Der sogenannte demographische Wandel kann praktisch in allen europäischen Ländern beobachtet werden und ist damit nicht allein ein deutsches Problem. Aufgrund der dauerhaft niedrigen Geburtenraten und der gestiegenen Lebenserwartung verändert sich die Altersstruktur der Bevölkerung dahingehend, daß immer mehr Menschen in höherem und hohem Lebensalter immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter gegenüberstehen. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die im sog. Umlageverfahren finanzierte gesetzliche Rentenversicherung (Rente, Generationenvertrag). Allerdings wirkt sich nicht nur der demographische Wandel auf die Renten aus, sondern auch die Massenarbeitslosigkeit und die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes (immer weniger durchgehende, dauerhafte Arbeitsverhältnisse, immer mehr versicherungsfreie Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse). Sowohl die Finanzierung der gesetzlichen Renten als auch die Höhe späterer Rentenansprüche beim Versicherten sind also von der veränderten demographischen und Arbeitsmarktsituation betroffen, und zwar negativ. Aus diesem Grunde werden Produkte der privaten Altersvorsorge immer wichtiger, wie sie auf dem Altersvorsorgemarkt angeboten werden. Die allgemeine Situation sowie die politischen Vorhaben zur staatlichen Bezuschussung privater Altersvorsorge haben zu einer explosionsartigen Entwicklung auf diesem Markt geführt.
Im weitesten Sinne gehören auch die Lebensversicherungen - sowohl die Risikolebensversicherung als auch die Kapitallebensversicherung - zu den Produkten des Altersvorsorgemarktes. Bei der Risikolebensversicherung erfolgt eine Absicherung für den Todesfall des Versicherungsnehmers, die seinen Hinterbliebenen zugute kommt. Eine solche Versicherung ergänzt also den Versicherungsschutz durch die gesetzliche Rentenversicherung und ermöglicht eine zusätzliche Versorgung der Hinterbliebenen über die gesetzliche Hinterbliebenenrente hinaus. (Für Personengruppen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, kann eine Risikolebensversicherung die gesetzliche Rente für Hinterbliebene auch ersetzen.) Die Kapitallebensversicherung hingegen ist eine Risikoversicherung mit Spareffekt. Die Versicherungssumme wird bei Todesfall oder nach Verstreichen der Laufzeit ausbezahlt. Die Laufzeiten sind oft sehr lang, und wer vorzeitig kündigt, macht erhebliche Verluste.
Auf dem Altersvorsorgemarkt werden ebenfalls Versicherungen angeboten, die das Risiko verminderter Erwerbsfähigkeit oder von Erwerbsunfähigkeit absichern. Auch in diesem Fall kann eine private Invaliditätsvorsorge sowohl zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung sinnvoll sein, wie sie bei nicht Pflichtversicherten die einzige Möglichkeit einer Absicherung gegen Invalidität darstellen kann.
Die wichtigste Problematik im Zusammenhang mit dem Altersvorsorgemarkt dürfte jedoch die private Altersrente sein. Diese sichert das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab, das heißt, bis ins hohe Alter, ja bis zum letzten Lebenstag kann der Versicherte über ein regelmäßiges Alterseinkommen verfügen und so seinen Lebensstandard erhalten. Dies ist insofern wichtig, da ein im Arbeitsleben erworbenes Vermögen schrumpft, je älter der Mensch wird. Die hohe Lebenserwartung, an und für sich etwas Positives, birgt ökonomische Risiken, gegen die mittels einer Versicherung ein finanzieller Schutz aufgebaut werden soll. Die privaten Versicherer finanzieren sich nicht nach dem Umlageverfahren (die jüngeren Generationen erarbeiten die Renten der älteren Generationen), sondern nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Hierbei werden die eingezahlten Versicherungsbeiträge zur Bildung eines Deckungskapitals oder eines Kapital-Stocks verwendet, es wird also erst einmal ein bestimmtes Vermögen angespart und angelegt. Aus den Erträgen dieser Vermögensanlage und/oder aus Veräußerungsgewinnen werden dann die Renten bezahlt. Das bedeutet, daß die allgemeine wirtschaftliche Situation und der demographische Wandel durchaus auch Auswirkungen auf die privaten Rentenversicherer haben; je weniger vollbeschäftigte Beitragszahler es gibt, um so höher müssen die Beiträge ausfallen, damit der Kapitalstock gebildet und erhalten werden kann.
In der privaten Rentenversicherung unterscheiden die Anbieter die aufgeschobene Rente von der Sofortrente. Bei der aufgeschobenen Rente beginnen die Beitragszahlungen viele Jahre oder Jahrzehnte vor dem Rentenbeginn; der Versicherte zahlt also einen regelmäßigen (zumeist monatlichen) Betrag analog zur gesetzlichen Rentenversicherung, den er seinen individuellen Bedürfnissen anpassen kann. Mit Beginn des Rentenalters erhält er dann eine bestimmte Rente bis zum Lebensende. Die monatliche Rente setzt sich dabei aus einem Garantiebetrag und einer Überschußbeteiligung zusammen.
Die Sofortrente ist für ältere Versicherungsnehmer gedacht. Der Versicherte zahlt einen einmaligen, natürlich sehr hohen Beitrag an das Versicherungsunternehmen und erhält dafür ebenfalls eine Rente bis zum Ende seines Lebens. Daraus wird bereits ersichtlich, daß die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rente die bei weitem verbreitetste Form privater Rentenversicherungen ist.
Für private Rentenversicherungen gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit. Die Policen können also individuell ausgestaltet werden. In der Regel wird bei der aufgeschobenen Rente eine Beitragsrückgewähr vereinbart, die eine Rückzahlung der Versicherungsprämien garantiert, falls der Versicherungsnehmer vor Erreichung des Rentenalters stirbt. Auch eine Rentengarantie kann und sollte vereinbart werden. Hierbei wird eine Rentengarantiezeit vereinbart, und wenn der Versicherungsnehmer nach Rentenbeginn während dieser Zeit stirbt, gelangt die Rente an einen Begünstigten zur Auszahlung (muß nicht zwingend ein Angehöriger sein). Schließlich werden auch Kapitalmarktprodukte auf dem Altersvorsorgemarkt angeboten. Hier sind zum Beispiel die Altersvorsorge -Sondervermögen (AS) zu nennen.
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