Von anderen größeren Marktveranstaltungen oder organisierten Märkten
wie Messen und Großmärkten unterscheiden sich Börsen durch zwei Merkmale:
*
Gegenstand
des Handels sind vertretbare Güter wie Effekten und Devisen (Fungibilität)
*
Börsen
sind stark institutionalisierte gemeinschaftliche Hilfsbetriebe der direkt am
Handel teilnehmenden Firmen (z.B. Banken, Broker).
Diese Mitgliedsfirmen verfolgen mit dem gemeinschaftlichen Hilfsbetrieb
Börse das Ziel, den Abschluß von Geschäften zu erleichtern und somit die
Transaktionskosten zu senken. Das geschieht durch Konzentration von Angebot
und Nachfrage und durch eine ausgefeilte Organisation. Die Mitgliedsfirmen
gliedern die Suche nach Kontrahenten und den Abschluß der Geschäfte auf den
gemeinschaftlichen Hilfsbetrieb aus, den die Gesamtheit dieser Firmen gemäß
einer Satzung (Börsenordnung)
kontrolliert und meist auch alimentiert. Eine Börse ist also ein als
gemeinschaftlicher Hilfsbetrieb organisierter Markt vertretbarer Güter.
Andere Definitionen heben oft andere Merkmale hervor, die jedoch keine
klare Abgrenzung von anderen Märkten erlauben (z.B. Zugang nur für Kaufleute,
Handel nach Usancen, regelmäßige und begrenzte Handelszeit) oder redundant
sind (z.B. ergibt sich der Verzicht auf Anwesenheit des gehandelten Gutes
bereits aus dessen Vertretbarkeit). Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung
"Börse" mitunter benutzt, auch wenn die beiden Definitionsmerkmale nicht
vorliegen. Meist besteht immerhin ein gemeinschaftlicher Hilfsbetrieb, z.B.
bei Versicherungsbörsen (Lloyds), Immobilienbörsen oder Frachtenbörsen. Es
fehlt aber die Vertretbarkeit der Handelsobjekte.
Nur drei Börsenarten sind heute Börsen im strengen Sinne, wenn man nach
dem Handelsobjekt klassifiziert: Warenbörsen, Devisenbörsen und
Effektenbörsen (Wertpapierbörsen). Während Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Genußscheine,
Optionsscheine) bereits von ihren Emittenten als vertretbare Handelsobjekte
ausgestaltet werden, stellt bei Devisen und noch deutlicher bei Rohstoffen und
Naturprodukten erst die exakte Definition durch die Geschäftsbedingungen der Börse
(Usancen) die
Vertretbarkeit her. Nur so "standardisierte" Waren sind Handelsobjekt. Nach
der an der Börse vorherrschenden Geschäftsform unterscheidet man ferner Börsen
für Kassageschäfte - das ist das Normale und wird daher im Namen nicht hervorgehoben
- und Börsen für Termingeschäfte (Terminbörsen). In den letzten zehn Jahren haben
Effektenterminbörsen sehr an Bedeutung gewonnen, und besonders in den USA haben
Börsen durch Usancen auch fiktive Termin- handelsobjekte geschaffen (z.B.
Regierungsanleihen mit genau 20 Jahren Laufzeit, Aktien- index-Futures), die
sich für Sicherungszwecke besonders gut eignen. Die verschiedenen Arten von
Börsen treten häufig nicht isoliert, sondern in Verbindung miteinander auf. So
ist der Chicago Board of Trade nicht nur die größte Warenbörse der Welt,
sondern hält auch eine führende Position als Effektenterminbörse (Chicagoer
Börsen). Die Hamburger Börse, gegründet 1558, vereint eine Effektenbörse mit
angegliederter Devisenbörse, eine Immobilienbörse, eine Versicherungsbörse,
eine Getreidebörse und eine Kaffeebörse.
Der Handel von Unternehmensanteilen ist in stärkerem Maße auf Börsen
konzentriert als der Handel von Anleihen, Waren und Devisen. Deshalb und wegen
ihrer hohen Bedeutung für die Bewertung von Unternehmensanteilen und damit
für die Kapitalallokation nehmen Aktienbörsen als Teil der Effektenbörsen
einen besonderen Rang ein.
Der Effektenmarkt gliedert sich in einen Markt für neue Titel
(Emissionsmarkt oder Primärmarkt) und in den Markt für bereits umlaufende Titel
(Zirkulationsmarkt oder Sekundärmarkt). Effektenbörsen sind ganz überwiegend
Sekundärmärkte, da die Emission i.d.R. außerbörslich durch Emissionshäuser
erfolgt, die neue Finanztitel für die Unternehmen im Anlegerpublikum
plazieren. Das schmälert jedoch keineswegs die Bedeutung der Börsen. Dank dem
von ihnen unterhaltenen Sekundärmarkt kann der Anleger damit rechnen, seine
Aktien börsentäglich mit niedrigen Transaktionskosten zu einem Kurs zu
verkaufen, der im Wettbewerb einer größeren Anzahl von Anlegern und
Börsenhändlern entsteht und daher mit hoher Wahrscheinlichkeit angemessen ist.
Ohne diesen Sekundär- marktservice ist eine erfolgreiche Plazierung von
Unternehmensanteilen im Anlegerpublikum kaum vorstellbar. Aktienbörsen weisen
noch eine weitere Besonderheit auf. Sie sind in sich nicht homogen, sondern
sehr differenziert organisiert, so daß sich eine Hierarchie von drei oder vier
Börsensegmenten ergibt.
Die größte Effektenbörse der Welt war lange
Zeit die New York Stock Exchange (NYSE), bis sie in dieser Rolle in den
achtziger Jahren von der Tokyo Stock Exchange (TSE) abgelöst wurde
(Aktienumsätze 1988: TSE 4054 und NYSE 2414 Mrd. DM). Zu Beginn der neunziger
Jahre hat die NYSE die Rolle der führenden Weltbörse wieder übernommen,
seitdem 1989 in Japan eine Baisse einsetzte, die bis April 1992 die Kurse der
TSE mehr als halbiert hat (Aktienumsätze 1991: TSE 1355 und NYSE 2304 Mrd. DM).
In Europa führt London das Feld an (Aktienumsatz 1991: 923 Mrd. DM). In
Deutschland hatten alle Börsen zusammen 1991 einen Aktienumsatz von 643 Mrd. DM,
von dem etwa zwei Drittel auf Frankfurt a.M. entfielen. Frankfurt hat auch
überragende Bedeutung als Devisenbörse, obwohl auch in Düsseldorf, Hamburg,
München und Berlin Devisenbörsen bestehen. Effektenbörsen finden sich ferner
an den Plätzen Stuttgart, Hannover und Bremen.
Literatur: Oppermann, G./Degner, H., Börsen- und Wertpapiergeschäfte, 4. Aufl.,
Frankfurt a. M. 1981. Schmidt HJSchurig, M.IWelcker, ]., Bank- und Börsenwesen, Bd. 1, München 1981, S. 136 ff. Giersch, H./Schmidt, H., Offene Märkte für Beteiligungskapital:
USA-Großbritannien-Bundesrepublik Deutschland, Stuttgart 1986.
hochorganisierte, hinsichtlich Raum, Zeit, Teilnehmer und Ablauf streng geregelte Marktveranstaltung zum Handel fungibler (vertretbarer) Güter, die nicht körperlich (an der Börse vorhanden) sind. Handelsgegenstand sind Devisen, Wertpapiere und Rohstoffe. Die Rechtsgrundlage der Börsen bildet das Börsengesetz, sie stehen unter staatlicher Aufsicht. Je nachdem, ob der Abschluss eines Börsengeschäftes und die Erfüllung des Geschäftes zum gleichen Zeitpunkt erfolgen, spricht man von Kassamarktgeschäften oder, falls die Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, von Terminmarktgeschäften.
Die Börse ist ein hochorganisierter, abgegrenzter, ökonomischer Ort, an dem nach festen Regeln fungible Güter (z.Börse Aktien) gehandelt werden. Die Kauf- und Verkaufsorder werden regelmäßig innerhalb einer begrenzten (Handels-)Zeit ausgeführt. Börsen lassen sich nach der Art der gehandelten Güter (Wertpapier-, Devisen-, Warenbörsen), nach der Geschäftsform (Börsen für Kassageschäfte, Terminbörsen, Optionsbörsen), nach der Marktteilnehmerpräsenz (Präsenz-, Computerbörsen) oder nach dem Börsensitz (Inlands-, Auslandsbörsen) unterscheiden.
ökonomischer Ort, an welchem fungible, abwesende Güter gehandelt werden. Die Marktveranstaltungen finden regelmäßig innerhalb einer begrenzten Zeit statt. Börsen unterscheiden sich nach
(1) der Art der gehandelten Güter in: Wertpapier- oder Effektenbörsen, Devisenbörsen, Warenbörsen und Versicherungsbörsen;
(2) der Geschäftsform; Börsen für Kassageschäfte und Börsen für Termingeschäfte bzw. spezielle Termingeschäfte (Optionsbörsen);
(3) der Präsenz bzw. Nichtpräsenz der am Handel beteiligten Börsenmitglieder am ökonomischen Ort des Handels in: Präsenzbörse und Computerbörse;
(4) dem Sitz der Börse: Inlandsbörse oder Auslandsbörse.
Die Börse ist eine regelmäßig stattfindende Marktveranstaltung für fungible Leistungen. Zur Börse sind nur bestimmte Personen zugelassen. Die Preisbildung vollzieht sich nach normierten Regeln. Nach der Art der gehandelten Leistungen können Devisen-, Waren-, Wertpapier-, Versicherungs- und Frachtenbörsen unterschieden werden.
Die Börse ist eine regelmäßig stattfindende, staatlich genehmigte und beaufsichtigte Marktveranstaltung, die den Abschluß von Geschäften in vertretbaren (fungiblen) Gütern ermöglicht. Der Börsenhandel findet regelmäßig zu bestimmten Börsenzeiten an einem bestimmten Ort statt. Träger der Börse sind private Vereine (Vereinsbörsen) oder die örtlichen Industrie und Handelskammern (Kammerbörsen). Für die Verfassung der deutschen Börse hat der Gesetzgeber Rahmenvorschriften erlassen (Börsengesetz vom 22. 6. 1896 i. d. F. der Bekanntmachung vom 27. 5. 1908), die durch die Börsenordnungen und Geschäftsbedingungen der Börse ergänzt werden. Börsenorgane sind der Börsenvorstand, die Zulassungsstelle für Wertpapiere, die Kursmaklerkammer, der Ehrenausschuß und das Schiedsgericht. Man unterscheidet bei den Börse zwischen Effekten oder Wertpapierbörsen, Devisenbörsen und Warenbörsen. An den 8 deutschen Wertpapierbörsen (Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Harnburg, Hannover, München, Stuttgart) werden bereits in Umlauf gebrachte Teilhaberpapiere, Gläubiger Börsenkurs papiere und Investmentzertifikate gehandelt (Sek und ärmarkt, im Ge gensatz zum Primärmarkt für Neu emissionen). Seit 1970 ist neben dem Kassageschäft das Termingeschäft in Form des Optionshandels wieder eingeführt. Den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Ham burg und München sind die deut schen Devisenbörsen eingegliedert, die die amtlichen Devisenkurse für Auszahlungen (Guthaben bei auslän dischen Banken in ausländischer Währung) feststellen. An Warenbör sen werden Naturprodukte und Roh waren gehandelt. Man unterscheidet warenbörsenähnliche Märkte mit einer beschränkten Fungibilität der Güter (Produktenbörsen) und Wa renterminbörsen mit voller Fungibili tät der Güter.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Die Börse ist ein spezifisch organisierter Markt des Kapitals, auf dem Verkäufer und Vermittler (Börsenmakler) zusammenkommen, um Geschäfte über vertretbare (handelbare, austauschbare) Waren, Wertpapiere, Devisen, Sorten, Frachten, Versicherungen u. a. abzuschließen.
Die Handelsobjekte selbst müssen nicht am Handelsort, der Börse, zur Stelle sein und können auch mehrmals den Eigentümer wechseln, ohne dass eine sachliche Warenbewegung vollzogen wird. Die Geschäfte an der Börse haben zum größten Teil spekulativen Charakter. Börsenspekulation ist die charakteristische Form der Geschäftsbeziehung zur Profiterzielung auf dem Börsenmarkt, die auf der spekulativen Ausnutzung von Kursdifferenzen zwischen den Währungen beim Kauf und Verkauf von Waren, Wertpapieren, Devisen, Sorten, usw. beruht. Börsen sind vorwiegend privatrechtliche Einrichtungen, die einer staatlichen Aufsicht unterliegen. Die wichtigsten Börsenarten sind die Wertpapierbörse oder Effektenbörse, die Geld- und Wechselbörse und die Sorten- und Devisenbörse.
Warenbörsen vermitteln meist eine real vorhandene Ware, für die auch eine reale Nachfrage besteht (z.Börse landwirtschaftliche Güter). Warenterminbörsen vermitteln Kontrakte über die künftige Lieferung einer Ware zu einem bereits in der Gegenwart festgelegten Preis (z.Börse Rohstoffe wie Metalle und Öl); hier steht das Handelsgeschäft, nicht die Nachfragedeckung im Vordergrund.
An Devisenbörsen werden Fremdwährungen gehandelt. In der Bundesrepublik Deutschland wird deren Mittelkurs amtlich an der Börse festgestellt. Den größten Teil des Devisenhandels wickeln die Banken allerdings telefonisch ab.
An Wertpapierbörsen werden Effekten gehandelt. Das sind meist Aktien und Anleihen (Schuldverschreibungen bei Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt) sowie davon abgeleitete Formen, die Termingeschäfte ermöglichen. Für Konzerne und die öffentliche Hand ist die Wertpapierbörse der wichtigste Ort für die Finanzbedarfsdeckung. Die Deutsche Börse AG, Trägerin der Frankfurter Wertpapierbörse, gehört zu rund 81 % deutschen Banken.
Neben den Promptgeschäften (Vertragserfüllung unmittelbar zum oder nach Vertragsabschluß) sind die Termingeschäfte ein wesentlicher Bestandteil der Börsengeschäfte. Termingeschäfte sind Geschäfte bei denen die Ware, Wertpapiere u.s.w. erst zu einem späteren Zeitpunkt abgenommen oder geliefert werden. Termingeschäfte sind in der Regel Spekulationsgeschäfte. Der Käufer eines Termingeschäftes erwartet bis zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung eine steigende Preisentwicklung (er spekuliert auf Hausse), der Verkäufer dagegen rechnet mit einem Fallen der Preise (er spekuliert auf Baisse).
Heute werden maßgeblich mit Computerbörsen (z.Börse XETRA-DAX) die Börsengeschäfte via Bildschirm zwischen Händlern abgewickelt.>Arbitrage, >Baisse, >Börsenspekulation, >Börsenkrach, >Börsenkurs, >Börsenmakler, >Broker, >Chartanalysen, >Computerbörse, >Crash, >DAX, >Derivate, >Deutsche Terminbörse (DTB), >Dow Jones, >Effekten, >Enunission von Effekten, >Euro-Stoxx, >Hausse, >Spekulation
Die Börse ist eine Einrichtung, bei der im Rahmen eines organisierten Marktes (Marktorganisation) Anbieter und Nachfrager nach bestimmten Normen und Grundsätzen zusammengebracht werden.
Börsen werden definiert als Markteinrichtungen, bei denen Käufer und Verkäufer in zeitlicher und örtlicher Konzentration zusammengeführt werden, wobei vertretbare Waren gehandelt werden. Unter vertretbaren Waren sind dabei solche Objekte zu verstehen, die bei gleichbleibender Beschaffenheit nach Zahl, Maß oder Gewicht im Handelsverkehr bestimmt werden und durch jedes andere Gut der gleichen Gattung und Menge ersetzt werden können.
Börsen weisen eine straffe Organisation auf, die abgeschlossenen Geschäfte unterliegen spezifischen Börsengebräuchen. Der Kreis der Marktteilnehmer ist beschränkt. Die Maßnahmen dienen dazu, mit der Börse einen Markt zu schaffen, der schnell, exakt und durch amtliche Preisnotierungen für jeden übersehbar arbeitet (vgl. Seyffert, 1972, S. 487).
Je nach Gegenstand der Börsentätigkeit kann unterschieden werden zwischen:
- Effektenbörsen, auf denen mit Wertpapieren (Aktien, Obligationen, Anleihen, Rentenpapieren) gehandelt wird
- Devisenbörsen, die sich mit dem Austausch fremder Valuta beschäftigen
- Warenbörsen, die als Märkte für Rohstoffe, Metalle und landwirtschaftliche Produkte anzusehen sind. An Warenbörsen ist die Vertretbarkeit der Waren, d.h. genaue Regelung der Beschaffenheit, Qualität und mengenmäßigen Stückelung, von elementarer Wichtigkeit.
- Dienstleistungsbörsen sind weniger verbreitet. Zu ihnen gehören beispielsweise die Frachten- und Versicherungsbörsen von London und New York.
Der zeitliche Wirkungshorizont der abgeschlossenen Geschäfte kommt in der Organisation der Börse als Kassa- bzw. Terminmarkt zum Ausdruck.
Börse ist ein besonderer Markt für vertretbare (fungible) Gegenstände, der nach festen Regeln und zu festen vorgegebenen Zeiten stattfindet.
In Deutschland handelt es sich bei den Börsen um staatlich genehmigte Marktveranstaltungen, auf denen sich Kaufleute zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten treffen, um fungible Güter, die nicht körperlich im Börsenraum vorhanden sind, zu handeln (Fungibilität).
Börsenkurs ist der Preis eines Handelsobjektes, der sich an der Börse ergibt.
Arten:
Man unterscheidet Börsen nach der Art der gehandelten Güter in Warenbörsen, Devisenbörsen und Wertpapierbörsen.
(1) Warenbörsen:
Handelsobjekte sind standardisierte Welthandelswaren, die fungibel und haltbar sein müssen. Beispiel: Baumwolle, Getreide, Jute, Kaffee, Tee, Zucker.
(2) Devisenbörsen:
Handelsobjekte sind Guthaben bei ausländischen Banken in ausländischer Währung, kurz: Fremdwährungsguthaben. Sorten (ausländische Banknoten und Münzen) sind keine Devisen, können aber in Devisen umgetauscht werden.
(3) Wertpapierbörsen:
Handelsobjekte sind Anleihen, Aktien, Genußscheine und Optionsscheine. Während die Wertpapiere (Effekten) schon bewußt von den Emittenten als fungible Marktobjekte ausgestattet sind, stellt bei De visen und Waren erst die genaue Definition nach Art, Zahl, Liefer- und Zahlungskonditionen die Vertretbarkeit her.
Beispiel:
Die wirtschaftlich größte Bedeutung haben die acht in Deutschland bestehenden Wertpapierbörsen in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.
Die wichtigste deutsche Börse ist Frankfurt. Sie vereinigt mehr als die Hälfte des Umsatzes aller deutschen Effektenbörsen auf sich und hat auch als Devisenbörse eine überragende Stellung.
Die weltweit bedeutendsten Börsen sind der New York Stock Exchange, die Londoner und die Tokioter Börse.
Hinweis:
Der Börsenkurs als Preis fungibler Waren, Devisen oder Effekten (Wertpapiere) hängt von Angebot und Nachfrage ab. Zeiten steigender Kurse nennt man Hausse, Zeiten fallender Kurse Baisse.
Beim Wertpapierkauf lassen sich Anbieter und Nachfrager von ihren Gewinnerwartungen und Verzinsungsansprüchen leiten. Eine AG kann auch selbst als Anbieter (Beispiel: Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Akti-en) oder Nachfrager (Beispiel: Erwerb eigener Aktien) auftreten. Sie kann den Kurs durch ihre Dividendenpolitik, aber auch durch die Vornahme oder Unterlassung von Kapitalerhöhungen beeinflussen.
Der Börsenkurs eines Wertpapiers kann ausgewiesen werden nach der
- Prozentnotierung als Prozentkurs in Prozenten vom Nennwert, was in Deutschland bei Schuldverschreibungen üblich ist, und nach der
- Stücknotierung als Stückkurs in DM je Stück, was in Deutschland seit 1969 für Aktien obligatorisch ist.
Beispiel (Kurs über Nennwert: Dividendenrendite unter Normaldividende):
Nennwert einer Aktie: 50 DM
Kurs (Prozentnotierung): 400 %
Kurswert 50 DM ? 400%(Stücknotierung)
= 200 DM
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Nominaldividende (% des Nennwertes): 20 %
Dividende (absolut): 10 DM
Dividendenrendite 10 / 200 = 0,05 = 5 %
Der Makler ermittelt aufgrund der Kauf- und Verkaufsangebote börsentäglich Aktienkurse. Dabei handelt es sich um variable Kurse und um Einheitskurse.
- Variabler Kurs:
Er entsteht bei fortlaufender Notierung von Aktien und ausgewählten Rentenpapieren während der gesamten Börsenzeit. Er gilt für größere Abschlüsse mit mindestens 50 Stück einer 50-Mark-Aktie oder 3 000 DM Nennwert bzw. einem Vielfachen davon.
- Einheitskurs (Kassakurs):
Er wird für jedes amtlich notierte Wertpapier börsentäglich festgstellt, und zwar nur einmal zu einer bestimmten Zeit. Er gilt für alle Geschäfte dieses Tages, soweit sie nicht zum variablen Kurs abgerechnet werden.
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