Die Klärung des Begriffes hängt ab von der Abgrenzung des Gesundheitssektors. In der Gesundheitsausgabenstatistik des Statistischen Bundesamtes gehören zu den Gesundheitsleistungen i. e. S. im wesentlichen vorbeugende und betreuende Massnahmen, Behandlung, Krankheitsfolgeleistungen sowie Ausbildung und Forschung, zu den Leistungen i. w. S. darüber hinaus z. B. vorzeitige Renten an Hinterbliebene oder Massnahmen des Arbeitsschutzes ( Gesundheitsausgaben). Bei der Finanzierung der Gesundheitsleistungen i.e.S. können zwei Finanzierungsebenen unterschieden werden. Auf der primären Ebene erfolgt die Finanzierung durch öffentliche Haushalte, Arbeitgeber und private Haushalte. Zu der sekundären Finanzierungsebene gehören die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und Unfallversicherung, der Rentenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Eine Hauptfinanzie- rungsquelle der Gesundheitsleistungen stellen neben den Finanzierungsauflagen (z. B. Lohnfortzahlung der Arbeitgeber) die Sozialabgaben zur gesetzlichen Krankenversicherung dar, die im Rahmen des Versicherungszwangs nach dem Solidarprinzip erhoben werden. Die Finanzierung der privaten Krankenversicherung erfolgt nach dem Äquivalenzprinzip. Reformüberlegungen, die einen Grund für die Fehlallokation von Gesundheitsleistungen in der derzeitigen Form der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sehen, streben ein duales System der Krankenversicherung mit dynamischer Grundversorgung und individueller Zusatzversicherung an. In einem solchen System könnte das z. Z. vorherrschende Sachleistungsprinzip durch das Kostenerstattungsprinzip ersetzt werden; Risikozuschläge, Wahltarife und Selbstbeteiligung kämen zur Anwendung. Beim Angebot an Gesundheitsleistungen wird zwischen ambulanten und stationären Leistungen unterschieden. Zu den Anbietern im ambulanten Bereich zählen insb. die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte, daneben die Apotheken und die Anbieter von Heil- und Hilfsmitteln. Für das Ärzteangebot war in der Vergangenheit die Niederlassungsfreiheit von entscheidender Bedeutung; angesichts der zu erwartenden "Ärzteschwemme" treten die kassenärztliche Bedarfsplanung und die Zulassung zum Medizinstudium in den Vordergrund. Zum stationären Bereich zählen die Akut- und Sonderkrankenhäuser. Die Zahl der geförderten Planbetten in Krankenhäusern wird massgeblich durch die Kranken- hausbedarfsplanung bestimmt. Das Angebot an Gesundheitsleistungen und seine Struktur werden entscheidend durch die Form der Finanzierung der Anbieter im Gesundheitswesen beeinflusst. Das Honorierungssystem der Einzelleistungsvergütung in der ambulanten ärztlichen Versorgung schafft Anreize für eine Polypragmasie, während die Struktur der Gebührenordnung in der Vergangenheit eine starke Ausweitung der medizinisch-technischen Leistungen zu Lasten der sog. eigentlichen ärztlichen Leistungen mit sich brachte. Das im Krankenhausfinanzie- rungsgesetz (KHG) im Jahre 1972 verankerte duale System der Krankenhausfinanzierung, das eine getrennte Finanzierung von Investitionskosten durch Bund und Länder einerseits und der Betriebskosten durch die Pflegesätze andererseits vorsieht, wurde für den sog. "Bettenberg" und den übermässigen Anstieg der Ausgaben für stationäre Leistungen verantwortlich gemacht. Reformansätze für eine nachfragegerechte Steuerung des Angebots an Gesundheitsleistungen deuten u. a. auf eine Ablösung der mit der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen verfolgten Quotensteuerung zugunsten eines mehr marktwirtschaftlich organisierten Gesundheitswesens. Die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen wird ausser von Morbiditätsfaktoren (wie z.B. Alter und Geschlecht) auch durch Aspekte des herrschenden Gesundheitssystems beeinflusst. Eine in einem hohen Anteil der Steuer- und Sozialabgabenfinanzierung von Gesundheitsleistungen begründete Finanzierungsillusion der Bürger und ein mit einem umfassenden Krankenversicherungsschutz sowie einer weiten Auslegung des Krankheitsbegriffes einhergehender Nutzungsanreiz führen dabei ebenso zu einer Ausweitung der Nachfrage wie angebotsseitige Einflüsse, so z.B. die angebotsinduzierte Nachfrage. Darüber hinaus ist in Zukunft aufgrund der demographischen Entwicklung in der Bundesrepublik mit einer Zunahme des Pflegerisikos bei alten Menschen und einer entsprechend erhöhten Nachfrage nach pflegerischen Leistungen zu rechnen. Von einer Reformierung der Finanzierung des Gesundheitswesens werden eine Stärkung der Autonomie der Nachfrage und eine Erhöhung der Bedarfsgerechtigkeit von Gesundheitsleistungen erwartet. Die Messung der Effizienz von Gesundheitsleistungen wirft erhebliche Probleme auf, die sich in der Vielzahl von Gesundheitsindikatoren dokumentiert. Literatur: Henke, K.-D., Gesundheitsausgaben und Verteilung, Teil A, Göttingen 1977.
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