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Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)

Council for Mutual Economic Aid (COMECON)
1948 als Reaktion auf den Marshall-Plan der USA und als Gegenpol zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegründete Wirtschaftsgemeinschaft kommunistischer und von diesen abhängiger Staaten mit Sitz in Moskau. Ziel war die Vernetzung der planwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften des Ostblocks. Die blockinterne internationale Arbeitsteilung sollte durch gezielte Spezialisierung der Einzelstaaten und eine gemeinsame Investitionsplanung optimiert werden. Angestrebt wurde neben einer Intensivierung des Handels ein wirtschaftlicher und technischer Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit auf zukunftsorientierten Sektoren (unter anderem Computertechnologie, Weltraumfahrt usw.). Leitungsgremien waren ein ständiger Rat mit wechselndem Vorsitz, Gipfelkonferenzen der Mitgliedsländer (Albanien, Bulgarien, DDR, Kuba, Mongolische Volksrepublik, Polen, Rumänien, UdSSR, Ungarn, Vietnam; Jugoslawien mit besonderem Assoziierungsvertrag und Nordkorea mit Beobachterstatus), ein ständiges Sekretariat und Fachkommissionen für Spezialgebiete (zum Beispiel Außenhandel, Energie, Finanz- und Währungsfragen). Intern sollten die Fünfjahrespläne der Mitglieder koordiniert werden. Die International Bank for Economic Cooperation (IBEC) hatte die Aufgabe, die finanzielle Abwicklung der Transaktionen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern zu regeln. Die bürokratischen Effekte der zentralen Planung, nationalistische Sonderinteressen und hegemonial-politische Bedürfnisse führten zur Zielverfehlung.
Mit der Abkehr vom sozialistischen Wirtschaftsmodell wurde der RGW 1991 aufgelöst.

(RGW) (Council for Mutual Economic Assistance, COMECON oder CMEA) internationale Organisation der sozialistischen Staaten zur Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Integration. Der RGW wurde am 21. 1. 1949 in Moskau als Reaktion auf den amerikanischen Marshall-Plan und die Gründung des Europäischen Wirtschaftsrates (OEEC) von der Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn gegründet. Dem RGW traten 1949 Albanien, 1950 die DDR, 1962 die Mongolei und 1972 Kuba als Mitglied bei. Jugoslawien wurde 1964 assoziiert. Ausserdem nahmen verschiedene Länder als Beobachter an der Arbeit der Organe des RGW teil. Albanien stellte 1961 seine Mitarbeit ein, galt aber weiterhin als Mitglied. Seit der Verabschiedung des Status von Sofia 1959 wurde der RWG von den —Vereinten Nationen offiziell als internationale Organisation registriert. Aufgabe und Tätigkeit des RGW waren seit 1959 durch das Statut von Sofia geregelt, das 1962 und 1967 revidiert und durch zwischenzeitlich ergangene Beschlüsse und Konventionen ergänzt wurde. Danach hatte der RGW das Ziel, durch Vereinigung und Koordinierung der Anstrengungen der Mitgliedsländer die planmässige Entwicklung der Volkswirtschaften und die industrielle Entwicklung der weniger industrialisierten Mitgliedstaaten zu fördern sowie eine Beschleunigung des wirtschaftlichen und technischen Fortschritts und eine ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität und des Wohlstands in diesen Ländern zu erreichen. Seit 1971 wurde darüber hinaus eine "sozialistische ökonomische Integration" der Mitgliedsländer des RGW angestrebt. Die Ziele und Grundsatzentscheidungen zur weiteren Entwicklung des RGW wurden auf den Konferenzen der Parteiführer der Mitgliedstaaten festgelegt, die — obwohl kein offizielles Organ des RGW — als oberstes Richtlinienorgan für die längerfristige Politik des RGW anzusehen waren. Oberstes offizielles Organ war die "Tagung des RGW" (Ratstagung), die i. d. R. einmal jährlich stattfand. Auf ihr beschlossen die Regierungschefs der Mitgliedsländer die Grundsätze der Tätigkeit des RGW Die Ausführung der Beschlüsse der Ratstagung und die Leitung der laufenden Geschäfte oblag dem "Exekutivkomittee des RGW", das sich aus hohen Vertretern der Regierungschefs zusammensetzte und vier- bis fünfmal im Jahr zusammentrat. Seine Arbeit wurde vom "Sekretariat des RGW", dem Verwaltungszentrum dieser internationalen Organisation mit Sitz in Moskau, vorbereitet. Das Exekutivkomitee wurde von 22 "Ständigen Kommissionen" unterstützt, die für die Zusammenarbeit und Koordinierung der einzelnen Wirtschaftszweige und bestimmtet-funktionaler Bereiche im RGW zuständig waren. Beschlüsse erfolgten im RGW grundsätzlich einstimmig, wobei jedes Mitglied in Fragen, die es interessierten, ein Vetorecht hatte. Sie waren nicht unmittelbar bindend, sondern hatten den Charakter von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten. Der RGW stellte deshalb, im Gegensatz zur Europäischen Gemeinschaft, keine supranationale Organisation dar. Vielmehr garantierte Art. 1 des RGW-Statuts ausdrücklich die volle Souveränität der Mitgliedstaaten. Es gelang dem RGW nur sehr begrenzt, seine Ziele zu verwirklichen. Eine überstaatliche Planung im COMECON wurde von den kleineren Mitgliedstaaten aus Furcht vor der ökonomischen und politischen Vormachtstellung der UdSSR strikt abgelehnt. Auch die Koordinierung der Produktionsplanung gelang nur unvollkommen, da die Beschlüsse des RGW oft nur zögernd ausgeführt wurden. Die Koordination der Aussenhandelsbeziehungen erfolgte fast ausschliesslich auf bilateraler Basis. Die Errichtung eines multilateralen Verrechnungssystems im Aussenhandel durch Einführung des sog. Transfer-Rubels ist ebenfalls nur unvollkommen gelungen, da dieser wegen der sehr unterschiedlichen Preisstrukturen in den einzelnen RGW-Staaten und den wirtschaftlich wenig aussagekräftigen Wechselkursen i. d. R. nur bei Überflussprodukten (sog. "weichen Waren") zum Saldenausgleich akzeptiert wurde. Infolge dieser Probleme blieb der Aussenhandel zwischen den COMECONLändern relativ gering. Obwohl die RGW-Staaten zuletzt rund 30% des Weltsozialproduktes erstellten, entfielen auf sie nur etwa 6% des Welthandels. Nach dem Übergang der meisten RGW-Staaten zur Marktwirtschaft nach 1989 und der Umwandlung der Sowjetunion zu einer "Gemeinschaft unabhängiger Staaten" (GUS) wurde der RGW am 28. 6. 1991 in Budapest aufgelöst, nachdem sich die Mitgliedstaaten auf eine grundlegende Neugestaltung des RGW nicht einigen konnten. Zur Liquidierung der Vermögenswerte der Organisation wurde eine Kommission eingesetzt.               Literatur: Uschakow, A., Der Ostmarkt im Comecon, Baden-Baden 1972. Steffens, R., Integrationsprobleme im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), Hamburg 1974. Knirsch, P., Comecon, in: Hd-WW, Bd. 2, Stuttgart u. a. 1980, S. 81ff.



(RGW)
Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe wurde von einer Anzahl der damaligen Ostblockstaaten am 8.1.1949 gegründet.
Am 28.6.1991 hat sich der RGW im Hinblick auf die politischen Neuordnung in den osteuropäischen Staaten aufgelöst.

(RGW) - (engl.) Council for mutual economic assistance (COMECON). Wurde 1948 als Antwort der Ostblockstaaten auf den Marshall-Plan und als Gegenstück zur OEEC (der späteren OECD) gegründet und 1991 aufgelöst. Sitz: Moskau. Der RGW diente der Vernetzung der Volkswirtschaften der Ostblockstaaten; insb. zur Rationalisierung und Optimierung der industriellen Produktion. Instrumente der wirtschaftlichen Zusammenarbeit waren koordinierte Fünf-Jahres-Pläne. Zur effektiveren Ausgestaltung des multilateralen Zahlungsverkehrs innerhalb des RGW wurde ein Verrechnungssystem auf Basis des Transferrubels geschaffen.

(RGW) (Council for Mutual Economic Assistance, CMEA; COMECON) internationale Wirtschaftsorganisation der sozialistischen Staaten. Sie wurde im Januar 1949 in Moskau mit Sitz in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren Bulgarien, CSSR, Polen, Rumänien, UdSSR und Ungarn. Albanien war im Februar 1949 beigetreten, stellte aber seine Mitarbeit 1961 wieder ein (Auseinandersetzungen zwischen der UdSSR und der VR China). Im September 1950 wurde die DDR in den RGW aufgenommen. Weiterhin wurden Mitglieder: die Mongolei im Juni 1962, nachdem die Beschränkung des RGW auf europäische Staaten im Statut aufgehoben worden war, Kuba im Juli 1972 und Vietnam im Juni 1978. Seit 1964 war Jugoslawien als teilassoziiertes Mitglied an der Arbeit zahlreicher RGW-Organe aktiv beteiligt. Der RGW löste sich am 28.6.1991 offiziell auf. Die Gründung des RGW war als vorwiegend politische Gegenmaßnahme zum Marshall-Plan erfolgt, doch fehlte es der Sowjetunion an vergleichbaren wirtschaftlichen Mitteln zur Hilfeleistung und den übrigen Mitgliedsländern am Willen zu wirtschaftlicher Zusammenarbeit. Es kam daher nur zu geringen Aktivitäten des RGW in den ersten Jahren, in denen man sich v.a. auf die Erweiterung und Regelung des Außenhandels zwischen den Mitgliedsländern, insbes. durch die Gestaltung langfristiger Handelsabkommen sowie auf den Austausch technischer Dokumente (vorwiegend aus Mittelosteuropa in die UdSSR) konzentrierte. Erst im Dezember 1959 wurde das Statut des RGW unterzeichnet. Laut Statut sollte die Tätigkeit des RGW als Institution beitragen zur planmäßigen Zusammenarbeit durch Arbeitsteilung in Wissenschaft, Technik und Produktion, einschl. der Investitionen. 1962 scheiterte der Versuch Nikita CHRUSCHTSCHOWs, im RGW eine überstaatliche Wirtschaftsplanung einzuführen, am Widerstand Rumäniens. Statt dessen verabschiedeten die Mitgliedsländer die Grundprinzipien der Internationalen Sozialistischen Arbeitsteilung, in welchen die Koordinierung der Volkswirtschaftspläne sowie Spezialisierung und Kooperation in der Produktion zu den Hauptmethoden der Zusammenarbeit erklärt wurden. Nachdem die erhofften Erfolge sich nicht einstellen wollten (in allen damaligen RGW-Ländern konnte man in vielen Bereichen klare Parallelproduktionsprogramme erkennen), wurde 1971 das Kornplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW verabschiedet. Es sah vor, innerhalb 15 bis 20 Jahren eine weitgehende Integration der Volkswirtschaften bei schrittweiser Angleichung der Entwicklungsniveaus zu erreichen. Die bewußte Betonung und Aufwertung der Gemeinschaftspolitik gegenüber Drittstaaten führte 1974 nach entsprechender Änderung des Statuts zum Beobachterstatus des RGW bei den UN, Abkommen zur Zusammenarbeit zwischen dem RGW als Institution und Einzelstaaten (Irak, Mexiko) folgten. Seit Mitte 1973 hatte sich der RGW auch um offizielle Kontakte zu den Europäischen Gemeinschaften (EG) bemüht, wobei der RGW dabei einen Ausschließlichkeitsanspruch für die Aufnahme offizieller Handelsbeziehungen mit der EG beanspruchte, während die EG eben dies zu vermeiden versuchte, insbes. mit dem Argument, dass im Gegensatz zur EG die einzelnen RGW-Mitgliedsländer noch keine nationalen Außenhandelskompetenzen an ihre Integrationsinstitution abgetreten hätten. Die EG versuchte damit auch, den einzelnen RGW-Ländem ihre bisherige Handlungsfreiheit gegenüber Moskau in ihren Westhandelsbeziehungen zu erhalten. Erst am 25.6.1988 unterzeichneten Vertreter der EG und des RGW in Luxemburg eine Gemeinsame Erklärung, durch die beide Wirtschaftsbündnisse offizielle Beziehungen herstellten. Das höchste Organ des RGW war die Ratstagung, die mindestens einmal im Jahr auf der Ebene der Vorsitzenden der Ministerräte stattfand (bei besonderen Anlässen wurden die Delegationen auch von den General- bzw. Ersten Sekretären der kommunistischen oder Arbeiterparteien geleitet). Hauptvollzugsorgan war das Exekutivkomitee, in dem die Länder durch die Stellvertreter der Vorsitzenden der Ministerräte vertreten waren. Es tagte i.d.R. einmal im Quartal und trat als Leitungsorgan v.a. gegenüber den anderen RGW-Organen auf, d.h. gegenüber den vier Komitees (für die Zusammenarbeit in der Planungstätigkeit, in Wissenschaft und Technik, in der materiell-technischen Versorgung und im Maschinenbau) und den ständigen Kommissionen (Zweigbzw. Branchenkommissionen sowie Kommissionen für allgemeine Aufgabenbereiche). Das Sekretariat führte die Vollzugs-und Verwaltungsarbeiten für alle Haupt-und Nebenorgane aus. Dem RGW waren zudem noch drei eigene Institute (insbes. das für Standardisierung) zugeordnet. Die drei Hauptbereiche der RGW-Zusammenarbeit waren: a) Der Intrablockhandel, der zuletzt rund 60% des Gesamtaußenhandels der Mitgliedsländer (mit erheblichen nationalen Unterschieden) erfaßte. Fünfjährige Handelsabkommen auf Regierungsebene mit jährlichen Warenprotokollen setzten Mengenkontingente fest, deren Verrechnung mittels des Transferrubels auf der Basis von Vertragspreisen erfolgte. Um auch multilaterale Verrechnungen zu ermöglichen, wurde 1963 in Moskau die Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) ins Leben gerufen. Mitgliedsländer waren nur RGW-Mitgliedsstaaten, obwohl der IBWZ als offener Organisation auch Drittländer beitreten konnten. b) Spezialisierung und Kooperation der Produktion über zwischenstaatliche Abkommen oder internationale Wirtschaftsverträge zwischen Wirtschaftsorganisationen (auch Betrieben) aus den RGW-Staaten. Sie erreichte nie das gewünschte Ausmaß. c) Direktes Zusammenwirken bei der Lösung von Investitionsaufgaben, die mindestens zwei Mitgliedsländer betrafen. Sie erfolgte zumeist in Form von Naturalleistungen (Warenlieferungen und Arbeitskräfteeinsatz) aufgrund zwei- und mehrseitiger Verträge. Nach Gründung der Internationalen Investitionsbank (IIB) 1970 in Moskau konnten auch mittel- und langfristige Kredite in Transferrubeln und auch in konvertiblen Währungen für Investitionsvorhaben gewährt werden. Auf seiner Tagung am
4. /5.1.1991 in Moskau beschloss das Exekutivkomitee die Auflösung des RGW (und die Neugründung einer Nachfolgeorganisation, Organisation für Internationale Wirtschaftliche Zusammenarbeit OIWZ, die jedoch nicht mehr zustande kam). Dem RGW war die wirtschaftliche Basis durch den rasanten Verfall des Intrablockhandels entzogen, weltmarktfähige Produkte wurden bevorzugt gegen harte Devisen verkauft, wobei die UdSSR selbst nicht mehr bereit war, ihre zurückgehenden Rohstofflieferungen (v.a. Rohöl) weiterhin gegen Transferrubel zu verkaufen. Am 28.6.1991 erfolgte in Budapest die offizielle Auflösung des RGW. Literatur: Machowski, H. (1987). Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (1985). Uschakow, A. (1983)

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