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Ordoliberalismus

von Wissenschaftlern der Freiburger Schule um W. Eucken und F. Böhm entworfene und von L. Erhard und A. Müller-Armack in den 1950er Jahren weitgehend umgesetzte Wirtschaftsordnung (soziale Marktwirtschaft). Erstes Ziel ist die individuelle Freiheit, die durch eine Wirtschaft mit weitgehend freiem Wettbewerb auf allen Märkten (Markt) und privatem Eigentum an den Produktionsmitteln gewährleistet werden soll. Auf dieser Grundlage soll der Preismechanismus die optimale Allokation der Produktionsfaktoren, Vollbeschäftigung und eine leistungsgerechte Primärverteilung sichern. Der Staat hat dabei die für eine derartige dezentralisierte und gewinngesteuerte Organisation des Wirtschaftsgeschehens notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und insbesondere für die Einhaltung der von ihm etablierten Wenbewerbsordnung zu sorgen.

Eine wirtschaftspolitische Konzeption, die nach dem Zweiten Weltkrieg von der Freiburger Schule um Walter Eucken (1891 - 1950) entwickelt wurde. Im Zentrum stand die Festlegung konstituierender Prinzipien einer Wirtschaftsordnung:

• Das wirtschaftsverfassungsrechtliche Grundprinzip sah Eucken in der Herstellung eines funktionsfähigen Preissystems vollständiger Konkurrenz.

• Im Zentrum der Wettbewerbsordnung muss die Sicherung eines stabilen Geldwertes stehen.

• Zur Gewährleistung von Wettbewerb ist es erforderlich, den Marktzutritt offen zu halten. Dies ist die beste Methode, um Konzentrationstendenzen zu unterbinden. Neben diese drei Prinzipien stellte Eucken als weitere Grundsätze das Privateigentum an Produktionsmitteln, die Vertragsfreiheit und das Prinzip der Haftung: „Wer den Nutzen hat, muss auch den Schaden tragen.“ Schließlich forderte er die Konstanz der Wirtschaftspolitik. Nur zusammengenommen machen diese Prinzipien ordnungspolitisch Sinn. Aus ihrem komplementären Charakter folgt die ordnungspolitische Gesamtentscheidung für die Wettbewerbsordnung.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (Kunstwort, von lat. Ordo (Ordnung) und Liberalismus) Die auf einem Wettbewerbssystem beruhende Wirtschafts- und Sozialtheorie der Freiburger Schule um den Ökonomen Walter Eucken, der damit eine deutsche Variante des Neoliberalismus schuf und die soziale Marktwirtschaft maßgeblich beeinflusste.

Diese Theorie besteht aus einer Reihe von grundlegenden Prinzipien. die vor allem ein funktionsfähiges Preissystem schaffen sollen. Dazu gehören eine stabilitätsorientierte Währungspolitik. damit Marktpreise nicht verzerrt werden, offene Märkte, damit neue Konkurrenten den Wettbewerb vergrößern, Privateigentum an Produktionsmitteln, um dezentral wirtschaftliche Entscheidungen zu fällen, Vertrags- und Gewerbefreiheit, um über das Privateigentum frei verfügen zu können, Eigenhaftung für die Entscheidungen, um nicht den Staat für die Folgen wirtschaftlicher Fehlentscheidungen zu beanspruchen und Kontinuität der Wettbewerbspolitik und ihrer Elemente, um die Planbarkeit wirtschaftlicher Entscheidungen aufrechtzuerhalten. Als regulierende Prinzipien sah der Ordoliberalismus vor: eine aktive Verhinderung wirtschaftlicher Machtzusammenballung, ein Verbot von Monopolen und, wenn sie nicht auflösbar sind. ihre staatliche Beaufsichtigung, eine sozialpolitische Korrektur der Einkommen z.B. mit Hilfe der Steuer- und Vermögenspolitik und einen Ausgleich in der Wirtschaftsrechnung, wenn die Gesamtheit der Kosten des Wirtschaftsprozesses nicht selbst finanziert, sondern Teile externalisiert werden. Dieser Ausgleich kann im Fall von Ökoabgaben gelten. Der Ordoliberalismus ist in den sechziger und siebziger Jahren vom Keynesianismus zurückgedrängt worden. ,Kapitalismus, ökonomische Theorien des

Konzeption für eine freiheitliche, auf der privatwirtschaftlichen Marktwirtschaft gründende Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, auch als deutsche Variante des Neoliberalismus bezeichnet. Die theoretische Grundlage stammt von Walter Eucken, der seit den frühen 30er Jahren dieses Jh. in Freiburg/Breisgau einen Kreis gleichgesinnter Nationalökonomen und Juristen um sich versammelte. Daraus entstand die Freiburger Schule. Angesichts der freiheits- und wohlstandszerstörenden Erfahrungen mit sozialistischen Zwangswirtschaften, aber auch mit dem laissez-faire-Kapitalismus und dem "Zeitalter der wirtschaftspolitischen Experimente" in den Zwischenkriegsjahren sah Eucken die Lösung des ordnungspolitischen Problems der Nachkriegszeit in der Schaffung einer menschenwürdigen Wettbewerbsordnung, die er mit dem lateinischen Wort ORDO kennzeichnete. Sie wurde im Kern in der sozialen Marktwirtschaft verwirklicht. Im Gegensatz zu den Vertretern des Liberalismus, die hinsichtlich der bestmöglichen institutionellen Ausformung einer freiheitlichen Ordnung optimistisch auf die spontane Evolutions- und Selektionskraft des freien Wettbewerbs vertrauen, können sich nach Auffassung der Anhänger des ORDO-Liberalismus in der Evolution und Konkurrenz der Ordnungsformen nicht nur solche herausbilden und durchsetzen, die wettbewerbskonform sind, sondern auch solche, die Vorteile aus der Lähmung oder Beseitigung der Wettbewerbsfreiheit vermitteln. Während der Liberalismus bei allseits offenen Märkten die Wettbewerbsfreiheit weniger von der privaten Macht als vom Staat bedroht sieht, unterstellt der ORDO-Liberalismus, dass Wettbewerbsbeschränkungen in beiden Bereichen freiheits- und wohlstandsmindernd wirken können. Die über die Vorstellung des klassischen Liberalismus hinausgehende Auffassung vom "Wettbewerb als staatliche Veranstaltung" (Leonhard Miksch) kommt insb. in den Prinzipien zum Ausdruck, die nach Eucken eine Wettbewerbsordnung konstituieren. Das wirtschaftsverfassungsrechtliche Grundprinzip der Wettbewerbsordnung besteht in der Errichtung eines funktionsfähigen Preissystems, in dem die übrigen Prinzipien ihren entscheidenden Bezugspunkt finden: •   Primat der Währungspolitik: Durch Schaffung eines Regelmechanismus zur Geldwertsicherung und Währungsstabilisierung ist zu verhindern, dass die Marktpreise verzerrt und die Gesamtordnung durch Inflation und Deflation gefährdet werden. •   Offene Märkte: Zur Vermeidung von Konzentrationstendenzen sind Marktzutrittsbeschränkungen für in- und ausländische Konkurrenten zu verhindern. •   Privateigentum: Privates Eigentum an den Produktionsmitteln bildet die Voraussetzung für eine dezentrale wirtschaftliche Planung und für die Gewährleistung wettbewerblicher Marktstrukturen unter Einschluss des Kapitalmarktes. •   Vertrags freih eit: In der Vertragsfreiheit (einschliesslich Gewerbefreiheit) besteht das verfügungsrechtliche Pendant zum Privateigentum. Sie ist daher zu garantieren, soweit sie selbst nicht zur Wettbewerbsbeschränkung missbraucht wird. •   Haftung: Die Effizienz der Märkte basiert auf der knappheitsgerechten Güterbewertung und deren Anzeige durch die Marktpreise. Für eine möglichst umfassende Anzeige der Kosten wirtschaftlicher Handlungen durch die marktpreisgesteuerte Wirtschaftsrechnung ist die Einheit von Entscheidung und Haftung bei der wirtschaftlichen Planung sicherzustellen. •   Konstanz der Wirtschaftspolitik: Zur Erleichterung von Investitionsentscheidungen und zur Stabilisierung von unternehmerischen Erwartungen ist eine konstante Wirtschaftspolitik zu gewährleisten. Dies geschieht in der Annahme, dass der private Sektor bei Geldwertstabilität prinzipiell zur stetigen Entwicklung und Vollbeschäftigungneigt. •   Zusammengehörigkeit: Alle konstituierenden Prinzipien zur Errichtung einer Wettbewerbsordnung stehen in einem komplementären Verhältnis zueinander. Aus ihrem Ergänzungscharakter folgt die "ordnungspolitische Gesamtentscheidung" für die Wettbewerbsordnung. Die konstituierenden Prinzipien bedürfen zur Erhaltung der Wettbewerbsordnung der Absicherung und Ergänzung durch "regulierende Prinzipien": •   Monopolkontrolle: Um ein wettbewerbsanaloges Verhalten nicht auflösbarer Monopole zu erzwingen, sind diese einer Monopolaufsicht zu unterwerfen. •   Einkommenspolitik: Zur Korrektur der primären Einkommensverteilung nach sozialpolitischen Gesichtspunkten können einkommenspolitische Massnahmen angewendet werden. •   Wirtschaftsrechnung: Die Wirtschaftsrechnung bedarf der Korrektur in den Bereichen, in denen die Kosten nicht internalisiert werden, d.h. negative externe Effekte anfallen. •   Anomales Angebot: Bei (i.d.R. heute unwahrscheinlicher) anomaler Reaktion des Angebots am Arbeitsmarkt sind wirtschaftspolitische Vorkehrungen (z.B. Höchstpreise) angebracht. Die Ordnung der Wirtschaft als geschichtliche Aufgabe und "rechtsschöpferische Leistung" (Franz Böhm) im Sinne des ORDO- Gedankens beruht auf Euckens grundlegenden ordnungstheoretischen Arbeiten: "Die Grundlagen der Nationalökonomie" aus dem Jahr 1939 und "Grundsätze der Wirtschaftspolitik" von 1952. Die Begründung der Sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland und die deutsche Wirtschaftspolitik bis in die 60er Jahre sind ohne das Wirken der ORDO- Schule nur schwer vorstellbar. Das wirtschaftspolitische Handlungskonzept des Staates ist im ORDO-Ansatz in sich geschlossener als die für pragmatisch-politische Lösungen offenere Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft. Es erfordert in seiner strengen Prinzipienorientierung eine starke Staatsführung, die ihre Konzeptionstreue im Gegeneinander der Machtgruppen mit Rücksicht auf das wirtschaftliche Gesamtinteresse durchzusetzen hat.      Literatur: Böhm, F., Die Idee des ORDO im Denken Walter Euckens, in: ORDO, Bänd III (1959), S. XV-LXIY Eucken, W, Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Aufl., Tübingen 1990. Starbatty, Ordoliberalismus, in: Issing, O. (Hrsg.), Geschichte der Nationalökonomie, 2. Aufl., München 1988, S. 191 ff. ORDO-Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 40, 1990 (50 Jahre "Grundlagen der Nationalökonomie" von Walter Eucken).

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