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Arbeitnehmersparzulage

Bei der Anlage Vermögenswirksamer Leistungen durch Arbeitnehmer unterstützt der Staat den Sparvorgang bei bestimmten Anlagen durch eine Zulage von 10 % des angelegten Betrages aus jährlich maximal 936 EUR. Die geförderten Anlageformen sind die Einzahlungen auf einen Bausparvertrag und die Anlage in Beteiligungswerten. Letztere sind Aktien, Anteile an bestimmten Genossenschaften und Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH, aber auch in Aktienfonds, die mindestens 70 % der Wertpapiere als Aktien halten. Die Gewährung der Zulage ist nur möglich, wenn das zu versteuernde Einkommen jährlich nicht 27.000,00 EUR, bei gemeinsam veranlagten Verheirateten 54.000,00 EUR übersteigt. Die Zulage wird beim Finanzamt mit einer Bescheinigung des Anlageinstituts beantragt und regelmäßig bei Fälligkeit der Anlage ausgezahlt. Die Vertragsdauer muß mindestens sieben Jahre betragen.

prämienbegünstigtes Sparen.

Siehe auch: Vermögenswirks. Sparen.

Prämie, bemessen in %, die der Staat seit Einführung des Dritten Vermögensbildungsge- setzes den Arbeitnehmern auf vermögenswirKsame Leistungen zanir. uas zu versteuernde Einkommen darf bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen (936-Mark-Ge- setz). Die Sparzulage wird nicht versteuert. Vermögenswirksame Leistungen können zwar in unbeschränkter Höhe erbracht werden, doch erhält der Arbeitnehmer eine Sparzulage nur auf begrenzte Leistungen.

Arbeitsangebot im Sinne der ökonomischen Analyse: Menge an Arbeitsleistungen, die von einer gegebenen Bevölkerung angeboten wird. Vier Bestimmungsfaktoren des Arbeitsangebots werden unterschieden: a) die Erwerbsbeteiligung (der Teil der Bevölkerung, der eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausübt oder sucht); b) die Zahl der Arbeitsstunden, die die Beschäftigten pro Tag, pro Woche oder Jahr anbieten; c) das Qualifikationsniveau, das die Beschäftigten bei Eintritt ins Erwerbsleben aufweisen und seine Veränderungen während ihrer Beschäftigungsdauer; d) die Intensität, mit der die Arbeitskräfte pro Zeiteinheit arbeiten. Die neue Arbeitsangebotstheorie befaßt sich im Kern mit den Fragen einer isolierten Analyse je eines dieser Bestimmungsfaktoren und dem Zusammenspiel dieser Faktoren, der Formulierung eines allgemeinen Gleichgewichtsansatzes. Das einfache kurzfristige neoklassische Modell des Angebots an Arbeitszeit beruht auf der ökonomischen Theorie des Konsumentenverhaltens. In dem Modell wird angenommen, dass das Individuum seinen Nutzen maximiert, indem es Kombinationen von (Konsum-)Gütern, die durch Arbeit erworben werden, und Freizeit unter den Restriktionen von Zeit und Preisen wählt. Der Gesamteffekt einer Lohnsatz-variation läßt sich in einen Einkommens-und einen Substitutionseffekt trennen. Da i.allg. Freizeit kein inferiores Gut ist, wird z.B. bei einer Lohnsatzerhöhung mehr Freizeit nachgefragt, d.h. weniger Arbeitszeit angeboten (negativer Einkommenseffekt). Der Substitutionseffekt ist positiv, da die letzte Stunde Freizeit, in Geldeinkommen gemessen, teurer geworden ist. Die Richtung des Gesamteffekts einer Lohnsatzvariation auf das individuelle Arbeitsangbot ist demnach a priori unbestimmt. Sie hängt davon ab, ob der negative Einkommenseffekt den positiven Substitutionseffekt übersteigt. Im Falle einer Lohnsenkung kann der Einkommenseffekt der Lohnänderung zu einer Erhöhung des Arbeitsangebots führen. Diese Angebotsreaktion erscheint insbes. dann wahrscheinlich, wenn das Einkommen nahe dem Existenzminimum liegt oder z.B. Zahlungsverpflichtungen eine Einkommensminderung nicht zulassen. Für eine genaue Analyse des Angebotsverhaltens bei Lohnänderungen empfiehlt sich eine weitere Unterteilung des Arbeitsangebots für ein Unternehmen, eine Industrie und eine Region. In diesen Fällen erlangt die herrschende Lohnstruktur und das Ausmass der - Arbeitsmobilität wesentliche Bedeutung für die Erklärung der Angebotsreaktion. Das kurzfristige Arbeitsangebot ist zudem unelastischer als das langfristige. Dieses einfache Modell des Arbeitsangebots läßt sich auf den Haushalt als relevante Entscheidungseinheit für das Arbeitsangebot übertragen. Es wird dann davon ausgegangen, dass das Arbeitsangebot jedes Familienmitgliedes teilweise das Ergebnis einer Interaktion der Wahl des Arbeitsangebots aller Familienmitglieder ist. Die Erwerbsbeteiligung ist abhängig von demographischen Faktoren (wie dem Altersaufbau der Bevölkerung und dem Anteil der Geschlechter), vom Bildungsniveau und den Lohnsätzen. In diesem Zusammenhang ist in jüngster Zeit insbes. die Erwerbsbeteiligung verheirateter Frauen untersucht worden, da diese trendmäßig stark zugenommen hat. Hierbei zeigte sich, dass die Erwerbsbeteiligung verheirateter Frauen stark positiv mit ihren eigenen Lohnsätzen korreliert und negativ mit der Höhe des Einkommens des Ehemannes und des Familienvermögens variiert. Die Erwerbsbeteiligung schwankt deutlich prozyklisch. Dies läßt sich als Hinweis darauf interpretieren, dass Nachfragefaktoren, insbes. die Zahl und Art der angebotenen Arbeitsplätze, das Arbeitsangebot beeinflussen. Theoretische Analysen der Arbeitsintensität (im Sinne von individueller Leistungsabgabe der Arbeitskräfte) haben in den letzten Jahren einen starken Aufschwung erfahren (Effizienzlohntheorie des Arbeitsmarktes). Um ihre Erklärung konkurrieren unterschiedliche Hypothesen, deren empirische Prüfung allerdings noch am Anfang steht. So wird zum einen angenommen, dass die Arbeitsintensität positiv durch eine »faire« Entlohnung beeinflußbar ist. Andere Ansätze unterstellen, dass die Arbeitsintensität mit dem individuellen Risiko des Arbeitnehmers steigt, beim »Bummeln« (Drückebergerei, shirking) erwischt zu werden. In diesem Zusammenhang läßt sich auch eine positive Beziehung zwischen Arbeitslosenquote und Arbeitsintensität begründen. Die Analysen des langfristigen Arbeitsangebots sind Gegenstand der - Humankapitaltheorie. Literatur: Franz, W. (1996). Killingsworth, M.R. (1983)

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