Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Kapitalerhaltung

ist ein Unternehmensziel, das verschieden interpretiert werden kann. Der nominellen Kapitalerhaltung liegt der Gedanke zugrunde, daß das eingesetzte nominelle Geldkapital ohne Berücksichtigung von Geldwertschwankungen erhalten werden soll. Die Aufwandsbewertung erfolgt beim Streben nach nomineller Kapitalerhaltung grundsätzlich zu Anschaffungspreisen. Die reale Kapitalerhaltung strebt dagegen eine Sicherung des Unternehmenspotentials unter Berücksichtigung von Geldwertschwankungen an, d.h. Scheingewinne und verluste werden korrigiert. Die Bewertung erfolgt in diesem Fall zu Wiederbeschaffungspreisen (Substanzerhaltung).

Das der Unternehmung zur Verfügung gestellte Kapital muß nominell beziehungsweise substantiell erhalten werden, indem es zu Anschaffungswerten oder Wiederbeschaffungswerten in der Bilanz bewertet wird.

(engl. maintenance of capital) Unter Kapitalerhaltung versteht man die Verfügung über die Kapitalerträge ohne Rückgriff auf den Kapitalstock (Kapital). Bei langfristiger Auszahlung nur der durchschnittlichen Kapitalerträge bleibt der Kapitalstock nominell erhalten. Bei 4 Inflation wird sein Wert real jedoch verringert. Man trennt deshalb zwischen nomineller Kapitalerhaltung und realer Kapitalerhaltung. Für die reale Kapitalerhaltung kann langfristig lediglich über die Realzinsen aus dem Kapitalstock verfügt werden. Diese betrugen in den letzten Jahrzehnten durchschnittlich etwa 3 p. a. Beispiel: Wenn jemand langfristig über einen Betrag von 1 000 000 € verfügen möchte, ohne die reale Kaufkraft des Kapitalstocks anzutasten, so kann er zunächst über ca. 30 000 € verfügen, wenn die Realzinsen auch in Zukunft durchschnittlich 3 % betragen. Den Entnahmebetrag kann er jedes Jahr um 3 % erhöhen. Bei nomineller Kapitalerhaltung kann er über den langfristigen Durchschnittszins von ca. 6 % (Stand 2002), also 60 000 € pro Jahr, verfügen. Die Kaufkraft des Kapitalstocks und auch seiner Entnahme (von immer noch 60 000 €) wird sich in 23 Jahren etwa halbiert haben. Ab dem 24. Jahr stellt er sich schlechter als bei realer Kapitalerhaltung.

Insbesondere im Zusammenhang mit der Inflation in der Zeit nach dem ersten Weltkrieg und seit der Währungsreform nach dem zweiten Weltkrieg 1948 ist die Kapitalerhaltung in Deutschland Gegenstand von Diskussionen in Theorie und Praxis. Dies hängt mit Schwankungen einzelner Güterpreise, vor allem aber mit der Problematik zusammen, die sich aus dem sinkenden Geldwert ergibt. In besonderer Weise hat dieser Fragenkomplex seinen Niederschlag in den kapitalerhaltungsorientierten Bilanzkonzeptionen gef und en, jedoch betrifft die Kapitalerhaltung ganz verschiedene betriebswirtschaftliche Bereiche, auch außerhalb der Bilanztheorien, z. B. Fragen der Ausschüttungs und Reinvestitionspolitik. Offensichtlich ist die Existenz einer Unternehmung davon abhängig, daß das in ihr investierte Kapital dauernd erhalten bleibt. Dies bedeutet die Notwendigkeit einer Thesaurierung finanzieller Mittel in einem Umfang, daß nach Gewinnausschüttung und Steuerzahlungen dem Unternehmen ausreichende Mittel für die Aufrechterhaltung des Betriebsprozesses verbleiben. Die Kapitalerhaltung kann alternativ als nominelle (Geld) oder reale (materielle) Kapitalerhaltung aufgefaßt werden, aber auch als Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmung. Ausgangspunkt der Überlegungen zur GeldKapitalerhaltung sind in vielen Fällen die Passiva der Jahresbilanz, da sie die Zusammensetzung des Kapitals verdeutlichen. Im Sinne einer streng nominellen Kapitalerhaltung gilt ohne Rücksicht auf die Geldentwertung der Überschuß der Erträge über die Aufwendungen als Ge winn. Dieser Auffassung der Kapi talerhaltung liegt die Fiktion eines gleichbleibenden Geldwertes (»Mark = Mark«) zugrund e, auch wenn diese Annahme nicht eintrifft. Unter diesen Umständen besteht die Gefahr einer Auszehrung des Kapi tals, weil die Wieder Beschaffung der im Umsatzprozeß eingesetzten Güter infolge des Ausweises von Scheinge winnen (organische Bilanzauffas sungen) nicht möglich ist. Eine weitergehende Auffassung der Kapitalerhaltung will bei Bestimmung und Bilanz ausweis des Gewinns das Risiko der Geldentwertung zugunsten der Unternehmung berücksichtigen. Hier erfolgt die Annahme gleichbleibenden Geldwerts nicht; die Unternehmung soll gegen Geldwertschwankungen geschützt werden. Dies geschieht durch eine vom Konzept der nominellen Kapitalerhaltung abweichende Definition des Gewinns. Ziel ist eine Gewinnbestimmung der Art, daß die Unternehmung ohne Rücksicht auf die Entwicklung des Geldwerts stets über das gleiche reale Kaufkraftvolumen verfügt. Diese Art der Geldkapitalerhaltung wird auch als reale Kapitalerhaltung bezeichnet. Sie hat ihren Niederschlag besonders in der » kapitalerhaltungsorientierten Bilanzkonzeption unter Berücksichtigung eines Kaufkraftindexes gef und en. Von der Geldkapitalerhaltung unterscheidet man die Sachkapitalerhaltung, auch materielle Kapitalerhaltung bzw. Substanzerhaltung. Ihr Anliegen ist die Erhaltung des unternehmerischen Vermögens der Menge oder der Substanz nach (Substanzerhaltung). Ferner spielen in der Diskussion die Erfolgskapitalerhaltung sowie die Prozeßerhaltung eine Rolle.

ist eine der entscheidenden Voraussetzungen für die ungestörte Fortführung des Betriebsprozesses. Zu unterscheiden sind die nominelle, d.h. in Geldeinheiten gemessene, und die reale oder substantielle, d. h. in Gütereinheiten gemessene Kapitalerhaltung. Letztere bezeichnet man auch als Substanzerhaltung. Unter der Annahme konstanter Beschaffungsund Absatzpreise stimmen beide Formen der Kapitalerhaltung überein. Wenn also am Ende einer Periode aus dem betrieblichen Produktionsprozess ebenso viele finanzielle Mittel zur Verfügung stehen wie am Anfang der Periode, können die gleichen Mengen an Produktionsfaktoren wiederbeschafft werden, die in der abgelaufenen Periode verbraucht wurden. In Zeiten steigender Preise sind von Periode zu Periode mehr Geldeinheiten zur Wiederbeschaffung der verbrauchten Produktionsfaktoren erforderlich. Die Substanzerhaltung bedingt also, dass nur die Mittel als Gewinnausschüttung und Steuerzahlung den Betrieb verlassen dürfen, die übrigbleiben, nachdem die zur Substanzerhaltung erforderlichen Vermögenswerte finanziert sind. Für die Handelsbilanz und die Steuerbilanz ist das Prinzip der nominellen Kapitalerhaltung durch gesetzliche Bewertungsvorschriften fixiert. Da also bei Preissteigerungen die Substanzerhaltung nur über eine Rücklagenbildung mittels bereits versteuerter Gewinne erfolgen kann, spricht man in diesem Zusammenhang auch von einer unberechtigten  Scheingewinnbesteuerung.               

Vorhergehender Fachbegriff: Kapitaleinsatz | Nächster Fachbegriff: Kapitalerhaltungsorientierte Bilanzkonzeptionen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Länderfonds | Cap Hypothek | Erziehungsgeld

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon