funktionale Beziehung zwischen Steuerbetrag und den dazugehörigen Bemessungsgrundlagen. Zuordnung von Steuerbemessungsgrundlagen und Steuerbeträgen.
Als Steuertarif bezeichnet man diejenigen Prozentsätze oder absoluten DM-Beträge, mit denen die steuerlichen Bemessungsgrundlagen insgesamt oder zum Teil multipliziert werden, um die Höhe der Steuer zu errechnen. Je nach Steuerart kann der Tarif unterschiedlich gestaltet und von unterschiedlichen Grund gedanken getragen sein. Folgende Tarife gelten für die wichtigsten Steuern: Bei der ESt besteht ein progressiver Tarif (Tarif, progressiver) mit dem Spitzensatz von 56%. Die KSt wird Grundsätzlich mit einem Tarif von 56% erhoben. Bei der Gewinnausschüttung von unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften vermindert er sich auf 36%, wobei diese»Ausschüttungssteuer« auf die ESt-Schuld des inländischen Anteilseigners angerechnet wird. Bei der VSt istder Tarif 0, 5% bei natürlichen und 0, 7% bei juristischen Personen; beider GewSt ist der Tarif aufgrund dergemeindeindividuellen Hebesätze variabel. Die USt hat einen proportionalen Tarif (Tarif, proportionaler) von 13% und in Ausnahmen von6, 5%, während die ErbSt einen progressiven Tarif in Abhängigkeit vonder Höhe der Bemessungsgrundlage und dem Verwandtschaftsgrad kennt. Bei den meisten Steuerarten ist vorAnwendung des Tarifs ein Freibetrag oder eine Freigrenze zu berücksichtigen.
informiert über den zu entrichtenden Steuerbetrag (Steuerschuld T) bei einer bestimmten Höhe der Steuerbemessungsgrundlage (X). Er gibt somit die funktionale Beziehung zwischen Steuerbemessungsgrundlage und Steuerbetrag T = T (X) an. In der Steuertariflehre wird zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz unterschieden, durch die Niveau und Struktur eines Tarifs charakterisiert werden können. Je nach der Veränderung des Durchschnittssteuersatzes bei Änderung der Bemessungsgrundlage unterscheidet die Steuertariflehre drei Tariftypen: proportionaler Steuertarif, progressiver Steuerta- rif Steuerprogression) und regressiver Steuertarif (Steuerregression). Bei den tatsächlich realisierten Steuertarifen handelt es sich meist nicht um diese idealtypischen Tarife, sondern um Kombinationen. Zum Steuertarif in einem weiteren Sinne zählt man auch Steuerfreibetrag, Steuerfreigrenze, Abzugsfähigkeit und Anrechenbarkeit sowie das Splitting-Verfahren.
bringt die funktionale Beziehung zwischen der Bemessungsgrundlage (X) und dem zu entrichtenden Steuerbetrag (T) zum Ausdruck: T = T(X). Zur Kennzeichnung eines Tarifs als progressiv, proportional oder regressiv wird auf die Veränderung des Durchschnittsteuersatzes (T/X) bei Änderung der Bemessungsgrundlage abgestellt. Bei einem progressiven Tarif nimmt T/X mit steigendem X zu.
(deutsche Umsatzsteuer). Das deutsche Umsatzsteuergesetz hat einen linearen Tarif in Form von zwei Steuersätzen. Der Regelsteuersatz beträgt 19% und der ermässigte Steuersatz 7%. Wie bereits angedeutet, kommt dieser ermässigte Satz bei Umsätzen von Gütern zur Grundversorgung zum Einsatz. Daneben existieren noch ein Reihe von Befreiungen von der Umsatzsteuer im Bereich des Gesundheitswesens, der Geldversorgung , des Wohnens u.a. Die Regelsteuersätze in Deutschland sind von 1968 bis heute von 10% auf 19%, die ermässigten Steuersätze von 5% auf 7% gestiegen. Die Erhebung der Umsatzsteuer und die Erstattung der Vorsteuer werden in einem Verfahrensschritt erledigt. Der Unternehmer hat als Steuersubjekt monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. In diesen hat er die Umsatzsteuer auf Grund seiner Ausgangsumsätze selbst zu berechnen und mit der von ihm gezahlten Umsatzsteuer auf eingekaufte Vorleistungen (Vorsteuer) zu saldieren. Ein positiver Betrag ist an das Finanzamt abzuführen, ein negativer Betrag wird vom Finanzamt erstattet. Siehe auch Umsatzsteuer (mit Literaturangaben).
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