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Sozialisierung

Die Aufnahme einer Kultur durch das Individuum einschließlich aller hierzu gehörenden Normen, Werte und Symbole.

Kollektiveigentum

(= Vergesellschaftung) Überführung von Produktionsmitteln in Gemeineigentum. Gemeineigentum ist nicht notwendig öffentliches Eigentum im öffentlich-rechtlichen Sinne, und deshalb ist Sozialisierung zu unterscheiden von Verstaatlichung. Positiv unterscheidet sich Sozialisierung von Verstaatlichung auch dadurch, dass der Begriff der Sozialisierung einen normativen Anspruch enthält und nicht lediglich einen technischen Vorgang der Eigentumsübertragung beinhaltet. Sozialisierung ist schließlich auch zu unterscheiden von Nationalisierung, denn Nationalisierung bezieht sich lediglich auf die Oberführung von Eigentum, das ein Ausländer im Inland besitzt, auf einen inländischen Eigentümer. Nationalisierung kann also zugunsten Privater erfolgen. Das Grundgesetz für die BRD erlaubt in Art. 15 die Sozialisierung, wenn in dem die Sozialisierung verfügenden Gesetz auch Art und Ausmass der Entschädigung geregelt werden. Hinsichtlich der Höhe der Sozialisierungsentschädigung hat der Gesetzgeber — entgegen herrschender Rechtslehre — einen weiten Ermessensspielraum. Gegenstand der Sozialisierung können neben Produktionsmitteln auch Grund und Boden sowie Naturschätze sein, soweit sie nicht bereits Produktionsmittel sind. Die Sozialisierung wird beschrieben als die Überführung dieser Gegenstände in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft.
1. Die Theorie der Sozialisierung hat sich von einer Theorie der verwalteten Wirtschaft zu einer Theorie der marktlichen Wirtschaft entwickelt. Den Autoren der Weimarer Sozialisierungsprogramme und -gesetze (z.B. Walther RATHENAU und Eduard HEIMANN) schwebte die Sozialisierung der Wirtschaft nach dem Muster der Kriegswirtschaft vor, d.h. die straffe Lenkung der Wirtschaft im Interesse der Effizienzsteigerung durch einen hierarchischen Aufbau, Pläne, Trusts und Kartelle sowie Preisregulierungen. Die Entwicklung und Rezeption der marktlichen Wirtschaftstheorie und die Kritik aus dieser Sicht an den Sozialisierungsprogrammen insbes. durch Friedrich A. von HAYEK und Ludwig von MISES führte zur Formulierung marktlicher Sozialisierungstheorien (Oskar LANGE, Abba P. LERNER u.a.) mit der Einschränkung, dass Marktprozesse durch ein System staatlicher Lenkung und Planung simuliert werden sollten. Die Simulation war m der Sicht dieser Autoren notwendig, weil auf diese Weise Problemen des Marktversagens Rechnung getragen werden könnte und die Setzung der Preisniveaus (bei Erhaltung der Steuerungsfunktion der Preise) zur gerechten Einkommensverteilung führen sollte. Die zeitgenössische Sozialisierungstheorie ist streng marktlich. Damit wird, unter Bezug auf die Theorie der Bürokratie, der Schluss aus den Erfahrungen mit der verwalteten Wirtschaft gezogen. Sozialisierung kann danach verschiedenen Zwecken dienen, dem Prinzip der Bedürfnisbefriedigung, der Demokratisierung der Organisation der Produktion, der gerechten Einkommensverteilung unter der Bedingung paretianischer Effizienz. Die Rechtsformen, in denen sozialisierte Unternehmen geführt werden können, sind nicht eindeutig bestimmbar, da Versuche, für sozialisierte Industrien eigene Rechtsformen zu entwickeln, bislang scheiterten. Der hessische Sozialisierungsentwurf sieht im Prinzip privatrechtliche (sozialrechtliche) Formen vor, mit einer drittelparitätischen Beteiligung der Arbeitnehmer, der Konsumenten und einer Dachorganisation der sozialisierten Industrien, die auch als Finanzierungsinstrument gedacht war.
2. Nach marxistischer Auffassung ist Vergesellschaftung ein historisch notwendiger Schritt beim revolutionären Übergang von der Gesellschaftsformation des - Kapitalismus zum Sozialismus: Erst die Überführung der Produktionsmittel in Gemeineigentum beseitigt den Widerspruch zwischen dem gesellschaftlichen Charakter der Produktion und der individuellen Aneignungsweise der Produkte. »Mit der Besitzergreifung der Produktionsmittel durch die Gesellschaft ist die Warenproduktion beseitigt und damit die Herrschaft des Produktes über die Produzenten. Die Anarchie innerhalb der Gesellschaft wird ersetzt durch planmäßige bewußte Organisation« (Friedrich ENGELS). Sowohl die Gleichsetzung von Vergesellschaftung mit Verstaatlichung nach sowjetischem Vorbild wie auch andererseits mit »freier Assoziation der Produzenten« und genossenschaftlichem Nießbrauch der Arbeitskollektive (Jugoslawien) können sich auf Karl MARX und Friedrich ENGELS berufen. Dieser Gegensatz wird besonders deutlich in der Beurteilung der weiteren Rolle des Staates nach dem für die sozialistische Revolution ausschlaggebenden ersten Schritt der Verstaatlichung: »Besitzergreifung der Produktionsmittel im Namen der Gesellschaft« (ENGELS). Literatur: Winter, G. (1976)

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