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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Kreditinstitut mit Sonderaufgaben (1948 gegründet). Sitz ist Frankfurt/Main. Die wesentlichen Aufgaben sind z. Zt.:
? Herauslage von Krediten für Investitionsvorhaben an deutsche Unternehmen für Zwecke der Strukturpolitik,
? Exportfinanzierung für Lieferungen an Investitionsgütern, die für Entwicklungsländer bestimmt sind,
? Gewährung langfristiger Darlehen an Entwicklungsländer.

Die Refinanzierung tätigt die Bank am Kapitalmarkt durch Emission von Anleihen und Aufnahme von Schuldscheindarlehen und aus öffentlichen Mitteln.

1948 als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt a.M. gegründete Bank mit wirtschaftspolitischer Aufgabenstellung. Ihre ursprüngliche Funktion war die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln für den Wiederaufbau der kriegszerstörten deutschen Wirtschaft (Europäisches Wiederaufbauprogramm (ERP)). Die KfW ist kein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), unterliegt aber der Bankenaufsicht (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen). Die Geschäftsführung obliegt einem Vorstand, der sich gegenüber einem Verwaltungsrat verantworten muß. In ihm vertreten sind Vertreter des Bundes, der Bundesländer, der Deutschen Bundesbank, der gewerblichen Wirtschaft und Banken sowie der Gewerkschaften. Die KfW übernimmt neben verschiedenen inländischen Finanzierungsaufgaben auch die Funktion, über verschiedene Kreditprogramme langfristige Exportgeschäfte und Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in fremden Wirtschaftsgebieten zu fördern und bietet darüber hinaus selbständige Leistungen wie Engineering und Consulting an. Daneben gewährt die KfW als Entwicklungsbank des Bundes Darlehen und Zuschüsse an Entwicklungsländer. Dabei können sowohl Besteller als auch Lieferanten subventionierte Kredite beantragen. Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzierungen sind in der Regel die Bürgschaft oder Garantie des Bundes (HERMES-Deckung) für eine Kreditlaufzeit von mindestens vier Jahren (gerechnet ab Betriebsbereitschaft bzw. Lieferung/Leistung) sowie die Vereinbarung von Zahlungsbedingungen im Ausfuhrvertrag, die An- und Zwischenzahlungen von mindestens 15% und einen zu kreditierenden Teil von maximal 85% des Auftragswertes vorsehen. Exportkredite der KfW sind in Form von Bestellerkrediten und Bank-zu-Bank-Krediten erhältlich. Sie werden in der Regel pro rata Lieferung oder Leistung ausgezahlt. Die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendigen Mittel werden aus dem r* ERP-Sondervermögen, dem Bundeshaushalt sowie aus eigenen Emissionen (Ausgabe von Schuldverschreibungen am Kapitalmarkt) aufgebracht. Für Exportgeschäfte mit Bestellern in Industrieländern und in Mittel-und Osteuropa (MOE-Länder) sowie als Ergänzung oder Alternative zum KfW/ ERP-Exportfinanzierungsprogramm bietet die KfW Kredite an, die ausschließlich aus Marktmitteln refinanziert werden. Auch in diesem Bereich dominieren Festzinssätze, die in der Regel bei Auszahlung festgelegt werden. Es kann aber auch ein variabler Zinssatz vereinbart werden. Bei erstklassigen Risiken ist die KfW in Ausnahmefällen bereit, Marktmittelkredite auch ohne HERMES-Deckung zu vergeben. Die Kredite der KfW zur Investitions und Mittelstandsförderung (einschließlich der Kredite aus ERP-Mitteln) werden in der Regel über gebietsansässige Banken zur Verfügung gestellt. Exportkredite werden dagegen auch über Direktausleihungen vergeben.

im deutschen Bankensystem eines der Kreditinstitute mit Sonderaufgaben; gegründet 1948 als Körperschaft des öffentlichen Rechts (am Grundkapital sind der Bund mit 80% und die Länder mit 20% beteiligt). Die Bank finanzierte mit langfristigen Krediten zunächst den Wiederaufbau, dann aber immer mehr Struktur- und Anpassungsmassnahmen der deutschen Wirtschaft. In wachsendem Umfang ist sie auch international ausgerichtet: mit langfristigen Exportfinanzierungen sowie bei der Vergabe deutscher Kapitalhilfe-Kredite für Entwicklungsländer. Die erforderlichen Mittel beschafft sich die Bank durch Ausgabe von Schuldverschreibungen und Aufnahme von Darlehen, u.a. beim Bund und seinen Sondervermögen (insb. dem ERP-Sondervermögen).

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) heißt eine staatliche Entwicklungsbank mit wirtschaftspolitischen Aufgaben. Ihre Gründung erfolgte 1948. Der Sitz ist Frankfurt am Main. Sie steht im Eigentum von Bund und Ländern. Die Bank hat zwei Aufgabenschwerpunkte: Förderung der deutschen Wirtschaft (langfristige Investitionsfinanzierung für Zwecke der Strukturpolitik; Kredite für Investitionen in den Umweltschutz u. a.). Förderung der Entwicklungsländer; hier übernimmt die KfW die Funktion einer Entwicklungsbank des Bundes (u. a. durch Gewährung zinsgünstiger Kredite). Die Bank finanziert sich aus den Mitteln des ERP-Topfes (= European Recovery Program) sowie durch Kreditaufnahme und die Ausgabe von Anleihen.

(KfW oder KW) mit Sitz in Frankfurt/Main. Sie wurde 1948 zur Förderung des Wiederaufbaus der deutschen Wirtschaft gegründet. Ihre Aufgaben sind: 1. Gewährung von Darlehen zum Wiederaufbau der Wirtschaft, soweit diese von anderen Kreditinstituten nicht gewährt werden können; 2. Gewährung von Darlehen für Exportgeschäfte von inländischen Unternehmen; 3. Bürgschaften für Projekte des Wiederaufbaus und des Exports; 1961 kam als 4. Aufgabenbereich die Finanzierung von Vorhaben der Entwicklungshilfe hinzu. Die Mittel für die Darlehensgewährung sichert die KfW durch Ausgabe von Schuldverschreibungen und durch Aufnahme von Darlehen beim Bund, beim ERP-Sondervermögen, bei der Deutschen Bundesbank und im Ausland.

Abk.: KfW, KW. Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt a. M., durch Gesetz von 1948 kurze Zeit nach der Währungsreform gegründet, hatte als Aufgabenkreis zunächst die Mitwirkung bei der Finanzierung des Wiederaufbaus der kriegs- und demontagegeschädigten deutschen Wirtschaft, soweit es anderen Banken nicht möglich war, die erforderlichen Finanzierungsmittel dafür aufzubringen. Mit zunehmender Konsolidierung der Kredit- und Kapitalmärkte sowie dem abgeschlossenen Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft erhielt die Anstalt immer wieder weitere bzw. neue Aufgaben. Heute arbeitet sie als KfW Bankengruppe mit grossem Aufgabenspektrum. Das Grundkapital der KfW wird zu 80% vom Bund und zu 20% von den Bundesländern gehalten. Der Verwaltungsrat der KfW setzt sich aus Vertretern der Bundesregierung, der Bundesländer und Kommunen, der Bundesbank, der Geschäftsbanken sowie der verschiedenen Wirtschaftszweige und Gewerkschaften zusammen. Die Aufsicht über die KfW obliegt der Bundesregierung durch das BWM. Im Einzelnen: KfW.

Abk.: KfW oder KW; 1948 gegründetes öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sitz in Frankfurt. Am Grundkapital (1 Mrd. €) sind Bund (80%) und Länder (20%) beteiligt. Die KfW fördert einerseits die deutsche Wirtschaft durch die Vergabe von Investitionsund Exportkrediten sowie durch die Übernahme von Bürgschaften. Andererseits vergibt sie im Auftrag der Bundesregierung Kredite und Zuschüsse im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern. Im Mittelpunkt des Inlandsgeschäfts steht die Kreditgewährung an kleine und mittlere Unternehmen, die keinen Zugang - oder nur unter erschwerten Bedingungen - zum Kapitalmarkt haben.



(KIW) Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt a.M. auf der Grundlage des Gesetzes vom 5.11.1948 (zuletzt geändert am 24.3.1998). Das Institut entwickelte sich aus seinen Anfängen als Kreditleitstelle für Mittel des Europäischen Wiederaufbauprogramms zu einer Bank mit umfassenden wirtschaftspolitischen Aufgabenstellungen. Sie a) gewährt im Rahmen der wirtschafts-, struktur-, auch umweltschutzpolitischen Ziele der Bundesregierung der deutschen Wirtschaft Zuschüsse und Darlehen zur langfristigen Investitionsfinanzierung im Inland (seit der deutschen Einigung mit Schwerpunkt in den neuen Bundesländern); zu einem kleineren Teil fließen die Mittel ins Ausland (bevorzugt EG-Raum und Entwicklungsländer); b) räumt langfristige Kredite für den Export von Investitionsgütern und Anlagen ein, vornehmlich zugunsten von Enwicklungsländern; c) wickelt als Entwicklungsbank des Bundes nach Abschluss der Finanzierungsverträge die deutsche Entwicklungshilfe bankmäßig ab und überwacht und betreut darüber hinaus die Durchführung der Vorhaben; d) hat Beratungsfunktion in den neuen Bundesländern und in den Ländern im Übergang zur Marktwirtschaft. Organe der Bank sind Vorstand (sechs Mitglieder) und Verwaltungsrat (30 Mitglieder). Dem Vorstand obliegen Geschäftsführung und Vermögensverwaltung. Er wird vom Verwaltungsrat bestellt und überwacht, der sich aus Vertretern von Bundesregierung, Bundesrat und Kommunen, Deutscher Bundesbank, Wirtschaft und Gewerkschaften zusammensetzt. Das Grundkapital der KfW beträgt 1 Mrd. DM (bis 1961: 1 Mio. DM), daran sind der Bund mit 80%, die Länder mit 20% beteiligt. Die Bilanzsumme belief sich 1998 auf rd. 315 Mrd. DM (1997: 278 Mrd. DM). Die Ressourcen der Kf W sind vorwiegend aufgenommene Fremdmittel. Sie stammen weit überwiegend vom nationalen sowie in erheblichem Umfang wird auch vom internationalen Geld- und Kapitalmarkt, wo die Mittel direkt oder über die 1988 gegründete KfW International Finance Inc., USA, aufgenommen werden. Das Gesamtvolumen umlaufender Kapitalmarktpapiere betrug 1997 rd. 173 Mrd. DM. Öffentliche Haushalte stellten 50 Mrd. DM zur Verfügung. Die KfW ist zusammen mit der - Deutschen Ausgleichsbank Hauptleihinstitut des - ERP-Sondervermögens. Das Kreditrisiko der KfW wird aufgrund Anstaltslast und einer 1998 im Gesetz (§ 2a) verankerten Garantie vollständig vom Bund mitgetragen, was der Bank ein hervorragendes Rating beschert. Die KfW stellt wegen des geschilderten Engagement des Bundes einen wichtigen Nebenhaushalt dar, der zur Beurteilung der ökonomischen Aktivität des Staates, insbes. auch bei Überlegungen zur Staatsverschuldung, in Betracht gezogen werden muß. Literatur: Geschäftsberichte

(KfW)
Die KfW wurde 1984 als Körperschaft des öffentlichen Rechts von Bund und Ländern mit dem Zweck gegründet, Mittel aus der Marshallplan-Hilfe (European Recovery Program — ERP) zur Finanzierung der dringendsten Wiederaufbauvorhaben der deutschen Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Die KfW ist heute eine Entwicklungsbank für die eigene Volkswirtschaft und für die Entwicklungsländer. Die Förderung der deutschen Wirtschaft durch bestimmte, langfristige Investitionskredite wird in enger Zusammenarbeit mit den Geschäftsbanken durchgeführt. Mit besonderer Unterstützung des Bundes übernimmt die KfW auch Finanzierungen für kommunale Investitionen und für den Wohnungsbau. Besondere Aufgaben werden in den neuen Bundesländern durch die Bereitstellung von Aufbaufinanzierungen wahrgenommen. Als zentrales Kreditinstitut des Bundes gewährt die KfW Darlehen zur Förderung der deutschen Wirtschaft und finanziert förderungswürdige Vorhaben im Ausland. Die Refinanzierung erfolgt auf den Kapitalmärkten im In- und Ausland sowie durch zweckgebundene Mittel aus dem Bundeshaushalt für bestimmte Förderungszwecke.
Auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau kommen im Bereich der Beratungshilfe für die Reformstaaten in Mittel- und Osteuropa sowie in der früheren Sowjetunion neue Aufgaben zu. Mit einem Etatvolumen von 427 Mio. DM im Haushaltsjahr 1992 und 592 Mio. DM im Haushaltsjahr 1993 wurden inzwischen drei interministerielle Arbeitsgruppen für wirtschaftliche Beratung, Recht und Inneres sowie Kultur und Sprache gebildet.
Im Rahmen der »Beratungshilfe Ost« wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
· Förderung der deutschen Sprache und der Wissenschaftsbeziehungen sowie von Studienprogrammen;
· Unterstützung durch Gesetzgebungsberatung und Hilfe beim Aufbau der öffentlichen Verwaltung (vor allem im Rahmen eines Projektes der im Justizministerium angesiedelten Stiftung für internationale Rechtsberatung);
· Hilfen bei der Privatisierung, beim Aufbau leistungsfähiger Finanzverwaltungen sowie der Kapitalmärkte und Wertpapierbörsen (Osteuropa-Tochtergesellschaft der Treuhand- und Börsenberatungsgesellschaft);
· Beratung der Regierungen, Selbstverwaltungseinrichtungen und Betriebe beim Aufbau der sozialen Marktwirtschaft, Beratung bei der Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe sowie bei der Lagerung, Verarbeitung und Verteilung von Nahrungsmitteln;
· Zusammenarbeit bei der Neugestaltung der Systeme sozialer Sicherung, der Arbeitsförderung sowie der Arbeitsbeziehungen;
· Beratung bei der kerntechnischen Sicherheit sowie für Umwelt und Naturschutz.
Dabei soll eine wirksame Koordinierung in Bonn organisiert werden, die die Umsetzung und Abstimmung vor Ort in den betreffenden Ländern überprüft, aber auch die Rückkopplung in Form des Erfahrungsaustausches sicherstellt.

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