt durch ihre Mandatsgeschäfte: Als federführender Mandatar des Bundes übernimmt sie in dessen Auftrag und auf seine Rechnung in Gestalt der Hermes-Deckung Bürgschaften (Ausfuhrbürgschaften) und Garantien (Ausfuhrgarantien) für an deutsche Lieferungen und Leistungen gebundene Finanzkredite an ausländische Importeure sowie Wechselkursgarantien bzw. Wechselkursbürgschaften bestimmter Konditionen.

privater Spezialversicherer, der als deutscher Marktführer alle Sparten der Kreditversicherung betreibt. In der Delkredereversicherung - dazu gehören die Warenkredit-, Ausfuhrkredit- und Investitionsgüterkreditversicherung - schützt die Gesellschaft ihre Versicherungsnehmer vor dem Forderungsausfallrisiko aus Warenlieferungen und Dienstleistungen. Zum Dienstleistungsangebot gehören weiter die Kautions-, Vertrauensschaden-, Computer- Missbrauch- und Konsumentenkreditversicherung. Durch Rückversicherung beteiligt sich die Gesellschaft am Geschäft anderer in- und ausländischer Kreditversicherer. Für die Bundesregierung bearbeitet der Spezialversicherer als Mandatar gemeinsam mit der Treuarbeit AG die staatlichen Ausfuhrgewährleistungen. Die Mandatare arbeiten im Rahmen vorgegebener Richtlinien im Auftrag und für Rechnung des Bundes, der das politische und wirtschaftliche Ausfallrisiko übernimmt ( Hermes-Deckung).

Bundesdeckung für Ausfuhrgeschäfte; staatliche, von der Hermes Kreditversicherungs AG als Mandatar (in Vertretung) des Bundes gemeinsam mit der Treuarbeit AG übernommene Ausfuhrgarantie oder Ausfuhrbürgschaft (Ausfuhrbürgschaften und -garantien) für aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen resultierende Forderungen deutscher Exporteure gegen ausländische Besteller.

Die Hermes-Kreditversicherung ist die Bundesdeckung für Ausfuhrgeschäfte; staatliche, von der Hermes Kreditversicherungs AG — als Mandatar (in Vertretung) des Bundes — gemeinsam mit der Treuarbeit AG übernommene Ausfuhrgarantie oder Ausfuhrbürgschaft.

Hermes KreditversicherungsAG heißt ein Versicherungsunternehmen. das als Mandatar (d. h. im Auftrag und für Rechnung) des Bundes Ausfuhrbürgschaften (Versicherung von Exportgeschäften mit einem staatlichen Abnehmer) und Ausfuhrgarantien (Versicherung von Exportgeschäften mit einem privaten Abnehmer) übernimmt. Der deutsche Exporteur wird vor politischen Risiken (z. B. Revolution im Lande des einführenden Unternehmens) und vor wirtschaftlichen Risiken (z. 13. Zahlungsunfähigkeit des Importeurs) geschützt. Neben dem Mandatargeschäft betreibt Hermes auch noch auf eigenen Namen und Rechnung das privatwirtschaftliche Kreditversicherungsgeschäft.

Mit Wirkung zum 03. Juni 2003 umfirmiert in Euler Hermes Kreditversicherungs-AG.



Unter »Hermes-Garantie« oder »-Bürgschaft« versteht man die politische und wirtschaftliche Absicherung von Kreditrisiken, die deutsche Unternehmen und Banken bei Exportfinanzierungen eingehen. Die Hermes-Versicherungsgesellschaft ist die Versicherung, die für die Bundesrepublik Deutschland, nach Maßgabe der im jeweiligen Bundeshaushalt festgelegten Obergrenzen, Ausfuhrgarantien und -bürgschaften übernimmt.
Ab Juli 1994 ist das bisherige Einheitsentgelt für staatliche Ausfuhrgarantien und -bürgschaften durch ein variables, an Länderkategorien ausgerichtetes Prämiensystem abgelöst worden. Dabei sind die Länder in fünf Kategorien eingeteilt worden. Die Staffelung wurde nicht bekannt gegeben, dürfte jedoch wie folgt aussehen:

1. Länder ohne besonderes Risiko (hierzu zählen die meisten OECD-Staaten).

2. Länder mit geringem politischem Risiko und bisher guten Zahlungserfahrungen (z. B. Bahrain, Chile, Griechenland, Israel, Kuwait).

3. Staaten, die typischerweise vom Hermes-System versichert werden, ohne konkrete Anzeichen für Zahlungsbilanzschwierigkeiten (z. B. China, Hongkong, Indien, Indonesien, Kolumbien, Mexiko, Pakistan, Slowakei, Slowenien, Venezuela).

4. Staaten mit erhöhtem Risiko, z. B. Umschuldungsländer und Länder mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten (z. B. Ägypten, Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Estland, Ghana, Iran, Polen).

5. Staaten mit stark erhöhtem Risiko (z. B. Algerien, Albanien, Iran, Libyen, Russland, Ukraine, Vietnam, Weißrussland).
Für die Risikokategorie
3. soll das Grundentgelt für eine Bürgschaft 1 % des gedeckten Förderungsbetrages ausmachen, zzgl. eines Zeitentgeltes für die Bürgschaft, das von 0,55 auf 0,6 % erhöht werden soll. Für die Berechnung der Entgelte in den anderen Risikokategorien soll ein Multiplikator auf das Entgelt der mittleren Risikokategorie angewendet werden. Dieser beträgt in der ersten Kategorie 0,33, in der zweiten 0,66, in der dritten 1,0, in der vierten 1,5 und in der fünften 2,0. Für die Kategorie 1 würden damit für deutsche Exporteure Einsparungen verbunden sein, jedoch für die anderen Kategorien teilweise erhebliche Mehraufwendungen.

Exportför­derung, staatliche; Exportkreditversiche­rung

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