Rahmenplan für die Ordnung der Buchführung, in dem die einzelnen Konten systematisch gegliedert und zusammengefasst sind. Kontenrahmen werden von den Spitzenverbänden der Wirtschaft nach branchenspezifischen Bedürfnissen erstellt.
Kontenrahmen ist ein Rahmenplan mit einem systematisch geordneten Verzeichnis der Konten und Kontengruppen für das gesamte Rechnungswesen.
Nach dem 1937 durch Erlaß des Reichswirtschaftsministeriums für verbindlich erklärten sogenannten Erlaßkontenrahmen wurden in Deutschland mehr als 200 branchenbezogene Kontenrahmen erstellt.
Heute ist die Verwendung eines Kontenrahmens zwar nicht mehr verbindlich, jedoch haben die Wirtschaftsverbände Kontenrahmen entwickelt, die als Rahmenvorschriften für die einzelnen Unternehmungen Empfehlungscharakter besitzen und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalls ausgestaltet werden können.
Von besonderer Bedeutung sind der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR) und der 1971 herausgegebene Industrie-Kontenrahmen (IKR), der 1986 mit Rücksicht auf das Bilanzrichtlinien-Gesetz überarbeitet wurde.
Daneben sind zu nennen: Einzelhandelskontenrahmen, Großhandelskontenrahmen, Handwerkskontenrahmen.
stellen eine vollständige Übersicht der im betrieblichen Rechnungswesen der Unternehmen auftretenden Konten dar und liefern das Grundgerüst für die Ausgestaltung der Buchführungen in Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige. Aus dem Kontenrahmen entwickeln die Unternehmen ihren Kontenplan.
Die Entwicklung von Kontenrahmen hat eine lange Tradition. In Anlehnung an die Arbeiten Schmalenbachs wurde nach dem zweiten Weltkrieg im Jahr 1951 der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR) herausgegeben, der lediglich wie alle Kontenrahmen in der BRD empfehlenden Charakter besitzt. In Anlehnung an diesen Kontenrahmen wurden Kontenrahmen für den Einzelhandel und Großhandel herausgegeben. Weitere spezifische Empfehlungen von anderen Wirtschaftsfachverbänden liegen in der Praxis vor.
Die Entwicklung eines geeigneten Kontenrahmens für industrielle Unternehmen findet ihren vorläufigen Abschluß in dem im Jahre 1971 vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) herausgebrachten Industriekontenrahmens (IKR).
1. Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR): Die Anordnung der Kontenklassen erfolgt nach dem Prozeßgliederungsprinzip. Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung können in einem Einkreissystem oder in der Organisation getrennt nach einem Zweikreissystem durchgeführt werden. Der GKR sieht folgende Kontenklassen vor:
Klasse 0: Anlagevermögen und langfristiges Kapital
Klasse 1: Finanz-Umlaufvermögen und kurzfristige Verbindlichkeiten
Klasse 2: Neutrale Aufwendungen und Erträge
Klasse 3: Stoffe-Bestände
Klasse 4: Kostenarten
Klasse 5/6: Kostenstellen
Klasse 7: Kostenträger-Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen
Klasse 8: Kostenträger-Erträge
Klasse 9: Abschluß
In dieser Gliederung spiegelt sich der Prozeß der betrieblichen Leistungserstellung wider. Die , Abgrenzung erfolgt in die Kontoklasse 2.
2. Kontenrahmen für den Einzelhandel und Großhandel: Sie unterscheiden sich vom GKR lediglich in den Inhalten der Kontenklassen 4, 5 und 7.
3. Industriekontenrahmen (IKR): Die Anordnung der Kontenklassen in der Finanzbuchhaltung erfolgt nach dem Abschlußgliederungsprinzip (Bilanzgliederungsprinzip). Die Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung werden in zwei getrennten Rechnungskreisen durchgeführt. Die Abgrenzungsrechnung erfolgt außerhalb des Rechnungskreises der Finanzbuchhaltung.
Rechnungskreis I für Finanzbuchhaltung:
Klasse 0: Sachanlagen und immaterielle Anlagen
Klasse 1: Finanzanlagen und Geldkonten
Klasse 2: Vorräte, Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Klasse 3: Eigenkapital, Wertberichtigungen, Rückstellungen Klasse 4: Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten
Klasse 5: Erträge
Klasse 6: Material- und Personalaufwendungen, Abschreibungen und Wertberichtigungen
Klasse 7: Zinsen, Steuern, sonstige Aufwendungen
Klasse 8: Eröffnung und Abschluß Rechnungskreis II für Abgrenzungsrechnung und Kostenrechnung (Klasse 9):
Kontogruppe 90: Unternehmensbezogene Abgrenzung.
Kontogruppe 91: Kostenrechnerische Korrekturen. (Diese beiden Gruppen dienen der Abgrenzungsrechnung). In den Kontogruppen 92 bis 99 kann die Kostenrechnung nach dem Prozeßgliederungsprinzip kontenmäßig, d.h. buchhalterisch in einem selbständigen Abrechnungskreis durchgeführt werden. Sie kann aber auch statistisch-tabellarisch mit BAB I und BAB II erfolgen, wie dies im GKR auch möglich ist, wenn die Kostenrechnung dort getrennt von der Finanzbuchhaltung auf statistisch-tabellarische Weise durchgeführt wird. (Abgrenzung, Abstimmung).
In der Praxis werden sowohl der GKR als auch der IKR verwendet, wobei die Anwendung des GKR heute noch vielfach erfolgt. Es bleibt abzuwarten, ob der IKR sich in der Praxis vollständig durchsetzt. Es wird ein langfristiger Prozeß sein.
Der Kontenrahmen ist ein Organisation und Gliederungsplan für das gesamte Rechnungswesen. Er wurde im Jahre 1937 durch einen Erlaß des Reichswirtschaftsministeriums (Wirtschaftlichkeitserlaß) für verbindlich erklärt. Nach diesem sog. »Erlaßkontenrahmen« wurden in Deutschland mehr als 200 Kontenrahmen für einzelne Branchen aufgestellt. Die Verbindlichkeit des »Erlaßkontenrahmens« und der von ihm abgeleiteten Branchenkontenrahmen wurde im Jahre 1953 durch das Bundeswirtschaftsministerium aufgehoben. Heute besteht also kein Zwang mehr zur Anwendung eines Kontenrahmens, jedoch hat der Bundesverband der Deutschen Industrie einen sog. »Gemeinschaftskontenrahmen« (GKR) entwickelt, der eine Empfehlung darstellt. Er ist die Rahmenvorschrift, nach der der einzelne Betrieb unter Berücksichtigung seiner individuellen Eigenart seinen Kontenplan entwickelt. Der GKR genügte infolge neuerer Entwicklungen im Bilanzrecht (Aktienrechtsreform 1965) und in der Kostenrechnung nicht mehr in vollem Umfange den Anforderungen der Wirtschaft. Deshalb entwickelte ein Expertenteam des Betriebswirtschaftlichen Ausschusses des BDI einen neuen Industriekontenrahmen (IKR). Er hat jedoch bisher nur zögernd den GKR verdrängen können.
Die Vielzahl und Heterogenität der im Rahmen der Finanz- und Betriebsbuchführung einzurichtenden Verrechnungsstellen (Konten) machen eine systematische Ordnung und Gliederung notwendig. Diese Systematik wird durch den Kontenrahmen geschaffen. Dieser ist ein geordnetes Verzeichnis von Konten und Kontengruppen der Finanz- und Betriebsbuchführung, das der laufenden Buchführung ein Ordnungsgerüst vorgibt. Der Kontenrahmen vermittelt eine vollständige Übersicht über die im betrieblichen Rechnungswesen möglicherweise auftretenden Konten und stellt damit einen überbetrieblichen Organisationsplan dar, der den unternehmensspezifischen Bedürfnissen anzupassen ist (Kontenplan). Ursprünglich waren branchenspezifische Kontenrahmen für alle Unternehmen zwingend vorgeschrieben (Erlass des Reichswirt- schaftsministers vom 11.11. 1937). Heute finden Kontenrahmen über die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung Eingang in das betriebliche Rechnungswesen und sind in der betrieblichen Praxis meist in den Varianten Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR) und Industriekontenrahmen (IKR) anzutreffen (vgl. auch DATEV-Kontenrahmen). Kontenrahmen sind im allgemeinen nach dem dekadischen Prinzip aufgebaut, bei dem die Gesamtheit aller Konten in 10 materiell verschiedene Kontenklassen eingeteilt wird. Jede Kontenklasse zerfällt wiederum in zehn Kontengruppen, die ihrerseits in jeweils zehn Kontenuntergruppen unterteilt wird. Die Aufspaltung lässt sich entsprechend den Bedürfnissen der Unternehmung weiter fortsetzen, bis das einzelne Konto erreicht ist. Die Bezeichnung der Konten innerhalb des Kontenrahmens erfolgt nach dem dezimalen Zahlensystem, wobei die Anzahl der Stellen die Tiefengliederung anzeigt. Beispiel: Kontenklasse: 1 Finanzkonten Kontengruppe: 14 Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen Kontenart: 145 Zweifelhafte Forderun- (-untergruppe) gen (Dubiose) Konto 1451 Zweifelhafte Forderung an Kunde Schmidt Literatur: Eisele, W, Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 5. Aufl., München 1993. Pelzei, G., Kontenrahmen als Mittel der Betriebssteuerung, Wiesbaden 1975.
Verzeichnisse, in denen die Konten der Buchhaltung nach einer sachlichen und zeitlichen Ordnung gegliedert werden, um die Geschäftsvorfälle entsprechend der Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bzw. Dokumentation (GoD) klar und übersichtlich erfassen zu können. Kontenpläne sind die unternehmensspezifischen Verzeichnisse, die i.d.R. aus Kontenrahmen abgeleitet werden, wie sie von Wirtschaftsverbänden empfohlen werden. Verbreitet sind insbesondere der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR) und der Industriekontenrahmen (IKR) des Bundesverbandes der Industrie sowie branchenspezifische Kontenrahmen für den Großhandel und den Einzelhandel. Ein konzerneinheitlicher Kontenplan für alle Gesellschaften innerhalb eines Konzerns erleichtert die Konsolidierung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss. Er stellt darüber hinaus ein Instrument zur Führung und Steuerung von Tochtergesellschaften dar ( Konzernabschluss, Konsolidierung/Eliminierung ). Im Hinblick auf den Sachumfang der Konten kann sich der Kontenrahmen bzw. -plan auf die Konten der Finanzbuchhaltung beschränken oder auch zusätzlich die Konten der Betriebsbuchhaltung umfassen. Wird die Betriebsbuchhaltung in die Kontensystematik der Finanzbuchhaltung integriert, liegt ein sog. Einkreissystem vor. Beim Zweikreissystem hingegen wird die Betriebsbuchhaltung, in der das Betriebsergebnis auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung abgeleitet wird, und die Finanzbuchhaltung, in der das handelsbilanzielle Ergebnis ermittelt wird, in einem getrennten Kontensystem durchgeführt. Die Verbindung zwischen beiden Buchungskreisen stellen sog. übergangskonten oder Spiegelbildkonten dar. Ein Beispiel hierfür ist der IKR.
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