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Betriebswirtschaftslehre (BWL)

Teildisziplin der – Wirtschaftswissenschaften, die sich mit den wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens (ökonomisches Prinzip) und dessen Beziehungen zur Umwelt befasst.

Die Betriebswirtschaftslehre ist die Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften, die sich mit den Betrieben als Erfahrungsobjekt beschäftigt. Im marktwirtschaftlichen System sind die Betriebe in der historischen Erscheinungsform der Unternehmung gegeben. Insoweit ist die Betriebswirtschaftslehre eine Lehre von der Unternehmung. Die Betriebswirtschaftslehre kann entscheidungsorientiert, verhaltensorientiert und systemtheoretisch behandelt werden. Insoweit wird von einem entscheidungsorientierten, verhaltensorientierten und systemtheoretischem Ansatz der Betriebswirtschaftslehre gesprochen.

(engl. business administration, business economics) Die Betriebswirtschaftslehre ist die Lehre von dem Betrieb und dem betrieblichen Handeln. Betrieb ist hier eine wirtschaftliche, technische, soziale und umweltbezogene Einheit (Einzelwirtschaft), welche die Aufgabe hat, der Bedarfsdeckung (p Bedarf) zu dienen. Dabei geht es nicht so sehr um die Bedarfsdeckung der Betriebsangehörigen als vielmehr um die Bedarfsdeckung Betriebsexterner (Fremdbedarf) über die Märkte (p Markt). Der Betrieb ist ein Realgebilde; in ihm werden menschliche Leistungen und materielle wie auch immaterielle Güter zur Leistungserstellung und verwertung kombiniert. Dieser Kombinationsprozess wird im Hinblick auf die + Wirtschaftlichkeit und auf die Zahlungsfähigkeit ( Liquidität) von der Betriebswirtschaftslehre wissenschaftlich durchdrungen, um einerseits Erklärungen für verschiedene Prozesssituationen zu gewinnen sowie andererseits den Betrieben Entscheidungshilfen zu bieten. Die Leitideen, die hierbei den Untersuchungen vorangestellt werden, heißen betriebswirtschaftliche Ansätze (Betriebswirtschaftslehre, Ansätze der). Die Zusammenfassung und das Zusammenwirken bzw. die Aggregation betrieblicher oder einzelwirtschaftlicher Tatbestände und Handlungen führen zur Makroökonomik und gehören in den Aufgabenbereich der 4 Volkswirtschaftslehre.

Einzelwirtschaftliche Erkenntnisse wurden von der Volkswirtschaftslehre im 19. Jahrhundert abgetrennt. Die Gründung von Handelshochschulen (1898 Aachen, Leipzig, Wien, 1901 Köln, Frankfurt, 1906 Berlin, 1908 Mannheim, 1910 München, 1915 Königsberg und 1919 Nürnberg) führte zu einem starken Ausbau der Betriebswirtschaftslehre. Die moderne Betriebswirtschaftslehre weist eine Reihe von Wissenschaftsprogrammen oder wissenschaftlichen Leitideen auf: Die Aussagen der Betriebswirtschaftslehre müssen empirische Geltung haben; ihre theoretischen Aussagen müssen sich gleich und zukünftig bewähren. Solche theoretischen Aussagen lassen sich auch als Realtheorien bezeichnen; sie müssen widerspruchsfrei, allgemein gültig, überprüfbar, empirisch gehaltvoll und axiomatisiert sein. Letzteres heißt: Es müssen einsichtige und unbestreitbare Grundsätze, also vorgegebene Sätze, vorhanden sein, die in einen Begründungszusammenhang zu bringen sind. Die Betriebswirtschaftslehre beschreibt, erklärt betriebliche Vorgänge und will diese gestalten. Mit der Gestaltung von Betriebsprozessen wirkt die Betriebswirtschaftslehre auf Entscheidungen im Betrieb ein. Die instrumentalen Aussagesysteme streben Vorgangsoptimierungen an, z. Betriebswirtschaftslehre die Minimierung von 4 Kosten oder Zeit und die Maximierung von absoluten oder relativen + Gewinnen. Zur Betriebswirtschaftslehre gehören die Entwicklung eines Begriffsapparates, die Schaffung von Analysesystemen, die Entwicklung von Werturteilsaussagen und die Wahrheitswertprüfung. Die Betriebswirtschaftslehre als Realwissenschaft muss eng an die Empiric gebunden sein. Mathematische Kalküle sind in zunehmendem Maß zur Erkenntnisgewinnung im Einsatz. Einzelbeobachtungen sind zu Gesetzmäßigkeiten oder Regeln zu verdichten, in die dann weitere Einzelbeobachtungen eingepasst werden sollen. Unter Umständen ergeben sich auch Auswirkungen auf die Regeln. Die Betriebswirtschaftslehre bemüht sich, bei der Schaffung eines eigenen Begriffssystems das Instrument der Analogie zu benutzen. Dies kann beispielsweise anhand des Begriffs + Leistung erläutert werden: Der physikalische Begriff Leistung ist physikalische Arbeit in der Zeiteinheit; die Betriebswirtschaftslehre empfiehlt eine analoge Anwendung, nur der Begriff physikalische Arbeit wird betriebswirtschaftlich z. Betriebswirtschaftslehre in Produktionsmenge Ausbringung) uminterpretiert. Beispielsweise wird die Leistung einer Tapetendruckmaschine in Meter Tapete pro Minute gemessen. Die ältere Betriebswirtschaftslehre behandelt im besonderen Maße Fragen des Rechnungswesens und der Buchhaltungslehre (Buchführung). Als Kameralwissenschaft befasste sich die Betriebswirtschaftslehre mit den Handlungen staatlicher Verwaltungen und mit der Administration. Der industrielle Kapitalismus am Ende des 19. und am Anfang des 20. Jahrhunderts bringt das eigentliche Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre: den Produktions und Dienstleistungsbetrieb (Dienstleistung) als Klein , Mittel oder Großbetrieb.

Die Vielfältigkeit der Betriebe bzw. der Einzelwirtschaften zeigt sich in der inhaltlichen Aufteilung der Betriebswirtschaftslehre. So kann die Betriebswirtschaftslehre nach Wirtschaftszweigen unterteilt werden in beispielsweise Betriebswirtschaftslehre der + Industrie ( Industriebetriebslehre), des Handwerks, des Handels (Handelsbetriebslehre), der Banken ( Bankbetriebslehre), der Versicherungen, der Verkehrsbetriebe, der Krankenhäuser, der öffentlichen Verwaltung, der Land und Forstwirtschaft sowie der privaten und öffentlichen Haushalte.

Werden die betrieblichen Funktionen als Gliederungskriterien gewählt, dann kann unterschieden werden unter anderem in Betriebswirtschaftslehre des Einkaufs und der + Beschaffung, der Logistik, der + Finanzierung, der + Produktion, der Organisation, der Unternehmensführung (Führung, + Management), des Absatzes, des Abrechnungswesens und der Rechnungslegung. Die Betriebswirtschaftslehre der «abgeleiteten Betriebe» gliedert sich in die Betriebswirtschaftslehre der Konsumbetriebe und der Gewerbebetriebe. Letztere spaltet sich in die Betriebswirtschaftslehre der Produktions und der Dienstleistungsbetriebe. Neben der Betriebswirtschaftslehre der abgeleiteten Betriebe könnte auch eine solche der ursprünglichen Betriebe genannt werden, die den Urtyp der Einzelwirtschaft ausmachen; hierzu zählen z. Betriebswirtschaftslehre der Bauernhof und die Klosterwirtschaft.

Als spezielle Betriebswirtschaftslehre werden auch die Lehren von der Informatik (Wirtschaftsinformatik) und Datenverarbeitung, die Betriebswirtschaftslehre des Revisions und Treuhandwesens (Revision) und die betriebliche Steuerlehre sowie das + Operations Research (Unternehmensforschung) genannt. In allen diesen Betriebswirtschaftslehren kommen viele gleichartige Tatbestände und viele gleich lautende Begriffe vor. Diese werden aus diesen Teilbetriebswirtschaftslehren herausgezogen und in der «Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre» aggregiert.

Die Betriebswirtschaftslehre hat wie alle Wissenschaften Nachbarwissenschaften, mit denen sie in enger Verbindung steht. Nachbarwissenschaften sind z. Betriebswirtschaftslehre die Volkswirtschaftslehre, die Rechtswissenschaften, die Psychologie, die Arbeitswissenschaft, die Soziologie, die Mathematik und die technischen Wissenschaften. Die folgende Abbildung soll das Mitwirken der Volkswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften veranschaulichen. Alle Tatbestände, welche die Betriebswirtschaftslehre betreffen, sind in einem Mengendiagramm zusammengefasst, das mit BWL gekennzeichnet ist. Entsprechendes gilt für alle rechtswissenschaftlichen und alle volkswirtschaftlichen Tatbestände, deren Mengendiagramme mit RW und VWL markiert sind. Die Schnittmengen ABCDA zeigen die Überschneidung von Tatbeständen zwischen BWL und RW, die Schnittmengen BECDB die Überlappung zwischen BWL und VWL, die Schnittmengen BCFDB die Überlappung zwischen RW und VWL. Die Schnittmenge DBCD gibt die Überlappung der Tatbestände aller drei Wissenschaftszweige an. Ein Beispiel für den Inhalt von ABCDA wären alle Fragen zum handelsrechtlichen Jahresabschluss. Im Bereich BECDB könnten Wechselkursprobleme (Wechselkurs) angesiedelt sein. In DBCD wären beispielsweise Außenhandelsphänomene oder Steuerprobleme (Steuern) vorzufinden. Diese Überlappungen sind teilweise gewollt, weil damit wirtschaftliche Probleme aus verschiedenen Sichten angegangen werden können.

Betriebswirtschaftslehre ist die Lehre von der rationalen Führung von Betrieben. Verfahrensweisen zur Durchführung der Werkverrichtung: Methoden der Planung, der Produktionsgestaltung, der rechnerischen Erfassung des Absatzes, der Buchhaltung, der Kalkulation usw., kurz Methoden zur Organisierung und Kontrolle der Arbeitsabläufe. In der zweckmäßigen Gestaltung der Arbeitsabläufe ist die Betriebswirtschaftslehre eine Organisationslehre. Zur Organisation der Arbeitsprozesse kommt, auch als organisatorisches Problem, die Erstellung einer zweckmäßigen Betriebsstruktur, des betrieblichen Aufbaus: die Stufen und Stellenbildung der leitenden und ausführenden Kräfte. Mit der Betriebsstruktur ist die Betriebshierarchie mit ihren verschiedenen Zuständigkeiten bestimmt. Als Drittes gehört zur Betriebswirtschaftslehre die betriebswirtschaftliche Technik: eine Verfahrenslehre zur Durchführung der Planung, Erfassung und Kontrolle der notwendigen Maßnahmen zum Leistungsvollzug und zum Absatz. So ist die Betriebswirtschaftslehre etwa s Dreifaches: Betriebswirtschaftslehre eine betriebliche Wirtschaftstheorie, zum Erkennen des Seienden in seinen Zusammenhängen und Abhängigkeiten, eine Betriebspolitik, zum praktischen Gestalten des Seinsollenden, ausgerichtet an Normen und angeleitet durch Grund sätze betrieblichen Verhaltens, eine betriebswirtschaftliche Technik, zum rationalen Gestalten der Arbeitsabläufe, ihrer Planung, Organisation und Kontrolle. Die Wissenschaft von der vernunftgemäßen Betriebsführung befaßt sich mit allen wirtschaftlichen Problemen, die im Betrieb entstehen. Sie alle stehen unter einem Gesetz: dem der Wirtschaftlichkeit. Alle Organisation, alle rechnerische Erfassung, alle Kontrollen haben nur den einen Zweck: den der optimalen Leistung. Versucht man, die Fülle von Einzelproblemen zu Gruppen zusammenzufassen, um einen Überblick zu erhalten, so kommt man zu folgender Gruppierung: 1 Die Zentralprobleme betriebswirtschaftlicher Theorie
a) Produktionsfaktoren: Kapital (Kredit und Zins) Arbeit (Zeit und Lohn) Organisation (Struktur und Arbeitsablauf)
h) Der betriebliche Kreislauf und seine Gesetzmäßigkeiten: Kosten Wert Preis Risiken, Umsatz und Ergebnis. Aus der Erkenntnis der Zusammenhänge dieser Zentralprobleme sollen sich die Grund sätze für das betriebliche Verhalten ergeben. Die betriebliche Tätigkeit Iä) Die betrieblichen Funktionen und tae Analyse: Beschaffung Finanzierung und Finanzverwaltung Einkauf und Lagerhaltung Produktion Vertrieb (Marketing und Merchandising, Markt und Konsumforschung) Verwaltung Personalverwaltung (die sozialen Funktionen). Der Mensch als Mittelpunkt des Betriebsgeschehens verlangt die pfleglichste Behandlung, vor allem zweckmäßigen Einsatz, Teilnahme an der Betriebsführung, gerechte Entlohnung und Beteiligung am Ertrag, dazu soziale Fürsorge und Aus und Fortbildung zum Aufstieg im Betrieb. Rechnungslegung: rechnerische Erfassung der betrieblichen Tätigkeit (Rechnungswesen) Leitung
b) Kontrolle der betrieblichen Tätigkeit, ihrer Kosten und ihres Erfolges. Aus der Analyse dieser Tätigkeiten und Beachtung der betrieblichen Gesetzmäßigkeiten soll sich das rationale betriebliche Verhalten und Gestalten ergeben. Damit wird die Betriebswirtschaftslehre zur Entscheidungslehre. Neben der Wirtschaftlichkeit im Betriebsgeschehen steht aber die Humanität in der Menschenführung: Wahrung der Menschenwürde, Erstreben der Arbeitszufriedenheit und Selbstverwirklichung in der Leistung. Notwendige Wirtschaftlichkeit und mögliche Humanität als Grund forderungen an die Unternehmensführung sind daher die Grund probleme der Betriebswirtschaftslehre.

Neben der Volkswirtschaftslehre (auch: Nationalökonomie) die zweite wirtschaftswissenschaftliche Disziplin. Ihr Gegenstand sind die verschiedenen Aspekte des Wirtschaften •   im Betrieb, der Unternehmung bzw. der Wirtschaftsorganisation (unter Berücksichtigung von Umweltbeziehungen zu anderen Betrieben, Konsumenten oder der Öffentlichkeit schlechthin). Diese erste Art des Wirtschaftens erfolgt im Hinblick auf Fremdbedarfsdeckung; •   im Haushalt, den man auch als "konsumorientierte Wirtschaftseinheit" bezeichnen kann und wo zum Zweck der Eigenbedarfsdeckung gewirtschaftet wird. Die Notwendigkeit des Wirtschaftens ergibt sich in beiden Bereichen aus dem Tatbestand der Knappheit der zur Bedürfnisbefriedigung bereitstehenden Mittel. Da die Objekte von Betriebswirtschaftslehre und Nationalökonomie Sozialgebilde darstellen, sind beide Einzeldisziplinen als spezielle Sozialwissenschaften zu betrachten. Verschiedentlich wird auf die Notwendigkeit einer Abgrenzung zu den übrigen Sozialwissenschaften (Psychologie, Soziologie usw.) mittels Identitätsprinzipien verwiesen. Derartigen Versuchen pflegt man gegenwärtig aber eine geringere Bedeutung als in der Vergangenheit beizumessen. Die Geschichte der Betriebswirtschaftslehre kann man unterschiedlich beginnen lassen. Vielfach wird hier auf die erste systematische Darstellung der doppelten Buchhaltung durch den italienischen Franziskanermönch Luca Pacioli (1494) verwiesen. Weitere wichtige Schriften sind der "Parfait Négociant" des französischen Kaufmanns Jacques Savary (1675), die handelskundlichen Bücher eines Paul Jakob Marperger (um 1700), der von dem Leipziger Philosophen Carl Günther Lu- dovici 1756 verfasste "Grundriss eines vollständigen Kaufmannsystems" oder das 1804 erschienene "System des Handels" von Johann Michael Leuchs, einem Nürnberger Kaufmann und Handelsschuldirektor. Mit der beginnenden Industrialisierung kam es zum Ausbau des Rechnungswesens, insb. der Kostenrechnung.   Die eigentliche Geburtsstunde des Fachs als wissenschaftlicher Disziplin ist das Jahr 1898, als die ersten Handelshochschulen (Leipzig, St. Gallen, Aachen und Wien) gegründet wurden. Man sprach damals allerdings von einer "Handelsbetriebslehre", weil die Probleme der industriellen Produktion zunächst noch in den Zuständigkeitsbereich der Ingenieurwissenschaft fielen. Erst Eugen Schmalenbach hat später die heute übliche Bezeichnung eingeführt.   Schon bald nach Gründung der ersten Handelshochschulen kam es zur Herausbildung verschiedener Lehrmeinungen. Die Konzeptionen von Johann Friedrich Schär, Heinrich Nicklisch und Rudolf Dietrich sind normativ ausgerichtet (normative Betriebswirtschaftslehre). Schmalenbach ging empirischrealistisch vor und fasste das Fach als Kunstlehre auf. Besonders herauszuheben ist auch Wilhelm Rieger mit seiner streng an der Idee der Rentabilität orientierten Privatwirtschaftslehre. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Erich Gutenbergs faktortheoretischer Ansatz zur dominierenden Richtung. Etwa seit Mitte der 60er Jahre wurden alternative Systementwürfe entwickelt, so dass gegenwärtig von einem pluralistischen Stadium des Fachs gesprochen werden kann (Wissenschaftlicher Pluralismus, Wissenschaftsprogramme der Betriebswirtschaft).   Bei der Gliederung der betriebswirtschaftlichen Forschungs- und Lehrgegenstände spielen funktionelle und institutionelle Gesichtspunkte eine Rolle. Als betriebliche Hauptfunktionen gelten dabei die Bereiche Beschaffung, Produktion, Absatz sowie Finanzierung und Investition. Der institutionelle Aspekt kommt insb. bei der Unterscheidung zwischen verschiedenen speziellen Betriebswirtschaftslehren (Banken, Handel, Verkehr, Versicherungen usw.) zum Tragen. Von übergeordneter Bedeutung sind Fragen der Unternehmensführung mit den Bereichen Personal, Organisation, Planung und Kontrolle (einschl. Prüfungs- und Rechnungswesen). Wichtige Spezialprobleme des Fachs sind rechtlicher Natur (insb. Rechtsformen von Betrieben, Unternehmenszusammenschlüsse und Steuern).   Literatur: Bea, F. XJDichtl, E.ISchweitzer, M. (Hrsg.), Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 3 Bände, 5. Aufl., Stuttgart, New York 1990/91. Wöbe, G., Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 17. Aufl., München 1990. Schie- renbeck, H., Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 10. Aufl., München, Wien 1989. Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, 2 Bde., 2. Aufl., München 1989. Hopfenbeck, W., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Landsberg a. Lech 1989.  


1. Einführung Die Betriebswirtschaftslehre ist eine Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften, zu der auch die   Volkswirtschaftslehre (Wirtschaftswissenschaft) zählt. Während letztere durch eine makroskopi­sche, auf gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge gerichtete Betrachtungsweise charakterisiert ist, be­trachtet die Betriebswirtschaftslehre die Wirtschaft in erster Linie aus mikroskopischer Perspektive. Ihr Interessenfeld sind die einzelnen Wirtschaftseinheiten (Betriebe und Haushalte) mit deren Strukturen und Prozessen. Die Betriebswirtschaftslehre versucht also, die Wirtschaft von ihren Zellen her zu be­greifen und zu gestalten. Die Betriebswirtschaftslehre gliedert sich als wissenschaftliche Disziplin traditionell in die Allgemeine und in die Besonderen Betriebswirtschaftslehren. Die A. beschränkt sich auf die Untersuchung von wirtschaftlichen Tatbeständen, die für alle Mikroeinheiten des Wirtschaftslebens, d.h. für alle Wirt­schaftseinheiten gleichermassen Gültigkeit haben. Sie ist damit das Fundament, auf dem die Besonderen Betriebswirtschaftslehren aufbauen, wobei letztere vor allem nach institutionellen Gesichtspunkten (Betriebswirtschaftslehre der Banken, der Industrie, des Handels usw.) oder nach funktionel­len/aspektorientierten Gesichtspunkten (Produktions-, Absatz-, Finanzierungslehre usw.) gegliedert werden. Dort, wo in der A. der Bezug auf bestimmte Betriebstypen sachlich notwendig ist, wird aller­dings traditionell vom Modell einer (grösseren) Industrieunternehmung ausgegangen, was zu einer be­sonders engen Verzahnung von A. und Industriebetriebslehre führt. Diese Sichtweise hat sich nicht nur didaktisch bewährt, sie ist auch sachlich begründet, wird doch das Wesen der modernen Wirtschaft ent­scheidend durch die Industrie und ihre Unternehmungen geprägt.
2. Untersuchungsgegenstand Die A. untersucht die Motive, Bedingungen und Konsequenzen des Wirtschaftens in den einzelnen Wirtschaftseinheiten, wobei Wirtschaften umschrieben werden kann als disponieren über knappe Gü­ter, die als Handelsobjekte (= Waren) Gegenstand von Marktprozessen sind (od. zumindest potentiell sein können). Voraussetzung für den Warencharakter eines knappen Gutes ist dabei, dass es überhaupt Gegenstand von marktlichen Austauschbeziehungen sein kann, (also verfügbar und übertragbar ist) und dass es zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse geeignet ist. Güter, die diese Eigenschaften aufwei­sen, werden auch als Wirtschaftsgüter bezeichnet. Wirtschaften ist also gleichzusetzen mit Entschei­dungen über den Einsatz od. die Verwendung von Wirtschaftsgütern. Aus dem grundlegenden Span­nungsverhältnis von knappen Ressourcen einerseits und prinzipiell unbegrenzten menschlichen Be­dürfnissen andererseits ergibt sich die für betriebswirtschaftliche Problemstellungen typische Frage nach dem optimalen Einsatz bzw. der optimalen Verwendung von Wirtschaftsgütern. Denn es erscheint bei Güterknappheit vernünftig (= rational), stets so zu handeln, dass · mit einem (wertmässig) gegebenen Aufwand an Wirtschaftsgütern ein möglichst hoher (wertmässiger) Ertrag od. Nutzen erzielt wird (Maximumprinzip) bzw. · der nötige Aufwand, um einen bestimmten Ertrag zu erzielen, möglichst gering gehalten wird (Minimumprinzip) od. allgemein · ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag realisiert wird (generelles Extremumprinzip). Alle drei Formulierungen sind Ausdruck des ökonomischen Prinzips, wobei letztere die allgemeinste Version ist und die beiden ersten als Spezialfälle einschliesst. Wenn in der A. das so verstandene ökonomische Prinzip als Rationalitätsmassstab verwendet wird, impliziert dies natürlich nicht, dass Menschen generell so handeln. Das ökonomische Prinzip ist seiner Natur nach vielmehr ein normatives Prinzip, indem es postuliert: Es ist vernünftig (= rational), bei Güterknappheit nach diesem Prinzip vorzugehen. Der Realisierung des ökonomischen Prinzips stehen in der Realität eine Reihe von Problemen entge­gen, von denen der Umstand, dass Sachverhalte nicht nur aus dem Blickwinkel des Ökonomen betrach­tet werden dürfen, nur ein, wenn auch schwergewichtiges, Argument ist. Innerhalb des Bezugsrahmens der A. ist in erster Linie das Problem der unvollkommenen Information (Informationsökonomik) zu nennen. Bei unvollkommenem Informationsstand — und das ist bei wirtschaftlichen Entscheidungen die Regel — kann im Sinne des ökonomischen Prinzips lediglich gefordert werden, das Optimum bei gege­benem Informationsstand zu suchen, wobei die Risikoneigung (das Sicherheitsstreben) des Entschei­denden als eine zusätzliche Variable eingeführt werden muss, um zu einer Lösung zu kommen. Da der Informationsstand i.d.R. nicht konstant, sondern variabel ist, entsteht zusätzlich das Problem, den Informationsstand selbst unter Kosten-/Nutzenaspekten zu optimieren.
3. Forschung Die A. weist prinzipiell drei Dimensionen wissenschaftlicher Forschung auf: Die Betriebswirtschaftstheorie, die (Theorie der) Betriebwirtschaftspolitik und die Betriebswirtschaftsphilosophie. Die Betriebswirtschaftstheorie analysiert Ursachen und Wirkungen einzelwirtschaftlicher Prozesse und Strukturen und strebt ihre Erklärung und Prognose an. Wg. der Komplexität wirtschaftlicher Sachver­halte sind theoretisch gehaltvolle Aussagen mit empirischem Wahrheitsanspruch regelmässig nur äu­sserst schwierig zu gewinnen. Daher bleibt es häufig bei der im ersten Stadium der Theoriebildung übli­chen systematisierenden Beschreibung dessen, was in der Realität vorgefunden wird. Die (Theorie der) Betriebswirtschaftspolitik analysiert Ziele und Instrumente (Mittel) wirtschaftlichen Handelns. Ihre Ausrichtung ist also unmittelbar praxeologisch geprägt. Dies entspricht auch im Wesentlichen dem Selbstverständnis der A., bei der die technologische, anwendungsorientierte Sichtweise dominiert. Diese Betonung findet sich schon bei Schmalenbach, der von der Betriebswirtschaftslehre als einer Kunstlehre, also einer technologisch ausgerichteten Wissenschaft sprach. Die Betriebswirtschaftsphilosophie untersucht wirtschaftliche Abläufe in den Betrieben und Haushalten auf ihren ethischen Gehalt und auf ihre Vereinbarkeit mit übergeordneten Grundsätzen und Normen. Dabei gibt sie selbst nicht wahrheitsfähige, aber als normativ gültig akzeptierte Werturteile ab. In die­sem Sinne spricht man auch von normativer Betriebswirtschaftslehre, einer Richtung, die im Vergleich zur langen Tradition wirtschaftsphilosophischer Forschung in der Nationalökonomie, in der A. nur ein Schattendasein führt. Die verschiedenen Dimensionen betriebswirtschaftlicher Forschung beziehen sich in der A. auf unterschiedliche Untersuchungsobjekte, die in Abbildung 1 zusammengefasst sind:
1. Um die vielfältigen Erscheinungsformen der Wirtschaftseinheiten systematisch zu erfassen und von möglichst vielen Seiten her ordnend zu erschliessen, bedient man sich in der A. des typologi­schen Verfahrens. Die Wahl der verwendeten Merkmale hängt dabei vom Untersuchungszweck ab. Beispiele hierfür sind: · Typologie der Rechtsformen · Branchen- und Grössenklassentypologie · Typen von Industriebetrieben · Typologie von Standortcharakteristika · Typen von Unternehmensverbindungen und verbundenen Unternehmen.
2. Das Wirtschaften in den Betrieben vollzieht sich als ein Komplex von Prozessen und Handlungsabläufen, der nach verschiedenen Aspekten analysiert werden kann: a) Wirtschaftliches Handeln ist im Kern eine spezifische Form zielgerichteten Handelns. Daraus folgt, dass das Wirtschaften in den Unternehmungen sich zumindest bei “rationalem” Vorgehen an klar umrissenen Zielen orientieren sollte. b) Der Wirtschaftsprozess ist in Richtung auf die verfolgten Ziele bewusst zu lenken. D.h., es bedarf des Einsatzes schöpferischer und dynamischer Gestaltungskräfte, damit die Unternehmungsprozesse zielgerecht in Gang gesetzt werden und koordiniert ablaufen. Ob und inwieweit dies erfolgreich gelingt, hängt von der Qualität des Managementsystems (Management) einer Unternehmung ab. c) Den Gegenstandsbereich des Wirtschaftens i.e.S. bilden die sich in der Unternehmung real vollziehenden Prozesse der (technischen) Leistungserstellung und (marktlichen) Leistungsverwertung. Der betriebliche Leistungsprozess (Leistung) gliedert sich dabei genetisch in drei Grundphasen (Beschaffung, Produktion, Absatz). d) In einer Geldwirtschaft schlagen sich die realen Güterprozesse (gleichsam spiegelbildlich) regel­mässig auch in einem Finanzprozess nieder, in dessen Problembereich aber auch solche finanziel­len Sachverhalte fallen, die losgelöst von den realen Güterprozessen auftreten. Der Finanzprozess beinhaltet insoweit allgemein Prozesse der Kapitalbindung, Kapitalfreisetzung, Kapitalzuführung und Kapitalentziehung.
3. Aus rechtlichen oder geschäftspolitischen Gründen ist es erforderlich bzw. zweckmässig, die wirtschaftlichen Prozesse systematisch zu erfassen und diese Informationen je nach Bedarfszweck auszuwerten. Diese komplexe Aufgabe wird vom betrieblichen Rechnungswesen übernommen. In der A. zählen dazu unterschiedliche Teilgebiete. Lange Zeit üblich war die Gliederung des Rechnungswesens in · Buchhaltung und Bilanz · Kalkulation · Statistik · Planungsrechnung. Neuerdings findet sich auch die Gliederung in · Finanz- und Wirtschaftlichkeitsrechnung · Pagatorische Bestands- und Erfolgsrechnung · Betriebsabrechnung und Kalkulation, wobei offen bleibt, welche Rechnungszweige streng kontenmässig im Rahmen der Buchhaltung, und welche lediglich in Form von Nebenrechnungen ausserhalb der Buchhaltung abgewickelt wer­den. Die Buchhaltung wird dabei traditionell als eigentlicher Kern des betrieblichen Rechnungs­wesens angesehen. Hinweise · Zu den vertiefenden bzw. angrenzenden Wissensgebieten der Betriebswirtschaftslehre siehe u.a.  Beschaffungsmanagement,   Buchführung,  ControllingFinanzwirtschaft,   Handels­betriebslehre,   Handelforschung,  IndustriemanagementInvestitionswirtschaft,  Jahres­abschluss,  LogistikMarketing,                               OrganisationPersonalmanagementProduktionsmanagementSteuerlehre, BetriebswirtschaftlicheTourismusbetriebslehre,   Umweltma­nagement,  UnternehmensethikUnternehmensführungUnternehmensplanung,   Versicherungsbetriebslehre,  Wirtschaftsinformatik u.v.a.m. · Zu den Methoden und Instrumenten der Betriebswirtschaftslehre siehe u.a.   Analysemethoden,   Benchmarking,  Entscheidung,         Finanzmathematik,   Kennzahlen,           Ökonometrie,  Operations ResearchOptimierung,   Optimierungsmodelle, mathematische,   Portfoliomanagement,                              Statistik,  Wirtschaftsmathematik u.v.a.m.

Literatur: E. Gutenberg, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Bd. 1: Die Produktion. 24. A., Ber­lin, Heidelberg, New York 1983, Bd. 2: Der Absatz. 17. A, Berlin, Heidelberg, New York 1984; Bd. 3: Die Finanzen.
8. A., Berlin, Heidelberg, New York 1980. E. Heinen, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. Nachdr. d.
9. A., Wiesbaden 1992. H. Jacob (Hrsg.), Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Nachdr. der
5. A., Wiesbaden 1990. E. Kosiol, Die Unternehmung als wirtschaftliches Aktionszentrum.
4. A., Reinbek 1972. H. Kussmaul, Betriebswirtschaftslehre für Existenzgründer.
5. A., München, Wien 2003. K. Kuting (Hrsg.), Saarbrücker Handbuch der Betriebswirtschaftlichen Beratung.
3. A. Her­ne/Berlin 2003. K. Mellerowicz, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Bd. 1: 14. A., Berlin, New York 1973; Bd. 2: 13. A., Berlin 1970; Bd. 3: 13. A., Berlin 1971; Bd. 4: 12. A., Berlin 1968; Bd. 5: Die be­trieblichen sozialen Funktionen. Berlin, New York 1977. E. Schäfer, Die Unternehmung, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. Nachdr. d. 10. A., Wiesbaden 1991. H. Schierenbeck, Grundzüge der Be­triebswirtschaftslehre. 16. A., München, Wien 2003. D. Schneider, Geschichte betriebswirtschaftlicher Theorie.
3. A., München, Wien 1987. W. Wittmann, Betriebswirtschaftslehre I, Grundlagen, Elemente, Instrumente. Tübingen 1982; Betriebswirtschaftslehre II, Beschaffung, Produktion, Absatz, Investition, Finanzierung. Tübingen 1985. G. Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 22. A., München 2005.  

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