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Länderrisiko

(internationales Risiko) Risiko eines Verlustes bei einer Auslandsinvestition, einem Auslandskredit oder einem Exportverkauf aufgrund der wirtschaftlichen und politischen Bedingungen im Empfängerland. Die Ursachen hierfür können in drei Gruppen eingeteilt werden: (1)  Wirtschaftliche Gründe, die auf Veränderungen der Eigentumsrechte (z.B. Verstaatlichung, zwangsweise Erhöhung des Anteils einheimischer Kapitalbesitzer oder erzwungener Verkauf) und auf Devisenmangel infolge von Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmungen oder anhaltender Dürre) zurückgehen. (2)  Politische Gründe, die innerhalb des Empfängerlandes entstehen. Sie können legal (z. B. Regierungskrisen, Arbeitskonflikte, Veränderungen von Vorschriften im Aussenhandel) oder illegal (z. B. Aufruhr, Bürgerkrieg, Revolution, Sezession oder Staatsstreich) sein. (3)  Politische Gründe, die von ausserhalb des Empfängerlandes ausgehen (z.B. Interventionen durch ausländische Mächte, Blockaden, Grenzstreitigkeiten oder offener Krieg). Über die offensichtlichste Form des Länderrisikos, die erzwungene Verstaatlichung, besteht nur wenig gesichertes Wissen. Eng verwandt mit Verstaatlichung ist der zwangsweise Verkauf von ausländischen Firmen an einheimische und die Neuaushandlung bereits geschlossener Verträge. Eine umfassende empirische Untersuchung (1500 Enteignungen in 76 Entwicklungsländern in der Periode 1960-76) kommt zum Ergebnis, dass es nur wenige Fälle von "Massenverstaatlichungen" gibt, bei denen ganze ausländische Unternehmen in der Folge grösserer politischer Umwälzungen enteignet worden sind. Derartige Nationalisierungen fanden z.B. in Tansania (1967), Algerien (1967-72), Chile (1971-72), Äthiopien (1975), Angola und Mocambique (1975-76) statt. Der grösste Teil der in der Stichprobe enthaltenen Fälle der erzwungenen Aufgabe von Unternehmen (89%) wurde selektiv zur Förderung bestimmter interner gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Ziele vorgenommen. Daher sind die ausländischen Unternehmen und die Wirtschaftszweige in ganz unterschiedlichem Masse betroffen worden. Das Risiko einer Verstaatlichung ist bei Banken und Versicherungen, im Bereich der Rohstoffgewinnung und in der Infrastruktur (z.B. Eisenbahnen) höher als anderswo. Die Gefahr einer Enteignung ist in der Industrie und im Handel kleiner, besonders wenn die Firmen international verflochten und/oder forschungsintensiv sind. Das Länderrisiko lässt sich grundsätzlich auf zwei verschiedene Weisen erfassen: (1)  Am häufigsten wird auf das Urteil von Experten vertraut. Neben Methoden, die mehr oder weniger zufällig auf die intuitiven Meinungen über das Länderrisiko von (zuweilen selbst ernannten) Fachleuten abstellen, gibt es auch systematische Methoden. Deren bekannteste ist der BERI-Index. Verschiedene andere Indizes für das Länderrisiko werden nach ähnlichen Prinzipien erstellt (Rating). Ein Beispiel ist der Institutional Investor Credit Rating Index. (2)  Der zweite Ansatz zur Risikoabschätzung baut auf einer quantitativen Analyse von Vergangenheitsdaten auf, um eine objektivere Messung als bei Befragungen zu erreichen. Hierfür werden grosse Zahlenmengen gesammelt und bestehende Zusammenhänge statistisch erforscht. In einem typischen Beispiel (Rummel und Heenari) werden daraus vier unabhängige Risikodimensionen gebildet: Politische Instabilität im Inland, Konflikte mit dem Ausland, politisches Klima und wirtschaftliches Klima. Die diese Dimensionen abbildenden Variablen werden nach einem rein statistischen Kriterium ausgewählt, nämlich jenen Variablen, die am höchsten miteinander korreliert sind (Clusteranalyse). Nachteil dieses Ansatzes ist, dass "intuitive", nichtmessbare (oder bisher noch nicht messbare) Einflüsse vernachlässigt werden. Überdies beziehen sich einige der Variablen auf so weit zurückliegende Zeiträume, dass sie für die Beurteilung des Länderrisikos zum jeweiligen Zeitpunkt von geringem Nutzen sind.   Literatur: Frey, B. S., Internationale Politische Ökonomie, München 1985, Herring, R.J. (Hrsg.), Managing International Risk, Cambridge 1983. Peffekoven, R., Deutsche Einheit und Finanzaus¬gleich, in: Staatswissenschaften und Staatspraxis, 1. Jg. (1990), S. 485 ff.

Risiko bei der Kreditvergabe (a Kredit) von Banken an ausländische Kreditnehmer infolge von Beschränkungen im internationalen Zahlungsverkehr oder möglicher Zahlungsverweigerungen staatlicher Schuldner bzw. Garanten. Dabei wird unterschieden
1. Transferrisiko: Unsicherheit, ob sich der Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit in eigener Währung auch Devisen beschaffen kann und
2. Staatsrisiko, das sich auf die Problematik staatlicher Zahlungsverweigerung bezieht.

Gefahr einer bewußten Zahlungsunwilligkeit (politisches Länderrisiko) oder einer gegebenen Zahlungsunfähigkeit (wirtschaftliches Länderrisiko) eines Landes.

Siehe: Rating

(engl. country risk) Das Länderrisiko bezeichnet spezielle Verlustrisiken im Außenwirtschaftsverkehr, die die Durchsetzung von Forderungen gegenüber ausländischen Vertragspartnern bzw. den Kapitaleinsatz und erwartete Gewinne bedrohen. Hierzu zählen: a) politische Risiken infolge von Feindseligkeiten wie Krieg, Boykott, Blockaden, innenpolitischen Entwicklungen (Streik, Unruhen, Bürgerkrieg), Beschlagnahme usw.; b) Zahlungsverbots und Moratoriumsrisiken (ZM isiken), durch die zahlungswillige und zahlungsfähige Schuldner bei der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten (z. B. durch Zahlungsbilanzprobleme oder zwischenstaatliche Konflikte) durch staatliche Maßnahmen behindert werden; d) Konvertierungs und Transferrisiken (KT isiken) entstehen infolge von Beeinträchtigungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs für Beträge, die der ausländische Schuldner als Gegenwert für die verbürgte Forderung bei einer zahlungsfähigen Bank eingezahlt hat, die jedoch aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Schuldners oder der Bank liegen, nicht in die vereinbarte Währung konvertiert oder in das Ausland transferiert werden können (siehe auch r Kreditrisiko).

Country Risk, Risque-Pays
Bezeichnet spezielle Verlustrisiken im Außenwirtschaftsverkehr, die die Durchsetzung von Forderungen gegenüber ausländischen Vertragspartnern bzw. den Kapitaleinsatz und erwartete Gewinne bedrohen. Hierzu zählen:
Politische Risiken infolge von Feindseligkeiten wie Krieg, Boykott, Blockaden, innenpolitischen Entwicklungen (Streik, Unruhen, Bürgerkrieg), Beschlagnahme usw.;
Zahlungsverbots- und Moratoriumsrisiken (Moratorium) (ZM-Risiken), durch die zahlungswillige und zahlungsfähige Schuldner bei der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten (zum Beispiel durch Zahlungsbilanzprobleme oder zwischenstaatliche Konflikte) durch staatliche Maßnahmen behindert werden. - Konvertierungs- und Transferrisiken (KT-Risiken) entstehen infolge von Beeinträchtigungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs für Beträge, die der ausländische Schuldner als Gegenwert für die verbürgte Forderung bei einer zahlungsfähigen Bank eingezahlt hat, die jedoch aus Gründen, die außerhalb des Einflußbereichs des Schuldners oder der Bank liegen, nicht in die vereinbarte Währung konvertiert oder in das Ausland transferiert werden können.

1. Countryrisk. Summe aller Risiken, die aus der Gewährung Grenzen überschreitender (internationaler) Kredite entstehen. Vergleicht man einen Auslands-mit einem Inlandskredit, beinhalten beide Kreditarten das Risiko, dass Zins- und Tilgungszahlungen nicht termingerecht oder gar nicht geleistet werden. In beiden Fällen geht es zunächst um das individuelle Schuldnerrisiko (Einzelkredit-, Ausfall-, Bonitäts- bzw. Delkredererisiko), also um die Kreditwürdigkeit des einzelnen Kreditnehmers. Im Grenzen überschreitenden Kreditgeschäft kommt zu diesem Einzelrisiko ein zusätzlicher gesamtwirtschaftlicher Risikofaktor in Gestalt des Länderrisikos hinzu. Dieses ist damit als primäre zusätzliche Risikokomponente anzusehen, die einen Auslands- vom Inlandskredit unterscheidet. Ferner: Transferrisiko. Das Länderrisiko stellt sich somit den Banken weniger in Form eines Verlust- als primär als Liquiditätsrisiko dar. Dennoch können sich aus der verzögerten Rückzahlung von Krediten auch beträchtliche Ertragseinbussen für die Kredit vergebenden Banken ergeben.
2. Regelungsbereich der MaRisk: Kreditgeschäftsprozessanforderungen.

In den letzten Jahren ist eine kaum noch überschaubare Anzahl von Konzepten zur Beurteilung von Länderrisiken entwickelt worden, mit dem Ziel, Entscheidungshilfen für die Selektion erfolgsversprechender Auslandsmärkte (Markauswahl) zu liefern. Klassische risikobezogene Länderanalysen umfassen neben politischen und wirtschaftlichen (ökonomischen) Aspekten auch gesellschaftliche (sozio-kulturelle) Rahmenbedingungen bzw. Einflussfaktoren.

Grundsätzlich können die Länderrisi-kobeurteilungskonzepte in Partialansätze und Totalansätze eingeteilt werden. Bei den Partialansätzen der Länderrisikoanalyse werden aus der Komplexität des Entscheidungsfeldes jeweils nur Ausschnitte der relevanten Risikoursachenbereiche in Betracht gezogen. Das Ziel der Totalansätze besteht darin, die Umweltkomponenten möglichst vollständig zu erfassen. Darüber hinaus kann zwischen quantitativen und qualitativen Verfahren der Bewertung von Länderrisiken unterschieden werden (vgl. auch Backhaus/Büschken/Voeth, 2000, S. 111; Engelhard, 1992, S. 376ff.; Krämer-Eis, 1998, S. 23ff.):

- Unter qualitativen Verfahren sind Konzepte zu subsumieren, die keine zahlenmäßige Bewertung verwenden, sondern versuchen, ein ganzheitliches Bild der Situation des entsprechenden Landes wiederzugeben. Hierzu zählen u.a. Expertisen, Szenarien, Checklisten, Risikoprofile oder Informationsreisen vor Ort. Sie bieten die Möglichkeit, die speziellen Stärken und Schwächen eines Landes zu zeigen und individuell bewerten zu können.

- Unter quantitativen Verfahren sind alle Vorgehensweisen zu verstehen, die unter Zuhilfenahme von zahlenmäßigen Bewertungen das Länderrisiko als kardinale bzw. ordinale Maßzahl darstellen. Die Mehrzahl der Verfahren basiert auf Punktbewertungsmodellen, stellt das Länderrisiko eindimensional als Zahlenwert dar und verwendet diesen Wert als Grundlage für ein Länderrating bzw. eine Länderklassifikation. Eines der bekanntesten Verfahren zur Bewertung von Länderrisiken ist der BERI-Index

Der Begriff der Länderrisiken (politische Risiken i.w.S.) wird in der Literatur sehr uneinheitlich verwendet. Im Gegensatz zu den ökonomischen Risiken, die häufig in dem ausländischen Unternehmen begründet sind, resultieren Länderrisiken aus Maßnahmen ausländischer Regierungen oder allgemein aus der Situation des Partnerlandes. Es handelt sich konkret um Verlustgefahren, die einem Unternehmen aus der gesamtwirtschaftlichen, politischen und sozio-kulturellen Situation eines Landes entstehen können (vgl. Engelhard, 1992, S. 369; Meyer, 1987, S. 16).

Altmann (1993, S. 709f.) differenziert zwischen politischen und wirtschaftspolitischen Risiken. Jahrmann (1998, S. 272ff.) differenziert nach politischen Risiken (i.e.S.), Zahlungsverbots- und Moratoriumsrisiken sowie Transfer- und Konvertierungsrisiken, die er gesamthaft als politische Risiken i.w.S. bezeichnet:

1. Politische Risiken (i.e.S.): Zu den politischen Risiken zählen Schäden, die auftreten können als Folge von kriegerischen Ereignissen, politischen Instabilitäten (Regierungswechsel), Blockaden oder Boykottmaßnahmen, so dass die Ware nicht vertragsgemäß exportiert bzw. importiert werden kann bzw. darf. Gleichermaßen zählen hierzu auch Schäden als Folgeerscheinungen von innenpolitischen Entwicklungen im Schuldnerland wie Bürgerkriege, Unruhen oder Streiks. Diese Ereignisse schlagen sich entweder in der Beschlagnahmung der Ware, in dem Verlust der Ware, in der Beschädigung der Ware oder in der Möglichkeit, eine Liefertransaktion nicht realisieren zu können oder in Enteignung nieder.

2. Zahlungsverbots- und Moratoriumsrisiken (ZM-Risiken): In diesem Falle werden durch staatliche Maßnahmen, z.B. im Schuldnerland, zahlungswillige und zahlungsfähige Schuldner an der Zahlung ihrer Verbindlichkeiten gehindert. Gründe für derartige Zahlungsverbote können zwischenstaatliche Konflikte, aber auch Zahlungsbilanzprobleme sein. Bei einem Moratorium (Zahlungsaufschub) wird nur eine teilweise Zahlung erlaubt, oder die Überweisung ins Ausland wird über einen längeren Zeitraum gestreckt.

3. Konvertierungs- und Transferrisiken (KT-Risiken): Das Konvertierungsrisiko liegt vor, wenn der Umtausch der Währung des Schuldners - auf Grund eines staatlichen Umtauschverbotes - vorübergehend nicht möglich ist. Transferrisiken sind dadurch charakterisiert, dass die Währung des Schuldners nicht überwiesen werden kann, da beispielsweise der Staat des Schuldners für eine bestimmte Zeit den »Geldexport« nicht erlaubt. Dies kann politische oder währungspolitische Gründe haben.

Über die politischen Risiken I.W.S. hinausgehend, nennt Jahrmann (1998, S. 277) das rechtliche Risiko im Sinne einer Änderung relevanter Rahmenbedingungen der Rechts- und Wirtschaftsordnung sowie die in der Gesellschaftsstruktur eines Landes begründeten sozio-kulturelle Risiken. Maßnahmen zur Risikoabsicherung sind u.a. Zahlungsgarantien und Kreditversicherungen (Exportfcreditversicherune), die auch Länderrisiken umfassen, wie die HERMES-Kreditversicherung.

Da die Länderrisiken in einem geringeren Maße als die ökonomischen Risiken durch vertragliche Gestaltungen von den international tätigen Unternehmen abgesichert werden können, kommt der Bewertung von Länderrisiken (Länderrisiken, Bewertung wn) eine besondere Bedeutung zu. Hierzu steht eine Reihe von Indikatoren (BERl-lndex) und sonstiger Bewertungsverfahren zur Verfügung (Länderratings).

s.a. Außenhandelsrisiken,

(Risikoindizes, Country Credit Ratings) im weiteren Sinne suchen die Frage zu beantworten, wie attrak­tiv oder wenig attraktiv ein Land auf längere Sicht als Standort für Direktinvestitionen ist. Im engeren Sinne sind Länderrisikokonzepte auf die   politischen Risiken der beurteilten Länder (Länderrisiken) ausgerichtet, die schwerpunktmässig die Frage der internationalen Verschuldung der Länder einschliesst. Beispiel eines derartigen Länderrisikokonzeptes ist der sog. BERI-Index sowie „Institutional Investor\'s Country Credit Ratings”, das auf einer Expertenbefragung in international ausgerichteten Kreditinstitu­ten beruht, und das halbjährlich erscheint. Siehe auch   Business-Environment-Risk-Index (BERI-Index).

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