Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre der Banken sind die dargestellten Umweltbedingungen und Elemente der Bankpolitik.
a) Gesellschaftspolitisches Umfeld und Funktion. Die als allgemein gül tig erachteten und akzeptierten ge sellschaftspolitischen Leitlinien und Wertorientierungen beeinflussen vor allem die Anteilseignerschaft, die Ma ximen der Kreditvergabe, alle mit dem Thema Bankenmacht zusam menhängenden Aktivitäten (Anteils besitz bei Nichtbank Unternehmen, Vollmachtstimmrecht, Repräsentanz in Aufsichtsräten etc.), sowie die vom Konsumerismus erhobenen Forde rungen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht erfüllt das Bankwesen die Transformationsfunktion zwischen Angebot und Nachfrage nach Geld kapital. Banken betreiben Fristen transformation, Risikotransforma tion und Losgrößentransformation.
b) Ordnungs und ablaufpolitische Normen. Als wesentlichste ordnungspolitische Norm gilt das auf 1961 zurückreichende Gesetz über das Kreditwesen (KWG). Ablaufpolitisch wirken in erster Linie die mit Hilfe des notenbankpolitischen Instrumentariums (Refinanzierungspolitik; Mindestreservepolitik; Offenmarktpolitik; Einlagenpolitik; Devisenkurspolitik; Moral Suasion) angestrebten monetären Ziele der Zentralnotenbank auf das Angebotsverhalten der Banken ein.
c) Angebot an Produktivkräften (Ressourcen). Die Errichtung und Führung des Bankbetriebes setzt die Verfügung über Humanvermögen in verschiedensten Anforderungs und Tätigkeitsprofilen (Führungskräfte; Produktspezialisten; Methodenspe zialisten; KundenKontakter; Hilfs kräfte) sowie über Risikokapital voraus. Nachfrage nach Bankdienstleistungen. Die von strukturellen und konjunkturellen Bestimmungsgründen abhängige Nachfrage nach Bankdienstleistungen bezieht sich auf finanzielle Vermögenstitel (z. B.: Spareinlagen), Kredite und Dienstleistungen im engeren Sinne (z. B.: Zahlungsverkehrsleistungen). Sektorbezogene Kooperationspolitik (Verbandspolitik). Durch die sektorbezogene Kooperationspolitik werden Teilaufgaben auf die jeweilige Verbandsorganisation übertragen oder in Koordination mit den Mitgliedsinstituten von dieser wahrgenommen. Ansatzpunkte der sektorbezogenen Kooperation bilden die Interessenvertretung (LobbyFunktion), die Betriebspolitik (z. B.: gemeinsamer Betrieb eines Rechenzentrums) und die Marktpolitik (z. B.: Gemeinschafts Werbung). f) Konkurrenz. Aus einzelwirtschaftlicher Sicht besteht Grundsätzlich ein Wettbewerbsverhältnis zu allen übrigen, am Markt vertretenen Banken und Institutionen des paramonetären Bereiches. Zu letzteren zählen Bausparkassen, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungen, LeasingGesellschaften, Factoring und Forfaitierungsgesellschaften, Kapitalbeteiligungsgesellschaften sowie Kreditgarantiegemeinschaften.
g) Unternehmensziele und Unternehmensführung.
e) Bankpolitik 165 Betriebswirtschaftslehre des Verkehrs sehe Entscheidungen orientieren sich an der Unternehmensphilosophie sowie den monetären und nichtmonetären Zielen (einschl. der strengen Nebenbedingungen Liquidität und Sicherheit). Die Unternehmensführung findet ihren sichtbaren Ausdruck am Führungsstil, an den Führungsprinzipien und an der Mitarbeitermotivation. An Instrumenten der Unternehmensführung stehen das dokumentäre und instrumentale Rechnungswesen sowie Planungs, Informations und Kontrollsysteme zur Verfügung.
h) Betriebspolitik. Aufgabe der Betriebspolitik ist die Schaffung der innerbetrieblichen Voraussetzungen zur Leistungserstellung und zur Abwicklung der Bankgeschäfte. Gegenstand der Betriebspolitik sind somit die Personal und Sachmittelausstattung sowie die Aufbau und Ablauforganisation, i) Marktpolitik (einschließlich Bankgeschäfte). Grundlage der Marktpolitik sind die im Wege der ökoskopischen und demoskopischen Marketingforschung gewonnenen Daten. Das marktpolitische Instrumentarium der Banken umfaßt das Vertriebssystem (Zweigstellen; Automated Teller Machines; Geldausgabeautomaten; Außendienst; Kooperation mit Dritten; Banking at home; Banking by mail), die Preispolitik (Zins und Gebührenpolitik), die Leistungsprogrammpolitik, sowie Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Verkaufsförderung.
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