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Währung

(1) allgemein übliche Bezeichnung für das jeweils gültige Zahlungsmittel innerhalb eines Währungsraums, definiert als Geldeinheit (z. B. EUR-Währung);
(2) Umschreibung für die Geldverfassung eines Staates, die im Rahmen der institutionierenden Währungspolitik (z. B. Ausgestaltung der Notenbankgesetzgebung, Durchführung einer Währungsreform) durch die Legislative formuliert wird.

Im engeren Sinne traditionell die Geldverfassung, also die konkrete Ausgestaltung der nationalen Geldeinheit; sie ist der juristisch kodifizierte Aspekt der nationalen Geldordnung, im internationalen Bereich der zwischen den Ländern vertraglich vereinbarte Teil der internationalen Währungsordnung. Es hat sich deshalb eingebürgert, national von Geldeinheit, international von Währungseinheit zu sprechen. Dennoch gilt auch national eine grundlegende Änderung in der Deklaration eines offiziellen Zahlungsmittels als Währungsreform. Man unterscheidet allgemein zwischen einer an ein bestimmtes Medium gebundenen und einer freien (manipulierbaren) Währung, der heute üblichen Papierwährung (Banknoten). Gebundene Währungen können durch eine bestimmte Menge eines Währungsmetalls oder aber auch eines bestimmten Waren- oder Währungskorbes definiert werden:
(1) Metallistische Währungen
(a) monometallistische Währung · Goldwährung (Goldstandard) Goldumlaufswährung, mit umlaufenden Goldmünzen (Kurantmünzen); im Deutschen Reich seit 1871. Goldkernwährung (Goldbarrenwährung), mit durch einen Goldschatz bei der Zentralbank gedeckten Banknoten, die jederzeit in Gold einlösbar sind; in Deutschland seit 1924. Metallwährung mit gesperrter Prägung, bei der eine freie Ausprägung von Währungsmetallmünzen durch den Staat verboten ist. Regelmässig ist hierbei der offizielle Geldwert höher als der Wert des Währungsmetalles. Golddevisenwährung, mit durch Gold einer ausländischen Zentralbank gedeckten Devisen im Besitz der inländischen Zentralbank (Gold-Devisen-Stan- dard). · Silberwährung; in Deutschland überwiegend bis 1871.
(b) bimetallistische Währung · Doppelwährung, mit zwei verschiedenen Währungseinheiten in einem offiziell fest vorgegebenen Wertverhältnis, z. B. Gold und Silber im Verhältnis von 15,5 :1. · Parallelwährung, wie Doppelwährung, aber ohne festes Wertverhältnis der verwendeten Währungseinheiten.

(2) Korbwährungen
(a) Warenreservewährung unter Festlegung des Wertes einer Währungseinheit durch einen Warenkorb mit einer bestimmten mengenmässigen Zusammensetzung von Gütern (unverderblich, allgemein verwendet, keinen Modeschwankungen unterworfen).
(b) Währungskorb-Währung wie Warenreservewährung, jedoch statt eines Warenkorbes die Verwendung eines Währungskorbes, mit einer bestimmten mengenmässigen Zusammensetzung von Währungseinheiten unterschiedlicher Länder. Solche Währungsvereinbarungen werden regelmässig nur international getroffen. Für gebundene Währungen gilt allgemein, dass eine Instanz für die Aufrechterhaltung des Währungswertes verantwortlich ist. Diese Instanz, regelmässig die Zentralbank, hat durch Käufe und Verkäufe des Währungsmediums (Metall, Warenkorb, Devisen) am Markt dafür zu sorgen, dass der nationale Währungswert konstant bleibt. Damit ist ein Güterpreis (Metall oder Güter des Warenkorbes, aber auch Devisen) in der Volkswirtschaft vorgegeben, so dass bei gegebener Preisstruktur aller Güter (Portfoliotheorie) auch das Güterpreisniveau rein theoretisch vorgegeben und unveränderlich ist. Die Geldpolitik hat sich in diesem Falle darauf zu beschränken, jeweils die Geldmenge in einem solchen Ausmass zu variieren, dass der Wert des durch das Geld ausgedrückten Mediums erhalten bleibt; u. U. führt dies zu einer unzureichenden Geldmengenentwicklung, wenn z. B. bei einer Goldwährung die Goldproduktion nur zu steigenden Kosten möglich ist ("goldene Bremse der Kreditmaschine"). In einer ungebundenen Währung wird Geld nicht an ein Medium gebunden, sondern wird regelmässig die Geldmenge frei in einem solchen Ausmass zur Verfügung gestellt bzw. zu stellen beabsichtigt, dass die Preise der damit umgesetzten Güter im Durchschnitt stabil bleiben. Umlaufende Münzen in einer ungebundenen Währung sind Scheidemünzen, die regelmässig nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag annahmepflichtig sind. Bei ungebundenen Währungen richtet sich also das Augenmerk der Geldpolitik auf das Preisniveau sämtlicher mit dem zur Verfügung gestellten Geld umgesetzten Güter; bei einer gebundenen Währung richtet sich dieses Augenmerk auf den Preis eine repräsentativen Gutes (oder Warenkorbes), der bei gegebener Preisstruktur sämtlicher Güter dann das allgemeine Preisniveau bestimmt.

Zum 1. 1. 1876 wurde in Deutschland eine einheitliche Währung geschaffen: die Mark. Zweimal wurde sie fast wertlos: 1923 und 1948. Durch die Währungsreform 1948 wurde die Deutsche Mark eingeführt als neue Geldeinheit und gesetzliches Zahlungsmittel der Bundesrepublik. Von Beginn an war sie eine reine Papierwährung (d. h. ohne Deckung der ausgegebenen Banknoten durch Gold/Devisen). Zum 1. 1. 1999 wurde die einheitliche europäische Währung "Euro" geschaffen; sie wird die DM als Währung in Deutschland am 1. 1. 2002 ablösen. Mit dem Begriff "Währung" wird zugleich die Geldordnung eines Landes (beim Euro: mehrerer Länder) bezeichnet, also sämtliche Regelungen eines Staates (beim Euro: mehrerer Staaten) im Zusammenhang mit dem Geldwesen (z. B. das Banknoten- und Münzwesen). Die Währung zu sichern ist die vorrangige Aufgabe, die dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) von den 11 Teilnehmerländern der Europäischen Währungsunion (EWU) übertragen wurde. Die Deutsche Bundesbank als deutsche Zentralbank wirkt an dieser Aufgabe mit. Preisstabilität versucht die EZB dadurch zu erreichen, dass sie mit dem ihr zur Verfügung stehenden geldpolitischen Instrumentarium den Geldwert (die Kaufkraft des Geldes) stabil halten, Inflation und Deflation also vermeiden will. Um die Währung zu sichern, betreibt sie (in enger Abstimmung mit den Wirtschafts- und Finanzministern der EWU-Länder) zudem Währungspolitik: Sie wird zugunsten des Euro oder bestimmter ausländischer Währungen tätig, indem ausländische Währungen ge- oder verkauft werden. Will sie z. B. nicht, dass der Kurs des US-$ gegenüber dem Euro absackt, dann muss sie US-$ kaufen.

1. Geldverfassung, Währungsordnung, -system. Gesetzliche Geldordnung eines Staates. Wertmesser und gesetzliches Zahlungsmittel (Währungseinheit). Hat einen Aussenwert (Valuta), der durch den Wechselkurs bestimmt wird, und einen Binnenwert (Kaufkraft). Die Währungsordnung bestimmt die Währungseinheit nebst Name, Form, Festlegung der gesetzlichen Zahlungsmittel, Annahmezwang, evtl. Eintauschmöglichkeit und Austauschverhältnis gegen andere Währungen (Währungsparität). Die Währung Deutschlands war bis zur Einführung der Europäischen (EU-) Gemeinschaftswährung Euro (EUR) die Deutsche Mark (DM). Ab 1.1.2002 hat der EUR vollständige Zahlungsmitteleigenschaft in Deutschland und ist Rechtsnachfolger der DM; er ist alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel (Legaltender). 2. Die konkrete Währungseinheit (Valuta) eines bestimmten Landes bzw. des Inlandes. ökonomisch sind damit alle Geldarten des Landes bez.; i. e. S. nur das inländische gesetzliche Zahlungsmittel. 3. Fremdwährung, Currency.

Siehe auch unter Zahlungsmittel und Geldeinheit eines Staates. Abwertung. Aufwertung, Devisen, Devisenkurs, Devisenreserven, Deutsche Mark (DM), Devisenspekulation, Dollar, Floating. Währungskorb, Währungspolitik, Währungsreform, Währungsstabilität, Währungsunion .

Literatur: Veit, 0., Grundriss der Währungspolitik, 3. Aufl., Frankfurt a. M. 1969.


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