Wertpapiere oder Ansprüche, die sich auf einen anderen Nominalwert (Basiswert genannt) beziehen.
Beispiele sind Option und Swaps.
Siehe auch: Derivate, Derivat.
aus Termingeschäften entstandene Forderungen und Verbindlichkeiten, die orginäre Finanzinstrumente zum Gegenstand haben und deren Wert eng mit dem Preis der Originärinstrumente, Basiswerte genannt, zusammenhängt. Basiswerte sind v.a. Wertpapiere, z.B. Anleihen und Aktien, Börsenindizes, z.B. DAX (Deutscher Aktienindex), REX (Deutsche Rentenindex), Zinssätze und Währungen. Es kann für beide Partner Erfüllungszwang bestehen (unbedingte derivative Termingeschäfte) oder nur für den Verkäufer, falls der Käufer sein Recht ausübt (bedingte Termin- oder Optionsgeschäfte). Derivate werden an Terminbörsen mit standardisierten Merkmalen (z.B. bezüglich der Mengen, Laufzeiten und Basiswerte) oder frei gehandelt. Die wichtigsten Arten sind Finanzterminkontrakte, Optionen und Finanztauschgeschäfte (Swaps). a) Finanztermingeschäfte (Finanz-Futures, wenn börslich gehandelt, Forwards, Forward Rate Agreements, wenn außerbörslich gehandelt), beinhalten die Verpflichtung, den Basiswert zu einem bestimmten Termin zum vereinbarten Preis zu liefern bzw. abzunehmen oder einen Barausgleich zu leisten. Meist werden aber börsengehandelte Futures vor Ende der Laufzeit durch Gegengeschäfte glattgestellt. Je nach dem zugrunde liegenden originären Finanzinstrument (Basiswert) unterscheidet man derivative Zins-, Aktien- und Devisentermingeschäfte. Der Käufer eines Futures erwartet steigende Preise des Basiswertes bzw. sinkende Zinsen. Er kann beispielsweise auf eine Aktienhausse spekulieren, sich einen günstigen Preis für einen späteren Wertpapierkauf sichern oder einen Ausgleich für den befürchteten Rückgang seiner Zinseinnahmen schaffen wollen. Der Verkäufer eines Finanz-Futures setzt auf sinkende Kurse bzw. steigende Zinsen. Seine Motive können die Spekulation auf eine Baisse oder die Absicherung gegen Kursverluste bzw. gegen steigende Zinskosten sein. Bei spekulativen Käufen und Verkäufen steht den Gewinnchancen ein Verlustrisiko gegenüber, das akut wird, wenn sich der Preis des Basisinstruments entgegen den Erwartungen entwickelt. Ein weiteres Motiv für den Abschluss von Finanzterminkontrakten kann eine gewinnversprechende Arbitrage zwischen Kassa- und Terminmarkt sein. Der Preis eines Finanzterminkontraktes wird im wesentlichen bestimmt vom Kassakurs des Basiswertes, den Preiserwartungen der Marktteilnehmer, den Finanzierungskosten und der Laufzeit. Gegen Ende der Laufzeit nähern sich Kassa- und Futureskurs insbes. wegen der rückläufigen Finanzierungskosten an. b) Als Option bezeichnet man einen Kaufoder Verkaufsanspruch (Call bzw. Put) zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis an einem bestimmten Verfalltag (Europäische Option) oder in einer bestimmten Frist (Amerikanische Option). Eine Finanzoption hat Finanzinstrumente zum Gegenstand, also z.B. Anleihen, Aktien oder Aktienindizes. Der Käufer der Option zahlt für die Chancen, die ihm sein Erwerbs- bzw. Verkaufsrecht bei günstiger Entwicklung des Optionsgegenstandes (Basiswert) bietet, dem Verkäufer (auch Stillhalter genannt) eine Prämie. Der Wert einer Option und damit auch die Prämienhöhe hängen hauptsächlich ab von der Einschätzung der Preisentwicklung des Basiswertes im Verhältnis zum festgelegten Preis, vom Zinsniveau, den erwarteten Dividenden (bei Aktienoptionen), von der Volatilität des Basiswertes und der Laufzeit bzw. Restlaufzeit der Option. Zur Optionspreisbestimmung sind ökonometrische und Gleichgewichtsmodelle entwickelt worden, deren Aussagekraft immer dann begrenzt ist, wenn ihre Voraussetzungen nicht vollständig zutreffen. Die bekanntesten Gleichgewichtsmodelle sind die von BLACK/SCHOLES, COX/RUBINSTEIN und MERTON. Um die Elastizität des Optionspreises zu beschreiben, werden in der Praxis verschiedene Maßgrößen verwendet, z.B. das Options-Delta und -Vega, das die Reaktion auf Kursschwankungen des Basiswertes bzw. auf Veränderungen der Volatilität des Basiswertes kennzeichnet. Der Käufer einer Kaufoption erwartet steigende Kurse, die über den vereinbarten Preis soweit hinausgehen, dass sich während bzw. am Ende der Laufzeit auch nach Abzug der Optionsprämie ein Gewinn ergibt. Hingegen rechnet der Verkäufer der Kaufoption mit sinkenden Kursen, die die Ausübung der Option unattraktiv machen, so dass er die Prämie als Gewinn vereinnahmen kann. Beim Erwerb bzw. Verkauf einer Kaufoption liegen die Verhältnisse bzw. Erwartungen umgekehrt. Der Optionsverkäufer (Stillhalter) hat in jedem Fall ein Verlustrisiko, das bei unerwarteter Preisentwicklung des Basiswertes akut ist. Ebenso wie Finanzterminkontrakte können Optionen der Absicherung von Kursund Zinsrisiken, gewinnspekulativen Zwecken und der Arbitrage dienen. Teilweise werden komplizierte und geradezu artistische Strategien benutzt. Optionen können auch in Optionsscheine verkörpert sein (engl. »warrants«). Traditionelle Optionsscheine werden im Zusammenhang mit Optionsanleihen begeben, die ein Bezugsrecht auf Aktien verbriefen. Bezugsverhältnis, Optionsfrist und Bezugspreis liegen dabei von vornherein fest. Optionsscheine ohne Zusammenhang mit einer bestimmten Anleihe (naked warrants) geben dem Inhaber das Recht, den Basiswert, z.B. einen Währungsbetrag, zu einem festgelegten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen oder einen Barausgleich zu verlangen, wenn sich der Marktpreis günstig entwickelt. Gedeckte Optionsscheine (covered warrants) werden z.B. auf Aktien oder Devisen ausgegeben, die der Emittent im Bestand hat oder für die er einen Lieferanspruch besitzt. Bei den nicht anleihegebundenen Optionsscheinen wird der Wettcharakter spekulativer Optionen besonders deutlich (verbriefte Wetten auf die Kursentwicklung des Optionsgegenstandes). Im übrigen hat die Entwicklung des Optionsgeschäfts in den letzten Jahren zu zahlreichen, mitunter komplexen und exotischen Formen geführt. Wegen der Verlustgefahren, die mit offenen Finanztermingeschäften und mit der Stillhalterposition von Optionen verbunden sind, müssen Kreditinstitute für Risiken im Rahmen des bankaufsichtlichen Grundsatzes I Eigenkapital vorhalten (Bankenaufsicht). c) Finanztauschgeschäfte (Swaps) werden abgeschlossen, um durch den Austausch von Zahlungsforderungen oder -verbindlichkeiten komparative oder absolute Finanzierungs- und Kostenvorteile zu erlangen oder Risiken zu mindern. So kann eine Bank ihr Festzinsrisiko auf der Aktivseite und ihr Dollarkursrisiko auf der Passivseite dadurch verringern, dass sie auf dem Swap-markt variable gegen feste Zinsverpflichtungen und Forderungen in Inlandwährung gegen Dollarguthaben tauscht (Zins- bzw. Währungs-Swap). Ein Anreiz zum Auswechseln von festen und variablen Zinszahlungen zwischen Kreditinstituten und Produktionsuntemehmen oder zwischen den letzteren kann auch in dem klassischen ricardianischen Fall komparativer Zinskostenvorteile bei der langfristigen resp. kurzfristigen Finanzierung bestehen. An den internationalen Kapitalmärkten wird ein hoher Anteil der Neuemissionen mit Swapabsicht begeben. Den Swapverkehr erleichtern standardisierte Rahmenverträge. Es besteht eine International Swap Dealers Association (ISDA). Außer den skizzierten einfachen Tauschgeschäften gibt es komplexe Formen sowie Kombinationen von Swaps und Optionen (Swaptions). Die neuere Entwicklung hat auch zu Kreditderivaten in Form von Swaps geführt, mit deren Hilfe v.a. Banken Kreditrisiken im Austausch gegen Prämienzahlungen übertragen und damit z.B. Klumpenrisiken aus Großengagements verringern können. Kreditderivate können allerdings auch als Optionen ausgestaltet sein. Die deutschen Banken betreiben in erheblichem Umfang Derivategeschäfte. So war Mitte 1999 allein ihr Swapvolumen größer als ihre zusammengefaßte Bilanzsumme. Literatur: Buschgen, H.E. (1998). Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Oktober 1993. Schierenbeck, H., Hölscher, R. (1998)
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