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Termingeschäft

Vertrag, z. B. über Lieferung oder Abnahme von Waren (Warentermingeschäft, Finanzterminkontrakt, Terminkontrakt), Devisen (Devisentermingeschäft, Devisenterminmarkt) oder Wertpapieren, der erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird. Der dann zu entrichtende Gegenwert wird entweder bereits bei Vertragsabschluss vereinbart oder bestimmt sich aufgrund der börsenmässig festgestellten Kurse. Zu unterscheiden sind zwei Formen: (1)   Festes Termingeschäft: Das Geschäft wird zu einem festen Termin (Monatsmitte oder Ultimo) abgewickelt. Jeder Vertragspartner hat dabei die Möglichkeit, den Vorgang durch Prolongation hinauszuzögern. (2)   Bedingtes Termingeschäft: Hierbei erwerben Käufer oder Verkäufer das Recht, zum festgelegten Abwicklungstermin von der Erfüllung des Vertrages gegen Zahlung einer vereinbarten Prämie zurückzutreten. Das Risiko ist dann auf die Prämie begrenzt. Wird der Preis für das Recht, das vereinbarte Geschäft durchzuführen oder abzulehnen, bereits bei Vertragsabschluss fällig (Optionsgeschäft), kann der Käufer einer Option schon während der Laufzeit des Vertrages von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. Der Vertragspartner erhält für seine Erfüllungsbereitschaft die Optionsprämie. Termingeschäfte wurden in Deutschland im Jahre 1931 untersagt. Erst seit 1970 dürfen, mit Ausnahme von Warentermingeschäften, an deutschen Börsen wieder derartige Transaktionen abgewickelt werden. Bei allen Termingeschäften besteht für die Vertragspartner die Möglichkeit der Begrenzung des Risikos, zum einen durch den Abschluss bedingter Termingeschäfte, zum anderen durch die Kombination mit Gegengeschäften (Hedging).   Literatur: Hagenmüller, K. F./Diepen, G., Der Bankbetrieb, 10. Aufl., Wiesbaden 1984. Schulz, H., Erfolgreicher Terminhandel, Wiesbaden 1984.

Börsengeschäft (Börse), bei dem der Preis am Abschlusstag festgelegt wird, die beiderseitige Vertragserfüllung (Vertrag) jedoch nicht am Abschlusstag, sondern erst zum vereinbarten späteren Termin stattfindet. Eine Sonderform sind die Futures, bei denen alle wesentlichen Vertragsbestandteile standardisiert sind. Option; Gegensatz: Kassageschäft.

Transaktionen, bei denen Abschluss und Erfüllung des Geschäfts zeitlich auseinander fallen (Finanzmärkte).

Das Termingeschäft ist ein Geschäft an der Börse mit Waren, Devisen oder Effekten, bei denen zwar der Preis am Abschlußtag fixiert wird, aber die beiderseitige Erfüllung erst am Termin stattfindet.

(engl. option trading, forward deal) Ein dem Optionsgeschäft (Option) vergleichbares derivatives (Derivate) Finanzgeschäft ist das Termingeschäft, auch Forward genannt. Im Grunde ist auch das Optionsgeschäft ein Termingeschäft, allerdings spezieller Art: Man spricht von bedingtem Termingeschäft. Die Bedingtheit des Optionsgeschäftes liegt darin, dass das Geschäft nur unter der Bedingung erfüllt wird, dass der Optionskäufer tatsächlich auf Erfüllung besteht (anstatt Nicht rfüllung vorzuziehen). Im Gegensatz dazu ist das (reine) Termingeschäft ein sog. Fixgeschäft, das auf jeden Fall zu erfüllen ist. Das heißt, dass der Käufer eines Terminkontraktes durch Abnahme und Bezahlung, der Verkäufer hingegen durch Lieferung des Kontraktgegenstandes erfüllen muss. Eine Option, zu erfüllen oder nicht zu erfüllen, besteht also weder auf der Käufer noch auf der Verkäuferseite. Im Kern besteht ein Termingeschäft darin, dass sich Käufer und Verkäufer zum Abschlusszeitpunkt des Geschäfts darüber einigen, zu welchem Preis ein bestimmtes Basisobjekt zu einem festzulegenden zukünftigen Zeitpunkt zu tauschen ist. Beispiel: Die Termingeschäftspartner einigen sich darauf, dass Bundesanleihen (Schuldverschreibung) einer ganz bestimmten Spezifikation (Zinssatz [ Zinsen], Laufzeit etc.) im Umfang von nominell 10 Mio. € in einem halben Jahr zum Kurs von 99,80 auszutauschen sind, d. h. der Käufer die Anleihen zum Preis von 9,98 Mio. € abnehmen und der Verkäufer sie zu diesem Preis liefern muss. Da Anleihen sog. «Zinspapiere» sind, liegt hier ein sog. Zins Termingeschäft (engl. interest rate forward) vor. Selbstverständlich sind wiederum sehr vielfältige Basisobjekte, wie bei den Optionen, vorstellbar, also z. B. k Aktien, Devisen, Edelmetalle, vielerlei standardisierbare «Commodities», Indizes etc. Termingeschäfte weisen ein nicht unerhebliches Erfüllungsrisiko auf. Beispiel: Wenn der Verkäufer des obigen Zinsterminkontrakts bei dessen Fälligkeit die Lieferung verweigert, sei es wegen Lieferunfähigkeit oder auch nur wegen Lieferunwilligkeit, dann ist der Käufer der «Dumme», sofern die Anleihe zwischenzeitlich im Kurs gestiegen ist, etwa auf 101,50 €. Er muss dann, um in den Besitz der Anleihe zu gelangen, diese über den Kassamarkt (Kassageschäft) zum Preis von 10,15 Mio. € erwerben. Somit ist ihm ein «Schaden» in Höhe von 0,17 Mio. € entstanden. Um derartige Erfüllungsrisiken auszuschließen, ist man neuerdings in großem Umfang dazu übergegangen, standardisierbare Termingeschäfte über eigens hierfür eingerichtete Terminbörsen (Börse) zu handeln. Derartige Termingeschäfte nennt man Futures. Von den Forwards unterscheiden sie sich lediglich dadurch, dass sie sich auf homogene (fungible) Vermögensobjekte (Vermögen) beziehen dies erfordert das Kriterium der Standardisierbarkeit und dass sie börsenmäßig gehandelt werden. Das letztere Kriterium hat jedoch weitreichende operative Konsequenzen. Käufer und Verkäufer eines Kontraktes lernen sich überhaupt nicht mehr kennen, da sich zwischen sie die Terminbörse in ihrer Eigenschaft als Clearingstelle (Clearing) schiebt. Diese sorgt über ein ausgeklügeltes System von Sicherheitsleistungen für die jederzeitige Erfüllbarkeit der abgeschlossenen Kontrakte. Jeder Kontraktpartner ist gehalten, bestimmte Sicherheitsleistungen (engl. margins) bereitzustellen. Ist er hierzu nicht mehr in der Lage oder bereit, wird er als Kontraktpartner «exekutiert» in dem Sinne, dass sein Kontrakt(teil) «glattgestellt» wird. Glattstellung bedeutet hier, dass die Clearingstelle den fallierenden Kontraktpartner zwingt, seine Position durch Abschluss eines deckungsgleichen Gegengeschäfts zu schließen. Wenn also z. B. der Käufer eines Terminkontraktes keine ausreichenden Sicherheitsleistungen mehr erbringt, muss er denselben Kontrakt verkaufen. Dadurch wird die Terminposition neutralisiert in dem Sinne, dass künftige Kursbewegungen, in welcher Richtung auch immer sie stattfinden mögen, den exekutierten Kontraktpartner finanziell nicht mehr tangieren. Das, was er durch seine Kaufposition verliert, gewinnt er durch seine identische Verkaufsposition und umgekehrt. Die Clearingstelle sucht dann für den aus dem Kontrakt entlassenen Partner einen Ersatzpartner, ohne dass hiervon der auf der Kontraktgegenseite stehende Partner etwas erfahren würde. Ein Hebeleffekt, der demjenigen der Optionsgeschäfte vergleichbar ist, tritt auch bei Futures auf. Anstatt das Basisobjekt am Kassamarkt zu kaufen, wird lediglich die von der Clearingstelle geforderte Sicherheitsleistung erbracht. Diese liegt je nach Börse und je nach Basisobjekt bei Abschluss des Geschäfts (Initial Margin) ungefähr zwischen 5 % und 15 % des Betrages, der im Falle eines Kassamarktkaufs hätte aufgebracht werden müssen. Dieser Betrag kann sich allerdings noch empfindlich erhöhen durch geforderte Nachschüsse (Variation Margins), sofern der Kontraktpartner auf der «falschen» Marktseite steht. Durch die Nachschussleistung muss er dartun, dass er jederzeit in der Lage ist, den Kontrakt, sollte er sofort fällig sein, auch tatsächlich zu erfüllen. Durch das sog. Market to Market Prinzip werden also Verluste, die sich aus einem Terminkontrakt ergeben, sofort, d. h. auf täglicher Basis, verrechnet. Für die 4 Gewinne gilt selbstverständlich dasselbe; sie werden dem auf der «richtigen» Marktseite stehenden Termingeschäftspartner täglich gutgeschrieben (Daily Settlement). Der Wert eines Future Kontraktes ist, wie im Falle einer Option, zunächst einmal von der Entwicldung des Preises des Basisobjekts abhängig. Durch die tägliche Verrechnung von Gewinnen (und Verlusten) entsteht dann allerdings kein innerer Wert wie im Falle der Optionskontrakte. Daneben verfügen aber auch Futures Kontrakte über eine Art Zeitwert, der wiederum von der (Rest )Laufzeit, dem Kapitalmarktzins und den Erwartungen der Marktteilnehmer abhängt. In der Sprache der Termingeschäfte spricht man nicht von Zeitwert, sondern von den Cost of Carry, die für eine Abweichung des Future Preises vom Kassa Preis (i. d. R. nach oben) sorgen. Die Cost of Carry sind der Saldo aus den Haltekosten des Basisobjekts (Zinskosten, eventuell auch Einlagerungsund Versicherungskosten) und den Halteerträgen (Zinserträge für Anleihen, Dividendenerträge für Aktien etc.). Wer z. B. einen DAXFuture (zu DAX siehe Aktienindizes) erwirbt, spart Finanzierungskosten, die bei der Einrichtung eines DAX Portfolios durch Kauf der entsprechenden Aktien am Kassamarkt entstünden. M. a. W.: Er kann die durch Future rwerb eingesparte Liquidität am Geldmarkt zinsbringend anlegen. Da in einem funktionierenden Markt beide Alternativen Zusammenstellung des DAX Portfolios über den Kassamarkt bzw. Erwerb des DAX Portfolios über den Future dieselbe Pay off Charakteristik haben müssen (andernfalls würden Arbitrage ktivitäten [ Arbitrage] ausgelöst), muss der Käufer des DAX Futures dem Verkäufer die Finanzierungskostenersparnisse (abzüglich eventueller Dividenden aus dem Portfolio) vergüten. Aus diesem Grund liegt der Futures Preis regelmäßig über dem Kassapreis, zumindest dann, wenn die Finanzierungskosten höher sind als die Dividendenerträge. (Im Falle des DAX, eines sog. Performance ndexes, fallen ohnehin keine ausschüttbaren Dividendenerträge an, da diese rechnerisch unverzüglich in den Index reinvestiert werden). Abweichungen zwischen Futures Preis und Kassa Preis, die sog. Basis, sind also generell, wie der Zeitwert, von der Laufzeit, den Finanzierungskosten (Netto Haltekosten) man spricht hier von der Carry Basis und zahlreichen Erwartungen (Value Basis) abhängig. Am Fälligkeitstag des Futures ist dann vergleichbar mit dem Zeitwertverlauf die Basis bestehend aus Carry Basis und Value Basis auf null geschrumpft. Das heißt, der (theoretische) Future Preis (Fair Value) und der Kassakurs fallen zusammen. Die Motive von Future Geschäften sind mit denen von Optionsgeschäften unmittelbar vergleichbar. Futures kann man zunächst wiederum für Hedging Zwecke (Hedging) einsetzen, also entweder als Short Hedge zum Schutz gegen fallende Kurse bzw. als Long Hedge als Schutz gegen steigende Kurse. Auch als Spekulationsvehikel eignen sich Futures hervorragend. Wer z. B. auf steigende Zinsen, d. h. fallende Anleihekurse, spekuliert, kann den Bund Future, einen Future auf eine standardisierte Bundesanleihe, verkaufen. Steigen die Zinsen, wie erwartet, dann gerät der Spekulant mit seiner Verkaufsposition unverzüglich in den Gewinn. Da nur eine geringe Margin als Kapitaleinsatz geleistet werden musste, ergibt sich ein beachtlicher Hebeleffekt. Schließlich lassen sich auch Arbitrage Geschäfte mit Futures realisieren. Beispiel: Angenommen, der Bund Future sei zu teuer im Vergleich zum entsprechenden Basisprodukt am Kassamarkt. In diesem Fall wird man den Bund Future verkaufen, d. h. die (standardisierte) Bundesanleihe per Termin (teuer) verkaufen und eine vergleichbare Anleihe am Kassamarkt (billig) einkaufen.

Termingeschäfte sind dadurch charakterisiert, daß der Vertragsabschluß und die Vertragserfüllung zeitlich auseinander fallen. Sie werden nach zwei Kriterien differenziert: Erfüllungsverpflichtung der Vertragsparteien und Standardisierung des Kontraktes. Im Rahmen unbedingter Termingeschäfte haben beide Vertragsparteien eine bindende Erfüllungsverpflichtung. Bei bedingten Termingeschäften hat hingegen eine Vertragspartei ein Wahlrecht zur Erfüllung des Geschäfts (Bsp.: Option). Börsengehandelte Derivate sind hinsichtlich Mengen, Laufzeit und Basiswerten standardisiert (Bsp.: Future). Diese Standardisierung entfällt bei „Over-the-counter-"Derivaten (OTC) (Bsp.: Forward). Die Marktteilnehmer verfolgen mit dem Abschluß von Termingeschäften drei Ziele: Absicherung (Hedging) bestehender Positionen, Spekulation auf eine (erwartete) Veränderung zukünftiger Marktpreise und Ausnutzung von Preisunterschieden auf verschiedenen Märkten (Arbitrage).

Geschäfte an Börsen oder außerbörslichen Märkten, bei welchen der Preis zum Abschlußzeitpunkt fixiert wird, die Erfüllung jedoch erst per Termin erfolgt. Gegensatz: Kassageschäfte. Dem Gegenstad entsprechend wird zwischen Devisen-, Effekten- und Warentermingeschäften unterschieden. Termingeschäfte werden wie folgt klassifiziert:
(1) feste Termingeschäfte, die in jedem Fall zu erfüllen sind (z. B.: Financial Futures). Hier besteht u.U. die Möglichkeit, die Erfüllung per Prolongation herauszuzögern;
(2) bedingte Termingeschäfte, die einer der beteiligten Parteien die Möglichkeit eröffnen, zwischen Erfüllung und Aufgabe des Geschäfts gegen ein Reuegeld zu wählen. Varianten der bedingten Termingeschäfte sind: Prämiengeschäfte (Vor-, Rückprämiengeschäft), Stellageschäfte, Nochgeschäfte, Optionsgeschäfte.

Unterschieden wird weiterhin in:
(1) Lieferungsgeschäfte (Erfüllung in natura);
(2) Börsentermingeschäfte (Erfüllung durch Kompensation möglich);
(3) Differenzgeschäfte (die Vertragspartner erstatten die Differenz).

Geschäfte an » Börsen, bei denen die Erfüllung des Geschäfts an einem zukünftigen Termin zu in der Gegenwart festgelegten Konditionen (insbesondere Kursen) erfolgt bzw. vorgesehen ist. Termingeschäfte werden zur Absicherung gegen Kursänderungen und aus Spekulationsmotiven heraus abgeschlossen. Termingeschäfte können auf drei Arten von Märkten durchgeführt werden:
a) Auf dem Devisenterminmarkt werden Devisen zu einem zukünftigen Termin zum in der Gegenwartfestgelegten Terminkurs verkauft bzw. gekauft. Ein Kurssicherungsgeschäft liegt z. B. vor, wenn ein Importeur, der in drei Monaten eineZahlung in Dollar zu leisten hat, dieentsprechende Dollarsumme amDrei-Monats-Terminmarkt kauft, umsich gegen einen Anstieg des Dollarkurses abzusichern. Um ein Spekulationsgeschäft handelt es sich z. B., wenn der Käufer von Termindevisendarauf spekuliert, diese zum Terminzu einem höheren Kurs am Kassamarkt dem »normalen« Devisenmarkt verkaufen zu können.
b) Auf Warenterminmärkten werdenKontrakte über in der Zukunft zu liefernde bzw. zu kaufende, weitgehendstandardisierbare Waren z. B. Rohstoffe, Weizen, Kaffee, auch Schweinebäliche -, gehandelt. Kurs bzw. Absatzpreissicherung würde z. B. einFarmer betreiben, der seine erst ineinigen Monaten anfallende Weizenernte per Termin zum heute geltenden Terminkurs verkauft. Ein Spekulant würde z. B. Weizen auf Terminkäufen und auf einen Preisanstieghoffen. Auf Warenterminmärkten wird nur ein geringer Teil der abgeschlossenen Geschäfte tatsächlich erfüllt, da die sogenannte Glattstellungdurch Gegengeschäfte üblich ist. Dieweltweit größte Bedeutung haben dieUS-Warenterminbörsen. In der Bundesrepublik ist dagegen der Warenter-minhandel zum Erliegen gekommen. c) Auf dem Terminmarkt für Wertpapiere werden Effekten per Termingehandelt. In der Bundesrepubliksind nur sogenannte Optionsgeschäfte(seit Juli 1970) erlaubt. Dabei hat derKäufer einer Kaufoption die Wahl zwischen der tatsächlichen Übernahme der Wertpapiere zum Termin oder Dem Verfall seiner Option (entsprechendes gilt für Verkaufsoptionen). Das Engagement beim Wertpapierhandel ist in erster Linie spekulativmotiviert.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Form des Börsengeschäftes, bei dem Waren, Wertpapiere oder andere Objekte des Börsenhandels nicht am Tage des Geschäftsabschlusses, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt abgenommen oder geliefert werden.

sind Fixgeschäfte in dem Sinne, dass sie auf jeden Fall von beiden Partner (Käufer und Verkäufer) er­füllt werden müssen. Sie unterscheiden sich insoweit von den Optionsgeschäften (Optionen), bei denen der Käufer zwischen Erfüllung und Nicht-Erfüllung wählen kann. Allen Termingeschäften ist gemeinsam, dass die Bedingungen des Austauschs eines (Finanz-)Produkts in der Gegenwart („heute”) vertraglich festgelegt werden, während die Vertragserftillung erst in Zukunft erfolgt. So wird bei­spielsweise in einem Devisenterminkontrakt heute vereinbart, welche Währungsbeträge (z.B. US-$ und Yen) zu welchem zukünftigen Termin (z.B. in sechs Monaten) zu welchem (Termin-)Kurs (z.B. 120 Yen je US-$) getauscht werden. Siehe auch  Derivate,   Forwards,   Futures,   Optionen (mit Literaturangaben).



Verkauf- oder Kauforder an oder außerhalb der Börse, bei der im Gegensatz zum Kassageschäft die Lieferung bzw. Abnahme und auch Zahlung für das abgeschlossene Waren-, Devisen- und Effektengeschäft zu einem späteren, allerdings bei Kauf oder Verkauf fest vereinbarten Zeitpunkt und Kurs erfolgt. Termingeschäfte beinhalten ein Risiko, wenn sie »leer« (ohne Bestand) erfolgen. Es kann durch eine Rückstellung berücksichtigt werden, wenn es sich uni einen buchführenden Unternehmer handelt. Bei Privatpersonen besteht keine Möglichkeit, das Risiko steuerlich zu berücksichtigen. Nur eingetretene Verluste aus Spekulationsgeschäften können bei Privatleuten mit Gewinn aus anderen Spekulationsgeschäften verrechnet werden.
Siehe auch: Spekulationsgewinn, Rohstofftermingeschäfte

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