(EWU) wird als Komplement einer Europäischen Wirtschaftsunion (zusammen: EWWU) bezeichnet und stellt die politische Endstufe einer mit dem Zusammenbruch des Bret- ton-Woods-Systems verstärkten europäischen Währungskoordination in Form des Europäischen Wechselkursverbunds und des Europäischen Währungssystems (EWS) dar. Sie stellt den nach der Realisation des sog. Binnenmarktes (1993) politisch geplanten weiteren grossen Integrationsschritt zu einer Europäischen Politischen Union dar. Eine finale Währungsunion ist dabei charakterisiert durch einen uneingeschränkten Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedsländern, gemeinsam institutionalisiertes und legitimiertes Zentralbankensystem (mit der Poolung aller Währungsreserven und einer zentralen Währungspolitik gegenüber Drittländern) sowie eine gemeinsame (originäre) Währung und damit eine gemeinsame Recheneinheit (Preisauszeichnung, Bilanzierung etc.) sowie ein gemeinsames Zahlungsmittel. In einer quasi-finalen EWU können bei unwiderruflich fixierten Wechselkursen und bei vollständiger Währungskonvertibilität verschiedene nationale Währungen und Zentralbanken existieren, wobei die nationalen Geld- und Kapitalmarktpolitiken aber von einer zentralen Institution definiert und bestimmt werden. Aufeinander abgestimmt, koordiniert oder harmonisiert bis zentralisiert sind in einer Währungsunion auch Bereiche wie z. B. Anlegerschutz, Banken-, Börsen- und Versicherungsaufsicht, Marktzugang und Vertragsrechte (Indizierungen usw.). Die Fülle der konstitutiven Elemente einer Währungsunion zeigt einerseits, dass eine scharfe, allokationsneutrale Trennung zwischen einer Währungsunion und einer Wirtschaftsunion (Harmonisierung der Fiskalpolitik resp. der nominalen Nachfragesteuerung usw.) nicht existiert. Andererseits verdeutlicht sie, warum im Deutschen Reich eine Währungsunifikation bzw. -Vereinheitlichung erst nach der vollzogenen politischen Einigung erfolgte und selbst der Währungstausch der DDR-Mark in D-Mark erst angesichts der unmittelbar bevorstehenden vollständigen (irreversiblen) politischen Integration der DDR in die gemeinsame BRD stattfand. Sie verdeutlichen auch, warum die Münzverträge (Lateinische Münzunion unter französischer Hegemonie, Wiener Münzkonvention usw.) bei existierenden Nationalstaaten scheitern mussten. Den Ausgangspunkt der aktuellen Bemühungen um die Errichtung der EWU bildete der 1989 im Auftrag des Europäischen Rates vorgelegte Delors-Bericht. Es ist ein Drei-Stufen-Plan. Die am 2.7. 1990 in Verbindung mit der deutschen Vereinigung in Kraft getretene erste Stufe sollte beinhalten: Alle EG-Mitgliedsländer nehmen am Wechselkursmechanismus des EWS teil, es existiert ein einheitlicher freier Kapitalmarkt mit uneingeschränkter privater Verwendungsmöglichkeit der Europäischen Währungseinheit (ECU). Ab 1994 (zweite Stufe) sollte im EWS eine Bandbreitenverengung vorgenommen sowie eine kollektive Geldpolitik (anstelle einer reinen Abstimmung der nationalen Geldpolitiken) nach einer eingeschränkten Souveränitätsübertragung durch das Europäische Zentralbankensystem (EZBS) durchgeführt werden. 1997, spätestens 1999, sind die restlichen nationalen Rechte an das EZBS zu übertragen, dass dann allein verantwortlich die europäische Geldpolitik und die Devisenmarktinterventionen (bei vollständig übertragenen Währungsreserven usw.) gegenüber Drittwährungen durchführt. Der Delors-Plan ist ein politisch-monopoli- sierter Weg zu einer EWU; ökonomische Wege wie ein Währungswettbewerb zur Erreichung einer Europäischen Einheitswährung werden ausgeschlossen. Das Problem eines fixierten Zeitplanes (einschl. der Konzessionen der letzten Verhandlungsminute) liegt bei effizienten Märkten in dem abdiskontierten Verlust der Eigenständigkeit der nationalen Zentralbanken und damit in deren Reputationsverlust (ohne eine kompensierende Übertragung auf das EZBS). Diese Verluste betreffen insb. die zuvor marktstärksten Währungen und bedeuten für diese tendenziell höhere Kapital- und Transaktionskosten; sie schwächen tendenziell die Anker-Währung im EWS. Der EG-Gipfel von Maastricht (9.-11.12. 1991) fixiert neben dem EZBS die Währungsunifikation und damit die finale EWU für das Jahr 1997 (spätestens 1999). Dabei kann jedes Mitgliedsland der (erweiterten) EG auch Mitglied der EWU werden (Voraussetzung: mindestens sieben Länder), vorausgesetzt die Staatsverschuldung ist kleiner als 60% des BIP, die jährliche Neu-Kreditaufnahme kleiner als 3%; die Inflationsrate übersteigt nicht um mehr als 1,5 Prozentpunkte das arithmetische Mittel jener Raten der drei stabilisierten Währungen; die nationale Währung schwankte mindestens seit zwei Jahren im EWS-Band (± 2,5%) um die Parität. Eine ökonomische Diskussion dieser zumeist politisch manipulierbaren Kriterien (Auslagerungen in Sondervermögen, Staatsunternehmen usw.) ist noch zu führen. Der ökonomische Nutzen einer Einheitswährung resp. einer EWU liegt primär in der Reduktion der Informations-, Transaktionsund Wertaufbewahrungskosten sowie der Unsicherheiten bezüglich zukünftiger Preis- und/ oder Wechselkursentwicklungen im innergemeinschaftlichen Zahlungsverkehr. Hinzu kommt der Vorteil infolge einer möglicherweise steigenden Bedeutung der europäischen Währung im Internationalen Währungssystem (über das aller jetzigen nationalen Währungen zusammen; insb. gegenüber dem US- Dollar) und einer Einsparung bei den jetzigen Zentralbanken. Die Kosten liegen primär im Verlust der geldpolitischen Autonomie bzw. der nationalen Kontrolle der Preisniveaustabilität (einschliesslich der Gestaltung eines zum Entwicklungsniveau adäquaten Geld- und Kapitalmarktsystems). Die Kosten einer EWU sind (wahrscheinlich) um so grösser (insb. für stabilitätsbewusste Länder) je weniger politisch unabhängig das EZBS ist, je weniger harmonisiert und stabilitätsorientiert die nationalen Fiskal- und Budgetpolitiken sind oder je weniger sich die nationalen Inflationsmentalitäten angepasst haben. Die Verteilung der Nettovorteile der EWU ist dabei sehr unterschiedlich; sie sind am geringsten für Länder mit einer international bedeutenden Fak- turierungs- und Reservewährung (DM) - sie können sogar (netto) negativ sein.
Am 1. Januar 1999 hat für elf Staaten der EU die Europäische Währungsunion begonnen. In dieser Währungsunion sind die Wechselkurse der Währungen aller Teilnehmerländer untereinander unveränderbar. Die Währungen werden zwischen den Staaten nicht mehr an Devisenbörsen gehandelt. Der Ausschluß von Kursschwankungen hat positive Auswirkungen auf die Wirtschaft, insbesondere auf den Warenaustausch. Beim Warenexport muß keine Firma mehr befürchten, daß Aufwertungen der eigenen Währung die eigenen Exportchancen schmälern oder daß Abwertungen anderer Währungen konkurrierenden ausländischen Firmen Vorteile bringen. Natürlich können an einer Währungsunion nur Staaten teilnehmen, deren ökonomische Entwicklung nicht zu sehr voneinander abweicht; eine Währungsunion zwischen Erst- und Drittweltstaaten ist daher ausgeschlossen. Die Preise, Zinsen, das Haushaltsdefizit und die Staatsverschuldung dürfen bei den Teilnehmerländern nicht zu sehr voneinander abweichen, sondern sie sollen sich sogar einander annähern, also konvergieren, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen. Die Konvergenzkriterien in der Europäischen Währungsunion sind:
Preisstabilität. Die Preisstabilität ist das wesentlichste Ziel der Geldpolitik, wie sie von der Europäischen Zentralbank betrieben wird. Als Richtwert gilt, die Preissteigerungsrate pro Jahr unter zwei Prozent zu halten.
Haushaltsdefizit und Staatsverschuldung. Teilnahmestaaten der Währungsunion und Beitrittskandidaten dürfen nur ein Haushaltsdefizit aufweisen, das nicht höher liegt als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Staats-Verschuldung darf 60 Prozent des BIP nicht überschreiten. 3. Währungsstabilität. EU-Staaten, die nicht Mitglied der Währungsunion sind, können ihr erst beitreten, wenn sie am Wechselkursmechanismus teilnehmen und ihre Währungen gegenüber dem Euro zwei Jahre lang stabil geblieben sind. Von den derzeit fünfzehn Staaten der EU nehmen vier noch nicht an der Europäischen Währungsunion teil. Dabei handelt es sich um Dänemark, Griechenland, Großbritannien und Schweden. Für diese Währungen wurde in Bezug auf den Euro der Europäische Wechselkursmechanismus geschaffen. Die Teilnahme an diesem Mechanismus ist freiwillig, jedoch eine Bedingung für den künftigen Beitritt zur Währungsunion. Großbritannien (Britisches Pfund) und Schweden (Schwedische Krone) nehmen bislang nicht am Wechselkursmechanismus teil, Dänemark (Dänische Krone) und Griechenland (Drachme) seit dem 1. Januar 1999. Außer Griechenland erfüllen die EU-Staaten, die (noch) nicht Mitglied der Europäischen Währungsunion sind, die Konvergenzkriterien. Zwei wichtige Vertragswerke bilden die Basis der Währungsunion, und zwar der Maastrichter Vertrag als auch der im Dezember 1996 in Dublin abgeschlossene Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union.
Auf der Grundlage der Beschlüsse von Maastricht trat zum 1.1. 1999 die europäische Wirtschafts- und Währungsunion in Kraft. Zu diesem Termin geht die Geldpolitik in die Verantwortung einer europäischen Notenbank über, während die Wirtschafts- und Finanzpolitik in den Händen der Nationalstaaten bleibt. Das herausragende Kennzeichen ist eine für alle Teilnehmerstaaten einheitliche Währung. Zwölf Staaten haben sich ihr bisher angeschlossen: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien (2002). Wer an der EWU teilnehmen will, muss folgende Konvergenzkriterien erfüllen:Budgetdefizit: Die jährliche Nettoverschuldung darf 3 % des Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigen.
Gesamtverschuldung: Die gesamten Staatsschulden dürfen nicht höher als 60 % des Bruttoinlandsprodukts sein.
Inflation: Die Inflationsrate im Jahr vor dem Beitritt darf höchstens 1,5 % über dem Durchschnitt der drei Länder mit den niedrigsten Raten liegen.
Wechselkursstabilität: Die Bandbreiten im EWS müssen seit zwei Jahren ohne Anpassungen eingehalten werden.
Zinsentwicklung: Die langfristigen Zinssätze sollen nicht mehr als 2 % vom Durchschnitt der drei Länder mit dem niedrigsten Zinsniveau abweichen.
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